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  • Xtine
    Administrator

    • 16.07.2006
    • 28938

    1649

    lebuin

    Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbucheintrag
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1649
    Ort/Gegend der Text-Herkunft:Meersburg



    Die hujus bapt(izata ego) Joann(es) Scribae Sacell(anus) in Morspurg
    Michaeli Atzenhofer et Verenae O(D??)eckherin
    ex Boiten?hausen filiam Annam Mariam
    Tenetibus Aegidio Busch Loco H. Sebast. Eberhard.
    et D(omina) Agatha Sehe.. hamerin
    Viele Grüße .................................. .
    Christine

    .. .............
    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
    (Konfuzius)

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    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 28938

      Heiratsurkunde 1876

      PokkiB

      Mariazell an neununzwanzigsten
      Februar tausend acht hundert siebenzig und sechs
      (.
      Vor dem unterzeichneten Standesbeamten erschienen heute zum
      Zweck der Eheschließung:
      1. der Ziffernblattmahler Johann
      Bepo Marte
      der Persönlichkeit nach bekannt,
      katholischer Religion, geboren den neunten
      Mai des Jahres tausend acht hundert
      Vierzig und zwei zu Mariazell,
      wohnhaft zu Mariazell.
      Sohndes verstorbenen Augustin Marte
      Weber
      und dessen Ehefrau Magdalena geb. Simm wohnhaft
      zu Mariazell.
      2. die Maria Storz
      der Persönlichkeit nach bekannt,
      katholischer Religion, geboren den elften
      Juni des Jahres tausend acht hundert
      fünfzig und fünf zu Mariazell,
      wohnhaft zu Mariazell.
      Tochter des Bauern
      Filipp Storz und dessen
      verstorbenen Ehefrau Theresia geb. Fleig(?) wohnhaft
      zu Mariazell.

      (Seite2):
      Als Zeugen waren zugezogen und erschienen:
      3. der Ziffernblattmahler
      Kaspar Marte
      der Persönlichkeit nach bekannt,
      dreißig Jahre alt, wohnhaft zu Mariazell
      4. die Josefa Storz
      der Persönlichkeit nach bekannt,
      neunzehn Jahre alt, wohnhaft zu Mariazell.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

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      • Xtine
        Administrator

        • 16.07.2006
        • 28938

        Bickhofe


        Quelle bzw. Art des Textes: Kirchenbuch
        Jahr, aus dem der Text stammt: 1695
        Ort/Gegend der Text-Herkunft: Quilitz


        Den 13 Novb. ist der arbeitsahme Christoff Transt... Hub,, (?)
        ,,schmiedt zue Andersdorff (?) copuliert worden, mit der
        ehrbahren Jungfer Anna, deß arbeitsahmen Mattheiß
        ... Pauern zu Görlitz eheleiblicher Tochter, in
        Beÿstandt deß arbeitsahmen Berge/Jerge (???) Pohls Schmiedtß
        zue Quilitz, und Johan Berge/Jerge (???) Za...erß Kirchenschreÿ,,
        ,,[b]erß zue Quilitz.


        Den 20 Novb. ist [eingefügt] copuliert worden [eingefügt] der vorsichtige (?) Junggesell Davidt Pohl
        Miachael Pohlß Pauern zu Quilitz eheleiblicher Sohn mit
        der ehrbahren J. Anna, weÿland Simon Hindtlerß (?) ge,,
        ,,wesenen Gärtners zue Quilitz hinterlaßene Tochter, in
        Beÿstand Jerge/Berge (???) Pohlß Schmiedts zu Quilitz, undt
        Jerge/Berge (???) Baudigß (?) Kretschmers zue Quilitz.

        Eodem ist copuliert worden der vorsichtige (?) Junggesell
        Adam Hindtler (?), deß arbeitsahmen Baltzer (?) Hindtlers (?)
        Gärtners zue Quilitz eheleiblicher Sohn, mit der ehrbahren
        J. Catharina, deß weÿland arbeitsahmen Martijn M...ers
        gewesenen Paurs zue Lamkin hinterlaßene Tochter.
        Beÿstände seÿn gewesen George (?) Altorper, undt Hans
        ..., beÿde Pauern zu Quilitz.
        Viele Grüße .................................. .
        Christine

        .. .............
        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
        (Konfuzius)

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        • Xtine
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          • 16.07.2006
          • 28938

