Das jüngere Protokollbuch der Sprockhöveler Markengenossenschaft, Seite 32

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  • Christian40489
    Erfahrener Benutzer
    • 25.03.2008
    • 1723

    [gelöst] Das jüngere Protokollbuch der Sprockhöveler Markengenossenschaft, Seite 32

    Quelle bzw. Art des Textes:
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1709-1834
    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Sprockhövel
    Namen um die es sich handeln sollte:


    Liebe Helfer,
    hier kommt schon Seite 32. Was muss korrigiert werden?
    Danke für Eure Hilfe.
    Gruß
    Christian

    Actum den 3. Juny 1751
    an der Niedergethe

    wurde vom König[lichen] Hofjäger und
    Waldförster Herrn Wissell, das gewöhnliche Holtz-
    Gericht über die Sprockhöveler Marck
    in Gegenwarth der beyden Scherren Nie
    der Gethman und Leveringhaus und sämt-
    licher Marcken-Erben abgehalten, wobey
    die Urkunden nach herbrachter Observantz
    abgeführet, und wohlg[eme]tem Herrn Hofjäger
    vor S[eine] König[liche] Majestät darob der dritte
    Theil, indeme dieselben allerhöchst zum
    dritten Fuß in dieser Marck berechtiget,
    mit 9 Rtl 34 St 3 Pf außgezahlet
    wurden.
    Hierueber ist erinnert, daß vor dies-
    mahl […] keine Gewinn-Gelder
    eingekommen.

    pro Extractu srip[tus] et subscrip[tus]
    Adolph Wittger Notarius
    ca[esareus] pub[licus] et immatric[ulatus]
    Angehängte Dateien
    suche für mein Projekt www.Familienforschung-Freisewinkel.de alles zum Namen Freisewinkel, Fresewinkel, Friesewinkel.
  • Friederike
    Erfahrener Benutzer
    • 04.01.2010
    • 7850

    #2
    Hallo Christian,

    ich mache mal den Anfang:

    Actum den 3. Juny 1751
    an der Niedergethe

    wurde vom König[lichen] Hoffjäger und
    Waldförster Herrn Wissell, das gewöhnliche Holtz-
    Gericht über die Sprockhöveler Marck
    in Gegenwarth der beyden Scherren Nie
    der Gethman und Leveringhaus und sämt-
    licher Marcken-Erben abgehalten, wobey
    die Urkunden nach herbrachter Observantz
    abgeführet, und wollg[eme]tem Herrn Hoffjäger
    vor S[eine] König[liche] Majestät darob der dritte
    Theil, indeme dieselben allerhöchst zum
    dritten Fuß in dieser Marck berechtiget,
    mit 9 Rtl 34 St 3 Pf außgezahlet
    wurden.
    Hierueber ist erinnert, daß vor dies-
    mahl annoch keine Gewinn-Gelder
    eingekommen.

    pro Extractu scrip[tus] et subscrip[tus]
    Adolph Wittger Notarius
    ca[esareus] pub[licus] et immatric[ulatus]
    Viele Grüße
    Friederike
    ______________________________________________
    Gesucht wird das Sterbedatum und der Sterbeort des Urgroßvaters
    Gottlob Johannes Ottomar Hoffmeister geb. 16.11.185o in Havelberg
    __________________________________________________ ____

    Kommentar

    • Klimlek
      Erfahrener Benutzer
      • 11.01.2014
      • 2291

      #3
      Hallo, ich habe nur

      lichen Marcken-Erben abgehalten, wobey
      vor S[eine] König[liche] Majestät darob( darab?)der dritte
      pro Extractu scrip[sit] et subscrip[sit]

      Kommentar

      • Christian40489
        Erfahrener Benutzer
        • 25.03.2008
        • 1723

        #4
        Hallo, Friederike und Klimlek!
        Wiederum besten Dank. Eure abweichenden Lesungen scheinen mir richtig. In der Beurkundungsformel enden die Abkürzungen auf s. Klimlek, deshalb erscheint mir Deine Deutung als "sripsit" bzw. "subscripsit" naheliegender. Er (der Notar) hat geschrieben und bestätigt. Also 3. Pers. Sg. Perfekt! "scriptus" bzw. "subsriptus" würde als Partizip Perfekt Passiv sprachlich auch passen (geschrieben und bestätigt), aber dann hätten wir kein s vor dem Abkürzungs-Doppelpunkt.
        Ich übernehme deshalb "sripsit".
        Danke und beste Grüße
        Christian
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        • Xylander
          Erfahrener Benutzer
          • 30.10.2009
          • 6507

          #5
          Hallo Christian,

          scriptus et subscriptus würde auch grammatisch nicht passen, wenn schon, müsste es scriptum et subscriptum heißen (vgl. actum et datum).

          Für die von Klimlek vorgeschlagene Lesart hier ein Beispiel:


          Viele Grüße
          Xylander

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          • Christian40489
            Erfahrener Benutzer
            • 25.03.2008
            • 1723

            #6
            Xylander, hallo!
            meine Latein-Kenntnisse sind erwiesenermaßen dürftig. :-)
            Gruß
            Christian.
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