Rainerregiment, IR 59 Erzherzog Rainer
SALZBURGER WEHRGESCHICHTLICHE RAINERFORSCHUNG
KOMPETENZZENTRUM FÜR DIE MILITÄRHISTORISCHE ERFORSCHUNG DES IR 59
"ERZHERZOG RAINER" UND ÖFFENTLICHKEITSUNTERSTÜTZUNG
Militärpersonen und solche Landesbeamte, für die nach den Landesgesetzen zur Eingehung einer Ehe eine besondere Erlaubniß erforderlich ist, dürfen nicht ohne die vorgeschriebene Erlaubniß eine Ehe eingehen.
§ 40 Reichs-Militärgesetz 1874:
Die Militärpersonen des Friedensstandes bedürfen zu ihrer Verheirathung der Genehmigung ihrer Vorgesetzten.
Kommentar