Grundbuch Segenthin, um 1800, Contract über einen königlichen Credit an den Gutsherrn

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  • stemuh
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2010
    • 523

    [ungelöst] Grundbuch Segenthin, um 1800, Contract über einen königlichen Credit an den Gutsherrn

    Liebe Lesehelfer, ich weiß, dass es noch viele Fragezeichen sind, aber jedes Wort hilft mir zur Vollständigkeit der Urkunde. Deshalb vielen Dank an alle, die dazu beitragen. Vielen Dank für Eure Unterstützung. Hier der fertige Text mit den Fragezeichen. Vielen Dank Stefan:
    Segenthin Schlawisch. Cr. (Kreis)
    Possessor1 1739 Otto Christoph von Podewils2. m. Aprili 1752 Obrist Carl Wilhelm von Kleist3.
    1767 Hauptmann Carl Caspar von Kleist4
    Tit5: 1. ohngefaßt(ungefähre) Beschaffenheit u. Pertinentz6
    Dieser Antheil besteht aus 2 kleinen Vorwerken
    so aus 4 ½ Bauer Hufen zusammen gesetzt
    ? ? ? aus Deutsch Puddigersch?
    dieser ? ist cessiert (od. cassiert) nun
    und gehören auch nunmehr zu ? Contr. v. 16. Xbr (Oktober) 1751die,
    3 ½ Holtzkarren so sonst ? Deutsch Puddiger gehörig zu-
    wesen, sicher, wie solche unter den Segenthinschen ?
    mit Belegen, der Canon von diesem Guthe a 31/160 Erhe rthl.
    ist jährlich 3 Taler 9 Groschen 4 Pfennige. Der Dorfschaft Puddiger
    ist aber der Hütung und des Torffstechens aus Segen-
    tinschen Felde, Mohr und Wiesen auch in den Segentinschen
    Holtzkasten(?), nebst den vorhin schon von Segenthinsch
    Puddiger gelegten Stück der Spitzort ge-
    nannt vorbehalten: vid Ex ad hit 2 (siehe Akte unter Punkt 2)
    das übrige von diesem Guth ist den größt-
    -ten Theil aus?, soll ein Kleister(?) Lehn
    seyn vid: Exhib (siehe Aktenauszug): den 5. April 1752 fol: (Seite) 4 et (und) Exte (Aktenauszug)
    de 5 Juni 1767. fol: (Seite) 21
    Vierten Zumacht(?) cessiert(?) ? vid (Seite) h t. (hoc Titulo –diesesTitels) 3
    Nach dem Anschreiben der Königl. Domaen
    Cammern de 3.ten Sub R den 15 Febr. 1773
    sollen bey diesem Guthe ein uncultivirter
    Bereich uhrbar gemachet eine Holländerey an-
    geleget auch 2 Bauern und 8 Büdnerfamilien
    angesetzet werden worzu Sr(eoner) Königl. Maj(estät)
    von Preußen fünftausend und ziwzwey
    Hundert rthl. gegen Erlegung eines
    jahrl Canoni a 2 Prozent von Einhundert
    und Vier rthl. vorgeschoßen welcher Ca-
    non auf diesem Gute alß ein onus publ:
    et perpetuum (onus publ, et perpetuum –öffentliche und ewige Last/Verpflichtung) radicinet(radizieren- gründen, anweisen), denn das Recht
    der ersten Classe beygeleget, auch alle
    derjenige Rechte, welche andere königl.
    Abgaben zustehen, eingenannet seyn
    sollen. Dagegen möchten diesem Guthe
    Nach der von dem verordneten königl.
    Commissario attestirten Abnutzungs-
    tabelle de(n) 24. Augustti 1772 an jährl
    ? ? zu dreyhundert sie-
    ben und Siebenzig rthl. welches
    ? decr. de(n) 17. Febr. 1773. ver-
    zeichnet ? d.(en) ? ht.(dieses Titels)
    # ?? oblgatorii (obligator-Schuldner) des Hbtman (Hauptmann)
    Caspar Carl v. Kleist den 24. Aug.
    1772
    Tit: II. ? possessionis (Possession-Besitz)
    ? Heydebreckes Lehn das ??
    ein Kleisten Lehn
    Otto Christoph von Podewils Vater und Großvater
    haben es ? pix(?) crediti betreffes, von ?
    es dersellbe geerbt. vid.(Seite) Theil(?) ?? v.(om) 22. Sept
    1731 in ? bezgl. von ? Stolpph ?
    ?
    Der ? Geh. Etatsminister Otto Christoph Graf von Podewils
    hat diese 2 Vorwerke cemperts (lat. compertis: erfahren haben) tit. per notatus(lat. Bezeichnet –notare) au?
    seine jure(lat. rechts) per Contr. v. 16. Dez. 1757 an den Obrist
    Carl Wilhelm von Kleist rediert(?) nombre (lat. namens) d.(en)
    7. April 1752. Erfe? Consensurtheils(Zustimmungsurteil) ist vid.(Seite)
    ? at. h. t.(hoc titulo-dieses Titels)
    Der Obrist u. Amtshauptmann Carl
    Wilhelm v. Kleist hat das gantze Guth, als
    das von dem Etatsminstre Otto Christoph
    Grafen v. Podewils 1751 verkauft und von
    seinem Vater Hans Casper und Groß-
    vater Friedrich Wilhelm ererbte An-
    theile, welche letzterer Kleisten Lehen
    per panctation(?) Vergleich de 24 Junii
    1763 an den Lieut. modo (eben gerade, vor Kurzem) Hauptmann
    Carl Caspar von Kleist verkauffet,
    u. der Verkäuffer vor Errichtung eines
    förmlichen Contracto verstorben, so ist
    über die panctation den 1. Julii 1767 Docum:
    ertheilet; vid. begl. ad hit (Seite beglaubigt unter Punkt)
    1 Possessor _ Besitzer

    2 Otto Christoph Graf von Podewils (* 16. April1719 in Kolberg; † 12. März1781 in Gusow) war ein königlich preußischerGesandter und Etatsminister.

    3 Karl Wilhelm von Kleist (* 20. September1707 in Groß Tychow; † 1. Mai1766 in Zützen) war ein preußischerOberst und Ritter des Ordens Pour le Mérite.

    4 Karl Caspar von Kleist, * 24.09.1734, * 27.11.1808 in Segenthin , oo 27.04.1767 mit Marie Luise von Böhn, 9 Kinder

    5 Tit: Titel

    6 Pertinent – relevant (wichtig, bedeutsam, wesentlich, erheblich))
    Angehängte Dateien
    Dank und Grüsse, Stefan Muhtz

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