Ich bin zwar kein Historiker, glaube aber nicht, dass dieses "Kralovstvi" eine Siedlungseinheit de "Künischen Freibauern" bezeichnet.
1) Das Siedlungsgebiet der Künischen (tschech. Kralovsky Hvozd / Königswald/ Waldwozd) erstreckte sich über mehrere Freigerichte von Stachau im Südosten bis Neuern/ Nyrsko im Nordwesten, also über ein räumlich weitgestrecktes Gebiet entlang der Grenze.
2) Die privilegierten Freibauernhöfe waren stattliche Höfe mit grösserem Grundbesitz der zur Versorgung des Bauern und dessen Gesinde ausreichte.
Eine Örtlichkeit - nicht näher lokalisiert - irgendwo in den Wäldern ist als solcher Freibauernhof nicht denkbar.
Als wahrscheinlich sehe ich daher an, dass diese "Kralovstvi" , in verschiedenen Pfarreien auftauchend, Waldgegenden bezeichnet, welche (noch) nicht verliehen, verkauft, verpachtet (Glasherren) war und damit noch der königlichen Herrschaft selbst unterlag.
Das Weiderecht in den herrschaftlichen Wäldern war eines der Privilegien der Freibauern so dass denkbar erscheint, dass Viehhirten , Fallensteller o.ä. kurzzeitig in diesen königlichen Waldgebieten hausten ohne feste und dauerhafte Siedlungen zu gründen.
1) Das Siedlungsgebiet der Künischen (tschech. Kralovsky Hvozd / Königswald/ Waldwozd) erstreckte sich über mehrere Freigerichte von Stachau im Südosten bis Neuern/ Nyrsko im Nordwesten, also über ein räumlich weitgestrecktes Gebiet entlang der Grenze.
2) Die privilegierten Freibauernhöfe waren stattliche Höfe mit grösserem Grundbesitz der zur Versorgung des Bauern und dessen Gesinde ausreichte.
Eine Örtlichkeit - nicht näher lokalisiert - irgendwo in den Wäldern ist als solcher Freibauernhof nicht denkbar.
Als wahrscheinlich sehe ich daher an, dass diese "Kralovstvi" , in verschiedenen Pfarreien auftauchend, Waldgegenden bezeichnet, welche (noch) nicht verliehen, verkauft, verpachtet (Glasherren) war und damit noch der königlichen Herrschaft selbst unterlag.
Das Weiderecht in den herrschaftlichen Wäldern war eines der Privilegien der Freibauern so dass denkbar erscheint, dass Viehhirten , Fallensteller o.ä. kurzzeitig in diesen königlichen Waldgebieten hausten ohne feste und dauerhafte Siedlungen zu gründen.
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