          Geburt

          diehasenbande


          Neudorf, d[en] 9. April
          T[au]ft[ag]: derselbe dem Häusler Peter Ochotte u[nd] s[einem] W[eib] Franziska g[e]b[orene] Baron [ist] eine
          den 8. April Früh 2 Uhr geb[oren] Tochter N. Marie T[au]fz[eugen] Franz Urbatzka
          Häusler Eva Galgon Bäuerin Johanna Stodtko Gärtnersf[rau] sämtl[ich] v[on] dorte

          Es ist also N. Marie Ochotte am 8. April um 2 Uhr geboren worden. Der Vater ist Häusler Peter Ochotte, die Mutter Franziska Baron. Die Taufe fand am 9. April unter Aufsicht von Franz Urbatzka (Häusler), Eva Galgon (Bäuerin) und Johanna Stodko (Ehefrau eines Gärtners) statt. Jegliche erwähnte Person sollte dem Eintrag zufolge aus Neudorf kommen. Der Eintrag wurde am 9. April, also auch am Tag der Taufe geschrieben.
          Viele Grüße .................................. .
          Christine

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          (Konfuzius)

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          • Xtine
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            • 16.07.2006
            • 28938

            Sterbeurkunde 1866

            Ela_75


            No. 74 Sterbe-Akt
            Im Jahre eintausend achthundert sechs und sechzig, am vier und zwanzigsten
            des Monats Dezember um neun Uhr Vormittags, erschienen vor mir,
            Eugen Schwan, Bürgermeister und Civilstandsbeamter der
            Bürgermeisterei Dirmingen, Kreis Ottweiler, Regierungsbezirk Trier, Landgerichtsbezirk Saarbrücken:
            Johann Schug, neun und fünfzig
            Jahre alt, Nagelschmied von Stand, wohnhaft
            zu Humes, welcher Schwager des Verstorbenen zu sein angab, und
            Nikolaus Waldner, sieben und dreißig
            Jahre alt, Ackerer von Stand, wohnhaft
            zu Humes, welcher Nachbar des Verstorbenen zu sein angab,
            welche Beide mir erklärten, daß im Jahre eintausend achthundert sechs und sechzig am
            drei und zwanzigsten des Moants Dezember um zwölf Uhr
            Mittags zu Humes
            verstorben sei:
            Mathias Oertel, Wittwer von Anna Maria Schug
            geboren zu Humes, alt neun und fünfzig
            Jahr, Steinhauer von Stand, wohnhaft zu Humes
            Sohn von Joseph Oertel, verstorben, zeitlebens
            Taglöhner von Stand, wohnhaft zu Humes
            und dessen Ehefrau Anna Pohl, verstorben
            zeitlebens (Vogel) ohne Stand, wohnhaft zu Humes
            Worüber gegenwärtiger Akt aufgesetzt und nach Vorlesung von den Anzeigenden und dem Civil-
            standsbeamten in doppeltem Originale unterschrieben wurde.
            Viele Grüße .................................. .
            Christine

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            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
            (Konfuzius)

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            • Xtine
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              • 16.07.2006
              • 28938

              Sterbeurkunden 1816 und 1826,

              Ela_75

              Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
              Jahr, aus dem der Text stammt: 1816 und 1826
              Ort/Gegend der Text-Herkunft: Saarbrücken



              Nummer 1:

              No. 41 Sterbe-Akt

              Im Jahre ein tausend acht hundert sechs und zwanzig am siebenten des Monats
              März um elf Uhr des Vormittags erschien vor mir Chris. Heinr.
              Quien, Bürgermeister im Kanton Saarbrücken Kreis Saarbrücken
              Regierungsbezirk Trier, in der Eigenschaft als Civilstandsbeamter
              der Bürgermeisterey Saarbrücken,

              der Johann Nikolaus Diro
              wohnhaft zu Malstatt, von Gewerbe ein Maurer,
              alt neun und dreißig Jahre, welcher anverwandt mit dem Verstorbenen und
              Joseph Stegentritt, wohnhaft zu Rastpfuhl, von Gewerbe ein
              Ziegler, alt ein und dreißig Jahre, ebenfalls
              anverwandt mit dem Verstorbenen, und erklärten: daß am sechsten
              des Monats März um elf Uhr des Abends, zu Malstatt
              verstorben sey, die Catharina Starck, Wittwe von Peter Diro,
              geboren zu Rockershausen, alt neun und fünfzig Jahre, wohnhaft zu
              Malstatt, von Gewerbe ein - Tochter des Sebastian
              Starck, von Gewerbe ein Ackersmann, wohnhaft zu Rockershausen,
              und der Magdalena Graf, beide verstorben;
              worüber ich gegenwärtigen Akt aufgesetzt habe, welcher nach gegebenener Vorlesung desselben von den
              Anzeigenden und von mir in Doppeltem Original unterschrieben wurde.

