Erbitte Lesehilfe Gerichtshandelsbuch Scheibenberg - Hauskauf 1816

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  • Der Görlitzer
    Erfahrener Benutzer
    • 18.11.2022
    • 970

    #1

    [ungelöst] Erbitte Lesehilfe Gerichtshandelsbuch Scheibenberg - Hauskauf 1816

    Guten Abend allerseits,

    ich habe heute einen längeren Kaufvertrag eines Hauskaufs in Scheibenberg transkribiert und ein paar Lücken gefunden, welche ich nicht entziffern konnte. Vor allem bei den genannten Geldbeträgen bin ich mir unsicher. Ich würde mich sehr darüber freuen, wenn jemand einen Blick auf meinen transkribierten Text werfen könnte. Vielen herzlichen Dank im Voraus.

    Wir Stadt-Voigt und Rath allhier urkun-
    den und bekennen hiermit, daß dato vor uns
    erschienen
    Herr Schichtmeister Johann Samuel Körbach
    Verkäufer eines und
    der Wagnermeister Franz Joseph Franke
    allhier
    Käufer andern Theils
    und nachfolgenden Kauf zur gerichtlichen Confir-
    mation vortrugen.
    Es verkaufet nehmlich Eingangs genannter Herr
    Schichtmeister Körbach sein beseßenes, auf
    der Pfarrgasse, zwischen der Pfarr Wohnung
    und dem Graupnerschen Hause gelegenes, brau-
    berechtigtes Wohnhaus, nebst Abseite und Garten
    und allem, was darinnen Erd- Wand- Band- Nied-
    Mauer- Nagel- und Wurzelfest ist, mit allen
    Recht und Gerechtigkeiten, Nuzze und Be-
    schwerungen, absonderlich mit der darauf haften-
    den Abgaben, an in .......... terminlichen G......-
    Beitrag und 10. vollgangbaren? Steuerschocken,
    nämlich 9..... vom Hauß und 1..... vom Gar-
    ten, an ernannten Franke um und für:
    Vier Hundert und Zwanzig Thaler in
    ganzer und beständiger folgende gestellt
    in Couventionsgeld zu bezahlender Kauf Summe

    als:
    120 .... hat Käufer an den Verkäufer bereits baar
    bezalet, und Verkäufer quittiret
    darüber, und
    300 ... welche besage gerichtlicher Consens-
    Urkunde vom 13. März 1799 Frau
    Bergschreiber Johanne Elisabeth Schind-
    ler zu Annaberg zu fordern hat
    und welche auf dem Hause und Gar-
    ten sub hypotheca haften, über-
    nimmt Käufer in partem pren-
    tii non soluti zur Bezalung
    an die Frau Gläubigerin, verspricht
    solche alljährlich mit 5. ......
    in halbjährigen raits zu verzinsen,
    und überhaupt die in der erwähnten
    Consens-Urkunde, welche ihr vor-
    gelesen worden, enthaltenen Be-
    dingenungen zu erfülllen, gelobet
    für Kapital und Zinsen die
    Hypotheck am Hause und Garten
    an und bittet, in die Translation
    der Hypothec zu consentiren.
    Hierauf erschien auch des Käufers Ehefrau,
    Johanne Christiane verehel. Franke,
    welche erkläret, daß sie keinen allge-

