Civil-Anwärter gegenüber Militär-Anwärter

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  • Juergen
    Erfahrener Benutzer
    • 18.01.2007
    • 6234

    Civil-Anwärter gegenüber Militär-Anwärter

    Hallo,

    Sehe ich es richtig so, dass ein Civil-Anwärter ein Militärangehöriger war, der auf eine zivile Staatsanstellung wartete?

    Ein Vorfahre von mir war 1864 Civil-Anwärter, später war er Gerichtsvollzieher.
    Wie lange dauerte so eine Anwartschaft?
    Brauchte man zur Ausübung der Tätigkeit des Gerichtsvollziehers damals auch eine Ausbildung?

    Was war gegenüber einem Civil-Anwärter ein Militär-Anwärter?
    Wenn man zum Militär wollte, musste man dann warten, dass man angenommen wurde?

    Gruss Juergen
  • Jensus
    Erfahrener Benutzer
    • 24.11.2006
    • 2511

    #2
    Hallo Jürgen,
    ich glaube das der Unterschied zwischen einem Militär- und einem Zivil-Anwärter nur darin besteht das der Eine vom Militär kam und der Andere eben nicht.
    Mal ganz unverbindlich! Gruss Jens


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    • Juergen
      Erfahrener Benutzer
      • 18.01.2007
      • 6234

      #3
      Danke Jensus, für Deine unverbindliche Antwort.

      Die Person, um die es mir ging, war vor seiner Heirat schon beim Militär.
      Nur kann ich nicht genau sagen wie lange er gedient hat.
      Ich kann auch nicht sagen ob die Person den normalen Militärdienst absolvierte oder ob er freiwillig länger diente. Über den Mannschaftsgrat eines Sergeanten kam er wohl nicht hinaus.

      Diese Person wurde ca. 1833 geboren, war also 1864 etwa 31 Jahre alt. Ein Heiratsaufgebot wurde im Jahre 1863 angezeigt,
      zu diesem Zeitpunkt war er Sergeant. Aus diesen Indizien schloss ich bisher, dass er auch freiwillig länger gedient hat.


      Ich habe jetzt gelesen, dass man für die Militär-Anwartschaft ua. mindestens 9 oder 12 Jahre
      Militärdienst geleistet haben musste. Bei dieser und anderen Voraussetzungen bekam der Militärdienstleistende einen Civil-Versorgungsschein, durch welchen er für bestimmte Beamtenpositionen im preußischen Staat bevorzugt wurde. z.B. Post, Bergbau, Polizei, Gerichte usw.

      Damit schaffte man wohl einen Anreiz z.B. die Laufbahn eines Uffz oder Feldwebels im längeren Militärdienst zu gehen.
      Die oberen militärischen Chargen hatten sicher bessere Versorgungsansprüche, sofern sie darauf überhaupt angewiesen waren.

      Vielleicht hatte sich der Pfarrer beim Eintrag des Standes des Vaters als Civil-Anwärter auch nur geirrt.

      Jedenfalls dürften Civil-Anwärter damals gegenüber Miltär-Anwärtern geringere Chancen auf einen kleinen Posten im Staate gehabt haben.

      Ich habe das Buch "Der Preußische Civil- Staatsdienst oder systematische Darstellung der Rechte und Pflichten der unmittelbaren und mittelbaren Civil-Beamten in Preußen" von 1863
      bei Book.google.com gefunden und quer gelesen.
      Da wurde ich etwas schlauer.

      Im Jahre 1907 gab es wohl eine Reform in Bezug auf meine gestellten Fragen. Insofern ist bei solchen Dingen, auch der Geltungszeitraum wichtig.

      Zu Gerichtsvollziehern muss ich noch weiter suchen.

      Gruß

      Juergen
      Zuletzt geändert von Juergen; 18.07.2010, 17:15.