              So geschehen zu Saarbrücken, am Tage, Monat und Jahre wie oben.



              Nummer 2:

              No. 87 Sterb-Akt

              Heute den achten des Monats August Ein tausend acht hundert sechszehn
              des Morgens um neun Uhr, erschiene vor uns Oberbürgermeister, in unserer Eigenschaft als Civil-
              Beamter der Oberbürgermeisterei Saarbrücken, Kanton von Saarbrücken, Königlich Preußischen Grosherzog-
              thums vom Niederrhein, Herr Nikolaus Divot wohnhaft zu Malstadt, Maurer
              dreißig Jahr alt, Sohn des Verstorbenen und Herr Johannes Paul wohnhaft zu Malstadt, Tagelöhner, sieben
              und zwanzig Jahr alt, Nachbar des Verstorbenen, welche uns erkläret haben, daß den achten
              des Monats August um vier Uhr des Morgens zu Malstadt verstorben
              seye, Peter Divot, Ehemann von Anna Catharina Stark geboren zu Kottendorf
              neun und fünfzig Jahr alt, Maurer wohnhaft zu Malstadt, Sohn von Weiland Johannes Divot, Maurer wohnhaft zu Kottendorf und
              Weiland Elisabetha Kiefer und haben die Comparenten den gegenwärtigen Akt, nach
              vorgängiger Vorlesung mit uns unterschrieben.

              Geschehen zu Saarbrücken, Tag, Monat und Jahr wie oben.
              Viele Grüße .................................. .
              Christine

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              • Xtine
                Administrator

                • 16.07.2006
                • 28938

                Heiratsurkunde 1866

                Ela_75


                Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
                Jahr, aus dem der Text stammt:
                Ort/Gegend der Text-Herkunft: Hunsrück



                Nr. 16 Gemeinde Roedelhausen Kreis Zell Regierungsbezirk Coblenz

                Im Jahre tausend achthundert sechs und sechzig, den sechszehnten
                des Monats März vormittags zehn Uhr, erschien vor mir Heinrich
                Trarbach Bürgermeister von
                Sohren Beamten des Personenstandes, der
                Nicolaus Lauer
                acht und zwanzig Jahre alt, geboren zu
                Roedelhausen Regierungs-Bezirk
                Coblenz Standes Ackerer
                wohnhaft zu Roedelhausen
                Regierungsbezirk Coblenz großjähriger Sohn des ver
                lebten Johann
                Nicolaus Lauer zeitlebens Standes Ackerer
                wohnhaft zu Roedelhausen Regierungsbezirk Coblenz und der
                verlebten Margaretha Rockenbach zeitlebens
                Standes ohne Gewerbe wohnhaft zu Roedelhausen Regierungs-Bezirk
                Coblenz

                Und die Maria Grünewald zweiundzwanzig
                Jahre alt, geboren zu Gonzerath Regierungs-Bezirk Trier
                Standes ohne Gewerbe wohnhaft zu Gonzerath
                Regierungsbezirk Trier großjährige Tochter des Johann Peter (ja)
                Grünewald
                Standes Ackerer wohnhaft zu Gonzerath
                Regierungs-Bezirk Trier und der Katharina
                Weyand
                Standes ohne Gewerbe wohnhaft zu
                Gonzerath Regierungs-Bezirk Trier

                Die Eltern der Braut sind hier anwesend und ertheilen ihre Einwilligung zu dieser Heirath.

                Dieselben haben mich aufgefordert, die zwischen
                ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen.
                Da die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des Ge=
                meindehauses zu Büchenbeuren
                und Bernkastel Statt gehabt haben,
                nämlich die erste am Sonntag den
                achtzehnten resp. vierten und
                die zweite am Sonntage den fünfundzwanzigsten resp.
                eilften Februar laufenden Jahres jedermal um zehn Uhr
                vormittags.

