Hallo Leute,
ich habe hier eine Art Attestationschreiben von 1681 und würde euch kurz bitten, zu prüfen, ob ich alles richtig transkribiert habe.
Vielen, lieben Dank im Voraus!
Seb
Transkript:
Demnach Vorweißerin dieses /:Tit:/ Frau von
Drebra gebohrene von Biesenrothin Witwen vff Wolfferstedt
bey Ihren Herrn Schwager /:Tit:/ Herrn Adam Reinhardten
von Kotzschauen Obristwachmeistern vff Schaffstedt, in ange
legenen Sachen etwas zuverrichten bekommen, und aber
bey jetziger pressirenden Seuche ohne einigen beglaubten Pass
nicht fort zukommen getrauet, Dannenhero mich als mit
befalleten Inspectorn der gesunden örther, ersuchet, Ihr mit
einem attestato zu Willfahren.
Alß habe Ich Ihr solches nicht abschlagen wollen, sondern attestiren
Hiermit, daß alhier in Vnseren Dorffe, gott sey danck, noch reine
und gesunde lufft ist, auch man noch zur Zeit von keiner conta
zion oder anderen ansteckenden Kranckheiten in geringsten
nichts verspüret, weniger daß hochEdl. gedachte Frau Witwe
von einigen inficirten orthe gewesen seyn solte.
Derowegen wirdt männiglich standes gebühr nachersuchet
Zeigerin allenthalben vngehindert pass- und repassiren
zu laßen, welches man hiesiges orths hinwieder der
gebühr nach, zu verschulden ieder Zeit ingedenck seyn
windt Actum Wolffarstedt am 8. July Ao 1681.
Johann Neuman Not:
Publ: Caes: in fidem.
ich habe hier eine Art Attestationschreiben von 1681 und würde euch kurz bitten, zu prüfen, ob ich alles richtig transkribiert habe.
Vielen, lieben Dank im Voraus!
Seb
Transkript:
Demnach Vorweißerin dieses /:Tit:/ Frau von
Drebra gebohrene von Biesenrothin Witwen vff Wolfferstedt
bey Ihren Herrn Schwager /:Tit:/ Herrn Adam Reinhardten
von Kotzschauen Obristwachmeistern vff Schaffstedt, in ange
legenen Sachen etwas zuverrichten bekommen, und aber
bey jetziger pressirenden Seuche ohne einigen beglaubten Pass
nicht fort zukommen getrauet, Dannenhero mich als mit
befalleten Inspectorn der gesunden örther, ersuchet, Ihr mit
einem attestato zu Willfahren.
Alß habe Ich Ihr solches nicht abschlagen wollen, sondern attestiren
Hiermit, daß alhier in Vnseren Dorffe, gott sey danck, noch reine
und gesunde lufft ist, auch man noch zur Zeit von keiner conta
zion oder anderen ansteckenden Kranckheiten in geringsten
nichts verspüret, weniger daß hochEdl. gedachte Frau Witwe
von einigen inficirten orthe gewesen seyn solte.
Derowegen wirdt männiglich standes gebühr nachersuchet
Zeigerin allenthalben vngehindert pass- und repassiren
zu laßen, welches man hiesiges orths hinwieder der
gebühr nach, zu verschulden ieder Zeit ingedenck seyn
windt Actum Wolffarstedt am 8. July Ao 1681.
Johann Neuman Not:
Publ: Caes: in fidem.


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