Kriegsgefangene Volkszählung 1919

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  • davecapps
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2015
    • 1903

    Kriegsgefangene Volkszählung 1919

    Hi.


    in den Volkszählungen von Schwerin ist haüfig der Eintrag Kriegsgefangene zu finden.
    Waren dass Freiwillige die geblieben sind oder hatten die noch den Status Kriegsgefangene und waren noch nicht repatriotiert,


    Danke
    Gruß
    Dave
  • Ginster43
    Erfahrener Benutzer
    • 03.06.2014
    • 254

    #2
    Hallo Dave,

    ein Urgroßonkel von mir war in japanischer Kriegsgefangenenschaft und wurde erst 1919 entlassen.

    Ich habe gerade noch einmal nachgelesen. Für Japan galt:
    "Nach Abschluss des Versailler Vertrages 1919 entließen die Japaner zuerst die Soldaten, die aus Gebieten stammten, die nun nicht mehr zum Deutschen Reich zählten. Die übrigen folgten - sofern sie nicht in Ostasien blieben - im Jahre 1920."

    Die Gefangenen sollten nach Inkrafttreten (das war am 28. Juni 1919, wenn ich richtig gelesen habe) des Vertrages entlassen werden.


    Interessante Frage!

    Ich denke auch, dass, wenn Franzosen freiwillig nach dem Krieg in Schwerin blieben, sie irgendwann den Status Kriegsgefangener verloren haben.

    Ich habe irgendwo in Ostpreußen einmal einen Eintrag zu einem ehemaligen Kriegsgefangenen der blieb; das stand dann aber auch so im Kirchenbuch.

    Vielleicht lässt sich heraus finden, wann genau die Schweriner Gefangenen entlassen wurden?

    VG
    Angelika

    Kommentar

    • davecapps
      Erfahrener Benutzer
      • 13.10.2015
      • 1903

      #3
      Hallo Angelika,


      vielen Dank.
      Sehr interessant.


      Es handelt sich in mein Fall um ein Russischen Kriegsgefangener.


      Diesbezüglich fand ich 2 Hinweise. Siehe Anhang.


      Demnach "dürften" die russischen Gefangenen nicht entlassen werden.
      Die Allierten hatten Angst die würden heimkehren und sich der Rote Armee im Bürgerkrieg anschliessen.


      Gruß
      Dave
      Angehängte Dateien
      Zuletzt geändert von davecapps; 05.07.2018, 06:44.

      Kommentar

      • holsteinforscher
        Erfahrener Benutzer
        • 05.04.2013
        • 2496

        #4
        Moinsen zusammen,
        Kriegsgefangene/r ist in diesen Listen wörtlich zu verstehen. Schaut man dich
        das Erhebungsformular an, so ist in der Spalte *Stellung im Haushalt* u.a. Kriegs-
        gefangene angegeben. Grundsätzlich galt ja alle zum Erhebungszeitpunkt

        im Haushalt lebenden Personen zu erfassen, unabhängig von einer Verwandtschaft,
        somit auch Einquartierte und evtl. *Zwangsarbeiter*, zu der ja nicht wenige
        Kriegsgefangene verpflichtet worden sind.
        Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
        Roland...


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