                Da die Urkunden dieser Ankündigungen gebührend öffentlich angeschlagen gewesen und kein Widerspruch gegen diese
                Verheirathung eingereicht worden ist, habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren, folgende Urkunden
                verlesen:
                Aus dem hier deponierten Civilstandsregister

                1., die Geburtsurkunde des Bräutigams geboren am neunzehnten Januar achtzehnhundert
                acht und dreißig, Lit.Nr. 17

                2., die Sterbeurkunde des Vaters desselben, gestorben am siebenzehnten
                May Achtzehnhundert vierundsechzig
                Lit.Nr. 74

                3., die Sterbeurkunde der Mutter desselben gestorben
                am
                acht zehnhundert zweiundsechzig Lit. Nr.
                sechsundzwanzigsten Januar 7

                4. u. 5.,
                die Sterbeurkunden der Großeltern väterlicherseits des Bräutigams gestorben zu Roedelhausen
                und zwar der Großvater Mathies Lauer
                am sechsten Januar achtzehnhundertdreiundsechzig Lit.Nr. 2,
                die Großmutter Margaretha Hilgert, am sechsundzwanzigsten May achtzehn hundertfünfundfünfzig Lit.Nr.
                89

                6. u. 7., die Sterbeurkunden der Großeltern mütterlicherseit
                s des Bräutigams, gestorben zu Roedelhausen und zwar
                der Großvater Johann
                Nicolaus Rockenbach am fünf und zwanzigsten May Achtzehnhundert vierund vierzig, Lit.Nr. 84
                die Großmutter Margaretha Schuh am vierzehnten Dezember Achtzehnhundert siebenund vierzig
                Lit.Nr.
                149

                8., die Urkunde über die dahier stattgehabten Eheverkündigungen, Lit. No. 30
                u. 35

                Die von den Comparenten reproducierten und
                den Belagen beigefügten Urkunden:

                9., die Geburtsurkunde der Braut, geboren am neun und zwanzigsten September Acht zehn Hundert drei und vierzig,

                10., Eine Bescheinigung des Civilstandsbeamten zu Berncastel vom vierzehnten Februar laufenden Jahres über die
                daselbst stattgehabte und ohne Einsprüche erfolgte Eheverkündigung.

                und das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches laut vorgelesen, sodann
                den vorgenannten Bräutigam und die vorgenannte Braut gefragt: ob sie einander ehelichen wollen?
                Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat; so erklärte ich im Namen
                des Gesetzes, daß
                Nicolaus Lauer
                aus Roedelhausen und
                Maria Grünewald
                aus Gonzerath
                mit einander gesetzlich verheirathet sind.

                Hierüber habe ich gegenwärtige Urkunde errichtet in Gegenwart des Mathias Lauer
                zweiundfünfzig Jahre alt,
                Standes Ackerer wohnhaft zu Roedelhausen welcher ein
                Oheim des neuen Ehegatten, des Jacob Nicolai fünfundzwanzig Jahre alt, Standes
                Ackerer wohnhaft zu He
                ssweiler welcher ein Geschwisterkind
                des neuen Ehegatten, des Johann Nicolaus Grünewald
                neunund
                vierzig Jahre alt, Standes Ackerer wohnhaft zu
                Gonzerath welcher ein Oheim der neuen Ehegattin, und des
                Johann Adam Klingels siehenundzwanzig
                Jahre alt, Standes Kü
                fer wohnhaft zu
                Rödelhausen welcher ein Bekannter der neuen Ehegatten
                zu sein erklärte; und haben die erschienenen Personen die Urkunde, nach Vorlesung und Genehmigung derselben,
                mit mir unterschrieben.
                Viele Grüße .................................. .
                Christine

                .. .............
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                (Konfuzius)

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                • Xtine
                  Administrator

                  • 16.07.2006
                  • 28938

                  Geburts- und Sterbeurkunde 1821

                  Ela_75


                  Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
                  Jahr, aus dem der Text stammt: 1821 /
                  Ort/Gegend der Text-Herkunft: Saarland


