K.K. österr. Infanterie – Familienstand: „ledig, mit Trauschein“

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  • Gobelius
    Benutzer
    • 24.08.2021
    • 15

    K.K. österr. Infanterie – Familienstand: „ledig, mit Trauschein“

    Mir ist mehrfach aufgefallen, dass in den Assent-Listen bei der Verpflichtung von Reichs-Rekruten als Soldaten die oben genannte Bemerkung vorkommt – hier 1805 bei verschiedenen Musterplätzen und Regimentern gesehen.

    Meine Frage an die Spezialisten: Was bedeutet diese Formulierung?

    N.B. In zwei Fällen konnte ich feststellen, dass die Soldaten später als verheiratet in Musterungslisten genannt werden. Die Eheschließungen konnte ich allerdings in beiden Fällen in den Trauungsbüchern der betreffenden Regimenter nicht finden.

    Bin auf Antworten gespannt - Danke
  • Kasstor
    Erfahrener Benutzer
    • 09.11.2009
    • 13440

    #2
    Hallo,

    mit https://lexika.digitale-sammlungen.d...09134_3_1_1052 bin ich aufgrund der 2. Alternative dort der Auffassung, dass die Trauung demnach bevorstand und am Heimatort ( der Braut? ) stattfand.

    Grüße

    Thomas
    FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

    Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

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    • sternap
      Erfahrener Benutzer
      • 25.04.2011
      • 4072

      #3
      vielleicht spielt folgendes hinein.
      an sich sollten soldaten in der k.k. armee nach dem ableben keine weiteren kosten verursachen, indem eine familie zu versorgen wäre.
      bewilligte hochzeiten wären demnach die ausnahmefälle, wo amtlicherseits - von welcher kammer? - der verehelichung aufgrund genügenden eigenen besitzes der braut zugestimmt wurde, somit witwen- und waisenversorgung ohnehin nicht zu leisten wäre.


      heiratete ein im militärischen sinne lediger jedoch einfach und brachte er einen trauschein bei, in der hoffnung auf.....
      blieb er eventuelll dennoch im sinne der geldleistungen wie als lediger zu behandeln.
      das habe ich nun indirekt aus den ansuchen meiner militärischen vorfahren aus dem 19.jhdt zu schließen versucht, das heißt, eigentlich ergibt sich aus meinem antwortversuch eine neue fragestellung an österreichische militärexperten.
      Zuletzt geändert von sternap; 12.02.2022, 10:25.
      freundliche grüße
      sternap
      ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
      wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




      Kommentar

      • Gobelius
        Benutzer
        • 24.08.2021
        • 15

        #4
        Vielen Dank für die beiden Antworten.

        Wenn mit „Trauschein“ eine Genehmigung von Seiten des Militärs (Alternative 2) gemeint war, müsste er am Werbeplatz vom Werbeoffizier ausgestellt worden sein, wobei diese Genehmigung – wenn ich es richtig verstanden habe – eigentlich vom jeweiligen Regiment erfolgen musste.

        Ich vermute, dass beide von 1805-11 auch beim k.k. Militär waren, um heiraten zu können, da sie die behördlichen Voraussetzungen (Einkommen, Besitz) hierfür in der Heimatregion (Franken) nicht erfüllten konnten. In den Pfarrmatrikeln der Herkunftsorte – auch der Ehefrauen – gibt es keine Eheeinträge - in beiden fraglichen Fällen leider auch nicht beim Regiment.

        Nochmals DANKE

        Kommentar

        • sternap
          Erfahrener Benutzer
          • 25.04.2011
          • 4072

          #5
          jetzt kann ich es besser formulieren, mir stellt sich die frage, ob sich dieses ledig mit trauschein auf die besoldungsstufe bezieht, dass jemand ledig eingetretener weiterhin den ledigensold bezieht, auch wenn er inzwischen einen trauschein hat.

          für die verständigung der angehörigen wäre das wissen um eine ehe dennoch wichtig.
          freundliche grüße
          sternap
          ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
          wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




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