Einberufung zum Wehrdienst immer am Ort der Geburt?

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  • SchlesiBresi
    Erfahrener Benutzer
    • 21.02.2018
    • 309

    Einberufung zum Wehrdienst immer am Ort der Geburt?

    Hallo zusammen,


    bei Recherchen zur Wehrpflicht bin ich auf eine Frage gestoßen bei der ich hoffe dass sie mir jemand von euch beantworten kann.


    Zeitlich befinden wir uns im März 1916.

    Ein in preußen geborener 19 jähriger, der Anfang 1916 nach Hamburg gezogen war und sich bei der dortigen Meldebehörde registrierte, reist im März 1916 zurück zu seinem Geburtsort. Kurze Zeit später tritt er seinen Wehrdienst bei der preußischen Armee an.


    Ich frage mich nun ob die rückreise zum Geburtsort damit zusammen hängen könnte, das er sich entweder beim Wehrmeldeamt (oder wie das auch immer damals hieß) nicht abgemeldet hatte, oder ob alle Männer an ihrem Geburtsort eingezogen wurden.


    Kann hier jemand mit Know How weiterhelfen?


    Gruß
  • Moselaaner
    Erfahrener Benutzer
    • 06.03.2013
    • 923

    #2
    Hallo,
    bei Kriegsbeginn wurde auch der Landsturm aufgerufen. Jeder Deutsche, der zu diesem Zeitpunkt sein 17. Lebensjahr vollendet hatte, wurde aufgerufen sich bei der Ortsbehörde (häufig das Landratsamt) in die Landsturmrolle eintragen zu lassen. Der Eintrag in diese Rolle war keine Einberufung. Dieser Verwaltungsvorgang diente lediglich zur Erfassung der verfügbaren Landsturmpflichtigen. Man konnte dann erst einmal wieder nach Hause gehen. Der 19jährige hatte sich vermutlich 1914 in seiner alten Heimat in diese Rolle eingetragen. Nach seinem Umzug nach Hamburg erreicht ihn dann die Aufforderung seiner zuständigen Ersatzkommission, sich zur Musterung einzufinden. Deshalb reiste er zurück in die Heimat.
    Soweit meine Theorie.


    Gruß
    Moselaaner

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    • SchlesiBresi
      Erfahrener Benutzer
      • 21.02.2018
      • 309

      #3
      Hallo Moselaner,


      wenn ich dich richtig verstehe müsste sich der Wehrpflichtige also 1914 in die Landsturmrolle eingetragen haben, dann hätte er sich nach Hamburg abgemeldet, bzw dort angemeldet und hätte aufgrund dessen, dass er in Breslau in de Landsturmrolle stand, in Hamburg seine Einberufung für Breslau bekommen.


      Meine Erwartung war gewesen, dass er dort zum Landsturm einberufen werden müsste, wo er beim Meldeamt behördlich gemeldet war.

      Letzten Endes müsste also der Einberufungsbescheid zuerst in Breslau aufgeschlagen sein, bzw. konnte man ihn dort vermutlich nicht zustellen, und durhc das Einwohnermeldeamt kam dann heraus dass er nach Hamburg umgezogen war.


      Danke für deinen Input, Moselaner


      Gruß
      Zuletzt geändert von SchlesiBresi; 28.08.2022, 20:00. Grund: Korrektur der Jahreszahl der Einberufung

      Kommentar

      • Moselaaner
        Erfahrener Benutzer
        • 06.03.2013
        • 923

        #4
        Hallo,
        du meinst vermutlich 1914 und nicht 1917 im ersten Satz.


        Gruß
        Moselaaner

        Kommentar

        • SchlesiBresi
          Erfahrener Benutzer
          • 21.02.2018
          • 309

          #5
          Hallo Moselaner,


          exakt.
          Danke für die Korrektur.


          Gruß

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