Vereidigung eines Schulmeisters 1744 (Punkt 15 und 16)

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  • Wolfg. G. Fischer
    Erfahrener Benutzer
    • 18.06.2007
    • 5443

    [ungelöst] Vereidigung eines Schulmeisters 1744 (Punkt 15 und 16)

    Liebe Mitstreitende,

    hier die nächste Seite.

    HG Wolfgang
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    Zuletzt geändert von Wolfg. G. Fischer; 27.08.2025, 03:30.
  • Wolfg. G. Fischer
    Erfahrener Benutzer
    • 18.06.2007
    • 5443

    #2
    Langsam habe ich mich eingelesen.


    "sonst andere Sachen halber in meiner ....

    ... Herr Metropolitanum und Schorchen

    Klage vorgebracht und ich darüber gehurt (gehört) wurde,

    soll und will ich mich deßen oder derselben Strafe

    und Vermahnung gehorsamlich unterwerffen und

    keines weges wiedersetzen.


    15) Wann ich in civilen und weltlichen Sachen zu .....

    hätte, dieselbe soll und will ich denen königl. hochfürstl.

    Beamten ..... der königl. hochfürstl. Regierung

    oder wohin sie sonsten gehören, vorbringen und daselb-

    sten verfolgen und ausführen.

    Zuletzt geändert von Wolfg. G. Fischer; 27.08.2025, 10:35.

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    • mawoi
      Erfahrener Benutzer
      • 22.01.2014
      • 4057

      #3
      sonst anderer Sachen halber an meinen fürgesetz-

      ten Herrn Metropolitanum und Scholarchen

      Klage vorgebracht und ich darüber gehurt (gehört) würde,

      soll und will ich mich deßen oder derselben Strafe

      und vermahnung gehorsamlich unterwerffen und

      keines weges wiedersetzen.


      VG
      mawoi

      Kommentar

      • Wolfg. G. Fischer
        Erfahrener Benutzer
        • 18.06.2007
        • 5443

        #4
        Herzlichen Dank, Mawoi!

        Mit besten Grüßen
        Wolfgang

        Kommentar

        • mawoi
          Erfahrener Benutzer
          • 22.01.2014
          • 4057

          #5
          15) Wann ich in civilen und weltlichen Sachen zu klagen

          hätte, dieselbe soll und will ich denen königl. hochfürstl.

          Beamten (bürgern) der königl. hochfürstl. Regierung

          oder wohin sie sonsten gehören, vorbringen und daselb-

          sten verfolgen und ausführen.

          16. Was aber geistliche und solche sachen belangen, so nach
          anweisung der hier ober angezogenen Ordnungen
          vor das Königl. Hochfürstl. Consistorium oder mein...
          Herrn Superintendenten Inspectorem oder Metropo-
          litanum, vor das Presbiterium oder Conventum
          Classicum und die Scholarchen gehörig seyn, dieselbe
          will ich vor dem oder denen selben anbringen und auß-
          tragen, auch hierin nach gelegenheit der sachen zu-
          förderst meinen Herrn Metropolitanum oder
          Inspectorem ferner auch meinen Herrn Superin-
          tendenten ersuchen und von demselben Bericht der
          sachen erwarten und also gradatim hierin
          erfahren.
          Zuletzt geändert von mawoi; 27.08.2025, 17:52.

          Kommentar

          • Scriptoria
            Erfahrener Benutzer
            • 16.11.2017
            • 3133

            #6
            Hallo,
            noch einige Kleinigkeiten.

            sonst andrer Sachen halber an meinen fürgesetz-
            ten Herrn Metropolitanum und Scholarchen
            Klage vorgebracht und ich darüber gehöret würde,
            soll und will ich mich deßen oder derselben Strafe
            und vermahnung gehorsamlich unter werffen und
            keines weges wieder setzen.


            15) Wann ich in civilen und weltlichen Sachen zu klagen
            hätte, dieselbe soll und will ich denen Königl. Hochfürstl.
            Beamten (bürgern) der Königl. Hochfürstl. Regierung
            oder wohin sie sonsten gehören, vorbringen und daselb-
            sten verfolgen und aus führen.

            16. Was aber geistliche und solche sachen belangen, so nach
            anweisung der hier ober angezogenen Ordnungen
            vor das Königl. Hochfürstl. Consistorium oder mein[en]
            Herrn Superintendenten, Inspectorem oder Metropo-
            litanum, vor das Presbyterium oder Conventum
            Classicum und die Scholarchen gehörig seyn, dieselbe
            will ich vor dem oder denen selben anbringen und auß-
            tragen, auch hierin nach gelegenheit der sachen zu-
            forderst meinen Herrn Metropolitanum oder
            Inspectorem, ferner auch meinen Herrn Superin-
            tendenten ersuchen und von demselben Bericht der
            sachen erwarten und also gradatim hierinver-
            fahren.


            Grüße
            Scriptoria
            Zuletzt geändert von Scriptoria; Heute, 11:22.

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