      Kommentar

      • Jensus
        Erfahrener Benutzer
        • 24.11.2006
        • 2511

        #4
        Hallo Jürgen,
        wenn er um ca. 1863 schon Sergeant (also Unteroffizier) war, dürfte er vermutlich schon mind. 12 Jahre beim Militär gewesen sein!
        Siehe auch Link: (II. Beförderungen) http://www.agw14-18.de/formgesch/formatio_rek.html
        Aus welcher Region kam er den eigentlich? Beim Jahrgang 1833 könnte er evtl. schon beim Krieg 1864 (gegen Österreich) und evtl. 1866 (gegen Dänemark) dabei gewesen sein!???
        Die Kriegs-Zeiten/Jahre wurden für die Pensionskasse z. B. im 1. Weltkrieg doppelt gerechnet, ich weiss aber leider nicht ab wann das schon galt!
        Für recht wahrscheinlich halte ich aber zumindesten das er vermutlich im Krieg 1870/71 (gegen Frankreich) dabei war!?
        Wenn Du mir den Familiennamen hier (oder per PN) noch mitteilst, kann ich mal in der Ordenliste des Eisernen-Kreuzes 1870/71 nach ihm suchen!
        Ich denke aber auch wie Du, das ein Militäranwärter vermutlich bessere Chancen auf einen kleinen Posten im Staat hatte!
        Gruss Jens

        Kommentar

        • Juergen
          Erfahrener Benutzer
          • 18.01.2007
          • 6234

          #5
          Hallo Jensus,

          ich hatte hier im Forum zu meinem Ur-Urgrossvater Heinrich (Johann) OTTE schon einmal eine Frage gestellt.

          Bei der nachträglichen Auswertung der Geburtseinträge seiner Kinder, machte mich die Bezeichnung Civil-Anwärter etwas stutzig.

          Heinrich (Johann) OTTE diente im 1. schlesischen Grenadier-Regiment Nr.10.
          Über dieses Regiment habe ich auch eine im Jahre 1861 verfasste Regimentsgeschichte gelesen.

          Die Kriege die Du nennst standen, noch bevor.
          Kennst Du noch eine neuere Regimentsgeschichte?

          Heinrich OTTE wollte seinen Abschied vom Mililtär, insofern weiss ich nicht, ob er bei den folgenden Kriegseinsätzen beteiligt war.

          Wenn Du nach den Namen schaust, könntest Du neben OTTE auch OTTO berücksichtigen.
          Viele Beamte ua. leiden auch heute oft unter Schwerhörigkeit, so wird schnell aus OTTE ein OTTO.

          Gruß

          Juergen

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          • Curator
            Benutzer
            • 23.05.2010
            • 75

            #6
            Ein "Zivilanwärter" war meines Erachtens Soldat in zivil-staatlicher Ausbildung. Die Zivilanwärter waren in Preußen längerdienende "Zeitsoldaten" (Unteroffiziersdienstgrade, (Uffze, Feldwebel)). Durch ihre längere Militärzeit hatten sie sich das Recht auf eine anschließende Ausbildung zum (zivilen) Staatsbeamten im "mittleren Dienst" erworden. Die Fachkenntnis für diese zivile Verwendung mußte natürlich erst noch in einer "Fachschule" mit anschließender Prüfung erworben werden. Während dieser Ausbildung war der Betreffende meines Erachtens noch Soldat (daher "Zivilanwärter") d.h. er erhielt seinen Sold vom Militär, war aber vom Dienst freigestellt um die Schule besuchen zu können. Dies war ein besonderer Anreiz um längerdienende Unteroffiziere für das Militär zu gewinnenen und gleichzeitig (wenn diese zu alt für das Miltär waren) treue Staatsdiener. Sehr preußisch!

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            • Jensus
              Erfahrener Benutzer
              • 24.11.2006
              • 2511

              #7
              Hallo Jürgen,
              leider fand sich kein "Heinrich (Johann)", in der Liste fanden sich aber noch einige andere OTTE:

              1870-Eisernes-Kreuz 2. Klasse am schwarzen Kämpferbande:
              - OTTE, Friedrich Ernst, Feldwebel im Kgl. Sächs. 3. Inf.-Rgt. "Kronprinz" Nr.102
              - OTTE, Gustav Heinrich Arnold, Unteroffizier im 8. Westfäl. Inf.-Rgt. Nr.57
              - OTTE, Gustav Heinrich Wilhelm, Gefreiter im 2. Hannover. Inf.-Rgt. Nr.77
              - OTTE, Thomas, Kanonier im Schles. Feld-Art.-Rgt. Nr.6
              (im 1. Schles. Gren.-Rgt. Nr.10 gab es nur noch einen: Grenadier Ferdinand OTTO mit einem EK2).

              Hier noch ein Link zum Gren.-Rgt. Nr.10, ganz am Ende der Seite gibt es einige Literatur-Tipps:

              Gruss Jens

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              • Juergen
                Erfahrener Benutzer
                • 18.01.2007
                • 6234

                #8
                Vielen Dank für Eure Beiträge Jensus und Curartor!

                Gruß Juergen

                Kommentar

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