Am Anfang der österreichisch-deutschen Suche...

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  • jeanny13
    Neuer Benutzer
    • 25.01.2010
    • 1

    Am Anfang der österreichisch-deutschen Suche...

    Hallo zusammen,

    ich möchte mich gemeinsam mit meiner Oma auf die Suche nach ihrem leiblichen Vater machen und bin dabei auf dieses Forum gestoßen. Das ist die Geschichte in groben Zügen: Die Mutter meiner Oma studierte während des 2. WK in Wien, sie lernte einen in Wien stationierten deutschen Soldaten aus (wahrscheinlich) Nürnberg kennen und so wurde dann im Januar 1946 meine Oma geboren. Der "Gesuchte" ging anscheinend zurück nach Deutschland, wo er bereits eine Frau und Kinder hatte.

    Unser "Glück" ist wahrscheinlich, dass er aber für meine Oma viele Jahre lang Alimente/Unterhalt bezahlte. Unser erster Schritt sollte demnach sein, dass wir am Jugendamt der Geburtsstadt meiner Oma (in Oberösterreich) um Auskunft fragen, da sollten wir doch zumindest mal eine (wenn auch nicht aktuelle) Adresse des Gesuchten bekommen, oder?

    Und nun zu meiner ersten konkreten Frage: Eigentlich gehe ich ja davon aus, dass der gesuchte Herr schon gestorben ist, immerhin müsste er jetzt deutlich über 90 sein. Wenn das der Fall wäre, hätten dann aber nicht irgendwelche deutschen Ämter meine Oma (als eventuelle Erbin) verständigen müssen, da er ja offiziell Unterhalt bezahlt hat und dieses uneheliche Kind ja aktenkundig war??

    Wie gesagt, wir sind ganz am Anfang unserer Suche, sozusagen erst in der "Planungsphase", aber ich freue mich auf eure Antworten!

    Liebe Grüße, Jeanny
  • karin-oö
    Erfahrener Benutzer
    • 01.04.2009
    • 2630

    #2
    Hallo Jeanny,

    erstmal herzlich willkommen bei uns im Forum!

    Als erster Schritt ist es bestimmt am besten, wenn du und deine Oma am zuständigen Bezirksgericht nachfragt, ob es noch Akten zur Unterhaltszahlung gibt.

    Was weiß deine Oma sonst noch über ihren Vater? Ist der Name bekannt, wann wurde er etwa geboren, gibt es Briefe o. Ä. von ihm?

    Vielleicht wusste die Familie in Deutschland gar nichts von dem unehelichen Kind, warum hätte sie dann nach weiteren Erben suchen sollen?
    Allerdings gibt es ja auch viele Leute, die über 90 Jahre alt werden - also nichts wie los und auf die Suche gehen!

    Viel Erfolg und schöne Grüße
    Karin

    Kommentar

    • Friedhard Pfeiffer
      Erfahrener Benutzer
      • 03.02.2006
      • 5053

      #3
      Uneheliche Kinder sind erst mit Inkafttreten des Grundgesetzes erbberechticht worden. Da die Geburt vorher war, ist mit ein "reiner" Erbanspruch nicht gegeben.
      Mit freundlichen Grüßen
      Friedhard Pfeiffer

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