Adolf ERMEL (*1892 Arnsdorf i. Rsgb. †1945/6)

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  • Mister_B
    Benutzer
    • 22.12.2023
    • 55

    Adolf ERMEL (*1892 Arnsdorf i. Rsgb. †1945/6)

    Guten Abend,

    es geht um meinen Großonkel, Gustav Adolf Ermel, 15.4.1892 in Arnsdorf i. Rsgb. geb, 27.1.1946 in Prenzlau gest. bzw. zum 31.12.1945 für Tod erklärt worden.

    Eine Anfrage beim Bundesarchiv ergab, dass er 1945 beim Volkssturm war (Registrierfall). In der DRK Vermisstenbildliste gibt es ein Bild (wohl aus dem 1. WK) und der Hinweis, dass er beim Volkssturm Hirschberg war. Die Anfrage beim Suchdienst läuft noch.

    Außerdem war in der Eheurkunde, Arnsdorf Nr. 18/ 1915 neben dem Vermerk zur Todeserklärung seine Einheit im 1. WK zu lesen, nämlich die Ersatz-Abteilung des Feld-Artillerie-Regiments 41. Zu den selben Personalien existiert eine Sterbeeintrag aus Prenzlau, Nr. 159/1946.

    Das Standesamt I hat mir bereits den Auszug aus dem Buch für Todeserklärungen übersandt. Der Beschluss stammte vom Kreisgericht (jetzt Amtsgericht) Leipzig -Stadt aus dem Jahr 1992(!)

    Nun habe ich eine E-Mail an das AG Leipzig mit der Bitte um Einsicht in die gerichtlichen Dokumente geschrieben. Man antwortete mir, dass ich diese schriftlich an das Gericht richten und darin darin gem. § 31 Abs. 2 FamFG das berechtigte Interesse glaubhaft machen solle.

    Nun zu meinen Fragen/Bitten an die Gemeinde.

    Wie soll ich mein Interesse formulieren, damit mein Anliegen auch durchgeht?

    Ich würde mich freuen, wenn jemand mit Ancestry-Zugang mir den o.g. Ehe- bzw. Sterbeeintrag heraussuchen könnte, um das ganze dem AG Leipzig vorzulegen.

    Hat jemand Informationen zu der Einheit aus dem 1. WK?

    Viel Dank!
  • agrion
    Erfahrener Benutzer
    • 14.09.2007
    • 107

    #2
    Hallo,

    den Eheeintrag habe ich gefunden und könnte diesen per mail senden. Vielleicht per PN die Adresse senden. Der Todeseintrag 1946 ist nicht hinterlegt. Das Interesse ist meiner Meinung nach die Familienforschung. Ich hatte einen ähnlichen Fall, bisher will ich die gerichtlichen Akten aber nicht sehen. Mein Großonkel ist für Tod erklärt worden zum 31.12.1945.

    Beste Grüße

    agrion

    _________________________________________
    Forschung:
    HASTRICH aus Brandscheid, Westerwald 1660
    WERTHES aus Seligenstadt, Rhein-Main 1735
    KLASEN aus Anschau, Eifel 1750
    BÜLLESBACH aus Büllesbach, Rhein-Sieg 1690
    https://www.ahnenforschung-hastrich.de/

    Kommentar

    • Mister_B
      Benutzer
      • 22.12.2023
      • 55

      #3
      Hallo Agrion,

      danke für deine Bereitschaft. Ich sende dir meine E-Mailadresse als PN. Der Sterbeeintrag enthält nicht seinen 2. Vornamen Gustav. Vielleicht kannst du Ihn mal nur mit Adolf suchen.

      Genau richtig. Mein Interesse ist die Familienforschung. Mein Großonkel war mir bis dato auch unbekannt. In der Juristerei kommt es ja auch auf die Wortwahl an, daher frage ich nach eine, vielleicht schon, erfolgreichen Formulierung für so etwas.

      Viele Grüße

      Kommentar

      • agrion
        Erfahrener Benutzer
        • 14.09.2007
        • 107

        #4
        Ich habe beide Einträge versendet.

