Hallo zusammen,
ich habe einmal eine allgemeine Frage: Wie war im 1. Weltkrieg das allgemeine Vorgehen der Standesämter bei (insb. im Ausland) gefallenen Soldaten?
War standardmäßig das Standesamt des Herkunftsorts zuständig? Oder gab es eine andere Lösung?
Wie gut konnte das aufrecht erhalten werden? - insbesondere in den letzten Kriegswochen und -monaten, in denen ja schrecklich viele Soldaten gefallen sind.
Viele Grüße
Matclou
ich habe einmal eine allgemeine Frage: Wie war im 1. Weltkrieg das allgemeine Vorgehen der Standesämter bei (insb. im Ausland) gefallenen Soldaten?
War standardmäßig das Standesamt des Herkunftsorts zuständig? Oder gab es eine andere Lösung?
Wie gut konnte das aufrecht erhalten werden? - insbesondere in den letzten Kriegswochen und -monaten, in denen ja schrecklich viele Soldaten gefallen sind.
Viele Grüße
Matclou
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