Hallo liebe Forumsgemeinde,
als absoluter Neuling in der Familienforschung ist mir in den Sinn gekommen, dass ein Ahnenpass aus der Nazizeit (sofern er noch in der Familie vorhanden ist) schon mal ein erster guter Ansatzpunkt ist. Immerhin enthält er 6 Generationen, einschließlich des Probanden.
Was ist nun wissen möchte ist:
1. War es damals für jeden Pflicht, so einen Pass erstellen zu lassen?
2. Musste der Pass nur zu einer beabsichtigen Eheschließung beantragt werden?
3. Gibt es heute noch Stellen (Archive) in denen dokumentiert ist, dass ein solcher Pass ausgestellt wurde, bzw. gibt es dort evtl. so etwas wie eine Kopie?
4. Sollte Punkt 3) zutreffen, welche Stelle wäre das? Staatsarchiv?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.
mfg
Gerda
 Umfrage zum Thema: Ariernachweise
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					als absoluter Neuling in der Familienforschung ist mir in den Sinn gekommen, dass ein Ahnenpass aus der Nazizeit (sofern er noch in der Familie vorhanden ist) schon mal ein erster guter Ansatzpunkt ist. Immerhin enthält er 6 Generationen, einschließlich des Probanden.
Was ist nun wissen möchte ist:
1. War es damals für jeden Pflicht, so einen Pass erstellen zu lassen?
2. Musste der Pass nur zu einer beabsichtigen Eheschließung beantragt werden?
3. Gibt es heute noch Stellen (Archive) in denen dokumentiert ist, dass ein solcher Pass ausgestellt wurde, bzw. gibt es dort evtl. so etwas wie eine Kopie?
4. Sollte Punkt 3) zutreffen, welche Stelle wäre das? Staatsarchiv?
Über hilfreiche Antworten würde ich mich freuen.
mfg
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