                  ================
                  Dokument 1

                  No. 204 Geburts-Akt

                  Im Jahre ein Tausend acht Hundert zwanzig eins am zweiundzwanzigsten
                  des Monats September um zwey Uhr des Nachmittags erschien vor
                  mir Civilstands-Beamter der Bürgermeisterei Saarbrücken im Kanton Saarbrücken
                  Kreis Saarbrücken der Herr Jakob Melchior wohnhaft
                  zu Burbach alt dreißig Jahr, von Profession
                  ein Bergmann und zeigte mir ein Kind von männlichen Geschlechts
                  vor, und erklärte, daß dasselebe in Burbach am einundzwanzigsten
                  des Monats September um vier Uhr des Morgens von dem
                  Herr Jakob Melchior von Profession
                  ein Bergmann wohnhaft zu Burbach und seiner Frau Johannetta
                  Lavall erzeugt worden sey, daß dieseleben diesem
                  ihrem Kinde den Namen Simon Ludwig geben wollen.
                  Nachdem gedachte Vorzeigung des Kindes und obige Erklärung in Gegenwart zweier Zeugen,
                  nämlich: des Herrn Jakob Freudenberger alt zwey
                  und vierzig Jahr, von Profession ein Bäcker wohnhaft
                  zu Saarbrücken und des Herrn Ludwig Wahlscher (?)
                  alt vier und dreisig Jahr, von Profession ein Bierbrauer wohnhaft
                  zu Saarbrücken geschehen war, so habe ich über alles dieses in Gegenwart des Vorzeigers
                  des Kindes und der Zeugen gegenwärtigen Akt in doppeltem Original aufgesetzt, welche nach Vor=
                  lesung derselben vom Vorzeiger des Kindes, den Zeugen, und mir unterschrieben (und gehandzeichnet)
                  wurden. Also geschehen zu Saarbrücken am Tag, Monat und Jahr wie oben.

                  =================

                  Dokument 2:

                  No. 67 Sterbe-Akt

                  Im Jahre ein tausend acht hundert fünf und sechzig, am siebenzehnten (?) des Monats
                  April um neun Uhr des Vormittags, erschien vor mir Carl
                  Schmidborn Bürgermeister und Civilstandsbeamten der Bürgermeisterei Malstatt
                  im Kreis Saarbrücken, Regierungs-Bezirk Trier, Landgerichts-Bezirk Saarbrücken,

                  Heinrich Melchior alt zweiundvierzig
                  Jahre, Bergmann von Stand, wohnhaft zu Burbach
                  welcher ein Sohn der Verstorbenen zu sein angab und Georg
                  Melchior alt einunddreißig Jahre, Bergmann von
                  Stand, wohnhaft zu Burbach, welcher ein Sohn der Verstorbenen zu
                  sein angab, und erklärten, daß im Jahre ein tausend acht hundert fünf und sechzig, am sechzehn-
                  ten des Monats April um acht Uhr Abends zu Burbach
                  verstorben sei: Maria Nannetta Laval, Ehefrau
                  von Jacob Melchior
                  geboren zu Ludweiler, alt einundsiebenzig Jahre, ohne
                  Stand, wohnhaft zu Burbach, Tochter von den verlebten Eheleuten
                  Johann Ludwig Laval, Ackerer von Stand, wohnhaft zu Ludweiler
                  und Sophia Mollet wohnhaft zu Ludweiler.

                  Worüber gegenwärtiger Akt aufgesetzt und nach Vorlesung auf geschehene Vorzeigung des Körpers von
                  den Anzeigenden und dem Civilstandsbeamten, in doppeltem Originale, unterschrieben wurde.

                  So geschehen zu Saarbrücken am Tage, Monat und Jahre wie oben.
                  Viele Grüße .................................. .
                  Christine

                  .. .............
                  Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                  (Konfuzius)

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                  • Xtine
                    Administrator

                    • 16.07.2006
                    • 28938

                    Geburtsurkunde 1822

                    Ela_75


                    Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
                    Jahr, aus dem der Text stammt: 1822
                    Ort/Gegend der Text-Herkunft: Saarlouis - Saarland

                    No. 33 Geburts-Akt

                    Im Jahre ein Tausend acht hundert zwanzig zwei am achten
                    des Monats Februar um drei Uhr des Nachmittags erschien vor
                    mir Civilstands-Beamter der Bürgermeisterei Saarlouis im Kanton und
                    Kreis Saarlouis der Friedrich Freisinger wohnhaft
                    zu Saarlouis alt zwanzig fünf Jahr, von Profession
                    ein
                    Krankenwärter und zeigte mir ein Kind weiblichen Geschlechts
                    vor, und erklärte, das dasselbe in Saarlouis am achten
                    des Monats Februar um ein Uhr des Nachmittags von dem
                    Friedrich Freisinger von Profession
                    ein
                    Krankenwärter wohnhaft zu Saarlouis und seiner Frau Maria
                    Elisabeth Ulrich erzeugt worden sey, daß dieselben diesem
                    ihrem Kinde den Namen Elisabetha geben wollten.

