Hier das zweite Bild, ebenfalls mit Bitte um Ergänzung/Korrektur:
Blatt 8
Ad N. 25 – Erlach am 27. Januar 1874
Gehorsamster Bericht – Königliches Bezirksamt!
Instruktion des Verehelichungsgesuches des Friedr. Lengenfelder betr.
Auf die geehrte Verfügung des
kgl. Bezirksamts vom 14. d. M.
nebenbezeichneten Betreffs wird
hiermit gehorsamst Folgendes berich-
tet:
Friedrich Lengenfelder wurde von
hiesiger Gemeindeverwaltung
angehalten, sich durch ein Zeugniß
auszuweisen, wo er für seine
Familie eine Wohnung erhält, da
in hiesiger Gemeinde keine solche
für ihn zu beschaffen wäre.
Da er diesen Ausweis noch nicht
beibrachte, so wurde auch sein
Verehelichungsgesuch bis zur Stunde
noch nicht instruirt.
Mit schuldiger Ehrfurcht ver-
harrt
Der gehorsamste
Grimm, Bürgermeister
[Antwort] 25 ??
An den Bürgermeister von Erlach
Acta(?) 30/I 74
Die Aufnahme(?) und Instruction
des Gesuches des Friedrich
Lengenfelder von Erlach kann
nach den bestehenden gesetzlichen
Bestimmungen nicht von dem
Nachweise über den Besitz einer
Wohnung abhängig gemacht
werden.
Wenn daher nicht binnen 3 Tagen
das Gesuch aufgenommen und
hierüber ?? über die
erfolgte ?? ?? bekannten ??
an der Gemeindetafel Anzeige
??her erstattet ist, wird ??
?? eine Ordnungsstrafe von 1 f 30 K
?? werden.
Rep. nach 3 Tagen
k. Bezirksamt
Danke und
Blatt 8
Ad N. 25 – Erlach am 27. Januar 1874
Gehorsamster Bericht – Königliches Bezirksamt!
Instruktion des Verehelichungsgesuches des Friedr. Lengenfelder betr.
Auf die geehrte Verfügung des
kgl. Bezirksamts vom 14. d. M.
nebenbezeichneten Betreffs wird
hiermit gehorsamst Folgendes berich-
tet:
Friedrich Lengenfelder wurde von
hiesiger Gemeindeverwaltung
angehalten, sich durch ein Zeugniß
auszuweisen, wo er für seine
Familie eine Wohnung erhält, da
in hiesiger Gemeinde keine solche
für ihn zu beschaffen wäre.
Da er diesen Ausweis noch nicht
beibrachte, so wurde auch sein
Verehelichungsgesuch bis zur Stunde
noch nicht instruirt.
Mit schuldiger Ehrfurcht ver-
harrt
Der gehorsamste
Grimm, Bürgermeister
[Antwort] 25 ??
An den Bürgermeister von Erlach
Acta(?) 30/I 74
Die Aufnahme(?) und Instruction
des Gesuches des Friedrich
Lengenfelder von Erlach kann
nach den bestehenden gesetzlichen
Bestimmungen nicht von dem
Nachweise über den Besitz einer
Wohnung abhängig gemacht
werden.
Wenn daher nicht binnen 3 Tagen
das Gesuch aufgenommen und
hierüber ?? über die
erfolgte ?? ?? bekannten ??
an der Gemeindetafel Anzeige
??her erstattet ist, wird ??
?? eine Ordnungsstrafe von 1 f 30 K
?? werden.
Rep. nach 3 Tagen
k. Bezirksamt
Danke und
