Fragen zur Pommerschen See-Artillerie

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  • ursulaba
    Erfahrener Benutzer
    • 05.01.2010
    • 276

    Fragen zur Pommerschen See-Artillerie

    Hallo allerseits,

    Vor mir liegt ein Dokument in dem folgendes geschrieben steht:
    << National>>
    <<Albrecht LEMANSKI, geb 20 Apr 1839 in Solnau, Kr Bromberg
    In das stehende Heer eingetreten den 17 Okt 1860
    bei der 1. See-Artillerie Compagnie
    Zur Reserve entlassen den 20 Sep 1863
    Zum 1. Aufgebot uebergetreten den 17 Okt 1865
    Einberufen gewesen in Folge ausserordentlicher Zusammenziehungen vom 20.12.63 bis 20.7.64
    Mit dem Zuendnadel-Gewehr ausgebildet.>>

    1. Was bedeutet zum "1. Aufgebot uebergetreten"?;
    2. Was geschah i.d. Zeit vom 20.12.63 bis 20.7.64?
    3. Was war/ist ein Zuendnadel-Gewehr?

    Wuerde mich sehr freuen wenn mir jemand die v.g. Fragen beantworten und erklaeren koennte.

    Im Voraus herzlichen Dank.

    Ursula, aus Michigan/USA
  • Michael1965
    Erfahrener Benutzer
    • 08.08.2007
    • 2037

    #2
    Hallo Ursula,

    zu Punkt 3 guckst Du hier:




    Gruß Michael
    Nihil fit sine causa
    (Nichts geschieht ohne Grund)

    Kommentar

    • Jensus
      Erfahrener Benutzer
      • 24.11.2006
      • 2506

      #3
      Hallo Ursula,
      zur Marine-Einheit kann ich Dir leider nichts sagen, da kenne ich mich leider überhaupt nicht dazu aus!
      1: Was bedeutet zum "1. Aufgebot uebergetreten"? Er ging in die Reserve über, siehe auch Link
      "1c) Die verschiedenen Dienstpflichten": http://www.agw14-18.de/formgesch/formatio_rek.html
      2: 1864 war z. B. der Deutsch-Dänische Krieg: http://de.wikipedia.org/wiki/Deutsch...4nischer_Krieg
      Gruss Jens

      Kommentar

      • ursulaba
        Erfahrener Benutzer
        • 05.01.2010
        • 276

        #4
        Hallo Michael,

        Vielen Dank fuer den Link zum Zuendnadelgewehr!
        Ist einfach hochinteressant.

        Gruss,

        Ursula aus Michigan/USA

        Kommentar

        • ursulaba
          Erfahrener Benutzer
          • 05.01.2010
          • 276

          #5
          Hallo Jensus,

          Vielen Dank fuer den Link zum Deutsch-Daenischen Krieg; das muss es gewesen sein was mit den "ausserordentlichen Zusammenziehungen" gemeint ist.

          Dass er zur Reserve uebergetreten ist verstehe ich jedoch ist mir nicht klar was es mit dem 1. Aufgebot und 2. Aufgebot auf sich hat, d.h. ich verstehe den Ausdruck nicht. Ich kenne das 'Aufgebot' aus Heiratsurkunden, ist es mit diesem Wort sinngemaess verwandt?

          Die um 1862-1865 geltenden Bestimmungen habe ich ebenfalls vor mir liegen aber diesbzgl keinen Hinweis gefunden.

          Falls jemand an den Bestimmungen interessiert ist, schicke ich euch gerne einen scan davon.

          Vielen Dank fuer Deine Hilfe,

          Ursula
          aus Michigan/USA

          Kommentar

          • Jensus
            Erfahrener Benutzer
            • 24.11.2006
            • 2506

            #6
            Zitat von ursulaba Beitrag anzeigen
            ... Dass er zur Reserve uebergetreten ist verstehe ich jedoch ist mir nicht klar was es mit dem 1. Aufgebot und 2. Aufgebot auf sich hat, d.h. ich verstehe den Ausdruck nicht. ... /USA
            Hallo Ursula,
            die aufgebotene Masse an Staatsbürger die eine militärische Grund-Ausbildung durchliefen (plus altgedienter Berufssoldaten) die dann
            in verschiedene Altersstufen/Altersgruppen unterteilt wurden. Siehe auch folgenden Link: http://de.wikipedia.org/wiki/Aufgebot_(Milit%C3%A4r)
            Gruss Jens

            Grundwehrpflicht/Ausbildungszeit: 2-3 Jahre (meist im Alter von 18 bis 24 Jahren).
            Reserveszeit: gleich danach 2 Jahre
            Landwehr: 1. Aufgebot - Dauer 5 Jahre mir zwei Übungen/Manöver im Jahr. (Dauer der Manöver 1 - 3 Wochen)
            Landwehr: 2. Aufgebot - mit einer Übung/Manöver im Jahr
            Die Landwehr endete am 31. März des Kalenderjahres, indem der Wehrpflichtige das 39. Lebensjahr vollendete.
            Landsturm ("letzte Aufgebot"): bis zum 60 Lebensjahr (im Kriegsfall meistens nur innerhalb des eigenen Gebietes im Einsatz (Grenzschutz, Bewachung, etc. ...).
            Zuletzt geändert von Jensus; 17.10.2010, 19:47.

            Kommentar

            • ursulaba
              Erfahrener Benutzer
              • 05.01.2010
              • 276

              #7
              Hallo Jensus,

              jetzt wo du es so gut anhand von Beispielen erklaert hast ist mir klar was mit dem Aufgebot gemeint ist.

              Recht herzlichen Dank!

              Ursula
              aus Michigan/USA

              Kommentar

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