        Beste Grüße

        agrion

        _________________________________________
        Forschung:
        HASTRICH aus Brandscheid, Westerwald 1660
        WERTHES aus Seligenstadt, Rhein-Main 1735
        KLASEN aus Anschau, Eifel 1750
        BÜLLESBACH aus Büllesbach, Rhein-Sieg 1690
        https://www.ahnenforschung-hastrich.de/

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        • Mister_B
          Benutzer
          • 22.12.2023
          • 55

          #5
          Super Agrion,

          alle beiden Dokumente sind angekommen. Fantastisch. Vielen Dank!

          Nun nochmal zu den übrigen Fragen.

          Kann noch jemand etwas über die Einheit aus dem 1. WK erzählen?

          Hat jemand schonmal Unterlagen einer gerichtlichen Todeserklärung angefordert und weiß wie das berechtigte Intetesse formuliert werden kann?

          Ich wünsche ein schönes Wochenende!

          Kommentar

          • Balthasar70
            Erfahrener Benutzer
            • 20.08.2008
            • 2917

            #6
            Hallo Mister_B,

            ich habe für 2 Todeserklärungsakten bei Amtsgerichten Einsicht beantragt und bekommen (mit Vollmacht). Der Umgang mit Gerichten gestaltete sich etwas schwieriger als mit Archiven und Standesamt. Familienforschung könnte ggf. nicht ausreichend sein. Suche am besten den nächsten noch lebenden Verwandten und stelle unter Darlegung des Abstammungsverhältnisses (Kopien der Standesamtsurkunden) und mit seiner Vollmacht den Antrag. Ein Zweck könnte z. B. die Nachforschung zu Erbangelegenheiten oder Familienzusammenführung (nach Kriegswirren) sein.
            Die Ergebnisse der Akten waren unterschiedlich, 1 x nur noch Beschluss vorhanden, 1 x vollständige Akten (Antrag, DRK-Gutachten, Aufgebot usw.) vorhanden.
            Falls Du nicht in Leipzig wohnst und das Gericht selbst besuchen kannst, kannst Du die Akte zu Deinem nächstliegenden Amtsgericht senden lassen.
            Viele Glück!
            Zuletzt geändert von Balthasar70; 18.01.2025, 15:10.
            Gruß Balthasar70

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            • Mister_B
              Benutzer
              • 22.12.2023
              • 55

              #7
              Hallo Balthasar70,

              Das Glück kam an. Ich schreibe mal etwas detailierter, weil ich selten genauer über die Anforderung gerichtlicher Akten im Forum las.
              Wie vom Gericht verlangt fertigte ich ein schriftliches Ersuchen um Akteneinsicht an. Kopien vom Perso und andere wichtigen Dokumente waren anbei. Ich war ja in der guten Ausgangssituation einen Sterbeeintrag mit anders lautenden Datum vorweisen zu können.
              Die Kurzform meiner Begründung war, dass ich die Daten der Todeserklärung mit dem Sterbeeintrag abzugleichen wünsche, weil ich Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Entscheidung habe und evtl. das Erbrecht betroffen wäre. Also bat ich um Erlaubnis eine Art Vorermittlung zu tätigen. Außerdem bat ich aufgrund meines weit entfernten Wohnsitzes um Kopien bzw. Scans der Akte. Das habe ich anderswo irgendwo gelesen.

              Es hat geklappt. Ich bekam ein Anschreiben mit Kopien der, wie ich meine, vollständigen Akte (ungeschwärzt). Der Antrag zur Todeserklärung, Negativauskünfte der damaligen Dt. Dienststelle und des Kirchl. Suchdienstes sowie die gerichtliche Todeserklärung. Die Bürokratie hat sich insofern gelohnt, dass ich definitiv sagen kann, dass es sich beide Male um meinen Großonkel handelt. Außerdem weiß ich jetzt etwas mehr über die Einsatzgebiete im Volkssturm und kenne nun - sage und schreibe - neun Nachkommen meines Großonkels mit Geburts- und tlw. Sterbedatum, inkl. Nennung des Standesamts und des Zeichens des jeweiligen Eintrags aus dem Familienbuch meines Großonkels. Damit lässt sich wirklich gut weitermachen.

              Viele Grüße

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