    meinen Geschlechts-Vormund habe, mit ihrem consen-
    tiente marito in specie bestätigten Curatore
    dem Bäcker-Mstr. Friedrich Traugott Weigel
    allhier, und erklärte dem cum Curatore dicto
    daß sie für die von ihrem Ehemanne an Frau Berg-
    schreiber Schindler zu Annaberg schuldigen 300....
    samt Zinsen davon, sich verbürgen und dafür samt?
    ihrem ein- und zugebrachten, jezzigen und künfti-
    gen Vermögen als Selbstschuldnerin stehen und
    haften zu dem Ende auch allen den Bürgen und be-
    sonders der Eheweibern zu gut geordneten Aus-
    flüchten und Rechtswohlthaten, als der Ordnung
    der Theilung der Schuld, des abzutretenden Klage-
    rechts, der Authentica codicis, si qua mu-
    lier, dem Senatus Consulto Vellajano, welche
    derselben erkläret worden, entsagen wolle.
    Gleichwie nun dieselbe solches mittelst nachfolgen-
    den
    Eydes:
    ich Johanna Christiane verehel. Franke
    schwöre hiermit zu Gott den Allwißen-
    den und Gerechten mit Herz, Mund
    und Hand, diesen wahren, leiblichen, theuern
    Eyd, daß ich für die von meinem Ehemanne
    an Frau Bergschreiber Schindler zu Anna-
    berg schuldigen 300..... samt Zinsen
    davon, mich verbürgen und dafür mit mei-
    nem ein- und zugebrachten jezzigen

    und künftigen Vermögen als Selbstschuld-
    nerin stehen und haften, auch von selbi-
    gem nicht eher etwas wieder fordern
    will, als bis die Frau Gläubigerin
    in Absicht Capitals und Zinsen völlig
    befriediget ist, zu welchen Ende ich
    allen den Bürgen und besonders den Ehe-
    weibern, wenn sie sich für ihre Ehemänner
    verbürgen, und das erborgte Geld
    in ihren Nuzzen nicht verwendet
    worden, zu gut geordneten Ausflüch-
    ten und Wohlthaten, welche mir ge-
    hörig erkläret worden und die
    ich wohl verstanden habe, hiermit
    ausdrücklich und wohlbedächtig ent-
    sage. So wahr mir Gott helfe,
    durch Jesum Christum Amen!
    welche dato von ihr Vormittags um XI. Uhr
    praevia admonitione debita de vitando
    perjurio, ejusque gravi poena actu
    corporali et ceremoniis consuctis?
    abgeleget worden, bekräftigte, hiernächst
    der Käufer sich verbindlich gemacht, die
    auf dem Hause haftenden Stadt-Kriegsschulden
    und die currenten? Steuern und Abgaben
    von Neujahr 1816 an, als Kaufgeldes
    unbeschadet zu übernehmen, beide Contra-
    henten auch allen gegen diesen Kauf zu

    machenden Ausflüchten und rechtsbehelfen als das Be-
    trugs, ........ ......, Miß- oder Nicht-Ver-
    standes anders abgehandelten, als niedergschriebe-
    ner Dinge, und wie sie sonst Namen haben
    mögen, entsaget, und sich deren mittelst beson-
    dern Vergleichs begeben. Als ist, da sowohl
    das hiesige wohllöb. Bergamt, als Frau
    Bergschreiber Schindler, besage der zum Kaufs-
    Protokoll genommenen schriftlichen Erklärungen
    dieser Kauf in der abgeschlossenen Maaße
    und die Translation der Hypotheck
    genehmiget, sothann Kauf angenommen und
    konfirmiret, in die Translation der Hypotheck
    wegen obiger 300.... und Zinsen consenti-
    ret, dem Käufer auch die Lehn an dem erkauf-
    ten Hause und Garten, nachdem solche Verkäufer
    aufgelssane, an der Gerichtshand bekannt, und
    hierüber diese Urkunde nach deren wörtlichen
    und beglaubten Eintrag in hiesiges Stadtkaufbuch
    Sub. Litt. unter vorged..... Stadtesiegel
    und gewöhnlicher Unterschrift ausgestellet
    worden.
    Scheibenberg, den 25. May 1816.
    Der Rath allda.
    C. S. Gotth. Aug. Hahn.



    Ich würde mich ganz herzlich über eure Hilfe freuen! Vielen herzlichen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen
    Der Görlitzer
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    Zuletzt geändert von Der Görlitzer; 12.12.2025, 21:12.
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