                    Nachdem gedachte Vorzeigung des Kindes und obige Erklärung in Gegenwart zweier Zeugen,

                    nämlich: des Franz Bendig alt
                    zwanzig
                    vier Jahr, von Profession ein Krankenwärter wohnhaft
                    zu Saarlouis und des Johann Ders
                    eck
                    als dreißig ein (ja) Jahr, von Profession ein
                    Krankenwärter wohnhaft
                    zu Saarlouis geschehen war, so habe ich über alles dieses in Gegenwart des Vorzeigers
                    des Kindes und der Zeugen gegenwärtigen Akt in doppeltem Original aufgesetzt, welcher nach Vor=
                    lesung derselben vom Vorzeiger des Kinders, den Zeugen, und mir unterschrieben und gehandzeichnet
                    wurde.

                    Also geschehen zu Saarlouis am Tag, M
                    onat und Jahr wie oben.
                    Viele Grüße .................................. .
                    Christine

                    .. .............
                    Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                    (Konfuzius)

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                      • 28938

                      Heiratsurkunde 1834

                      Ela_75


                      Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
                      Jahr, aus dem der Text stammt: 1834
                      Ort/Gegend der Text-Herkunft: Hunsrück




                      Nro. 36 Gemeinde Roedelhausen Kreis Zell Regierungs-Bezirk Coblenz

                      Im Jahre tausend acht hundert vier und dreißig, den zehnten des
                      Monats Juni vormittags zehn Uhr, erschienen vor mir
                      Ludwig Jaeger, Bürgermeister von
                      Sohren, Beamten des Personenstandes, der Johann
                      Ni
                      colaus Lauer, fünfundzwanzig Jahre alt, geboren zu
                      Roedelhausen, Regierungs-Bezirk Coblenz, Standes Ackerer,
                      wohnhaft zu Roedelhausen, Regierungs-Bezirk Coblenz, Sohn des
                      Mathias Lauer, Standes Ackerer
                      wohnhaft zu Roedelhausen und der Margaretha Hilgert, ohne
                      Gewerbe, wohnhaft zu Roedelhausen,
                      Regierungs-Bezirk Coblenz

                      Und die Maria Margaretha Rockenbach, achtundzwanzig
                      Jahre alt, geboren zu Roedelhausen, Regierungsbezirk Coblenz, ohne
                      Gewerbe, wohnhaft zu Roedelhausen, Regierungsbezirk Coblenz, Tochter des
                      Johann Nicolaus Rockenbach,
                      Standes Ackererer und Sch
                      öffe, wohnhaft zu Roedelhausen
                      und der Margaretha Schug, ohne Gewerbe, wohnhaft zu
                      Roedelhausen, Regierungsbezirk Coblenz.

                      Die Eltern des Bräutigams und die Eltern der Braut
                      waren
                      hier
                      bei gegenwärtig und haben mir dieselben erklärt, in diese
                      Ehe ihrer Kinder einzuwilligen.

                      Dieselben haben mich aufgefordert, die zwischen ihnen verabredete Heirath gesetzlich abzuschließen.
                      Da die vorgeschriebenen öffentlichen Ankündigungen dieser Heirath wirklich vor der Hauptthüre des
                      Gemeindehauses zu Büchenbeuren Statt gehabt haben, nämlich
                      die erste am Sonntag
                      e den achtzehnten Mai dieses Jahres und
                      die andere am Sonntag
                      e dem fünfundzwanzigsten Mai dieses Jahres.

                      Da die Urkunden dieser Ankündigung gebührend öffentlich angeschlagen gewesen, und mir kein Widerspruch
                      gegen diese Verheirathung eingereicht worden ist, habe ich, um besagter Aufforderung zu willfahren,
                      folgende Urkunden
                      verleßen:

                      1.
                      den Geburtsakt der Braut, ausgezogen aus dem auf der Bürgermeisterei
                      Senheim deponierten Civilstandsregister vom Jahre vierzehn der
                      frän-
                      kischen(?) Republik, des Aktes Nummer dreiundsechzig.

                      2. den Geburtsakt des Bräutigams, ausgezogen aus dem auf de
                      m
                      amt
                      Bürgermeister-e zu Senheim, deponierten Civilstandsregister vom Jahre achtzehnhundert
                      neun, des Aktes Nummer siebenzehn.

                      Hierauf habe ich

                      das sechste Kapitel des vom Ehestande handelnden Titels des bürgerlichen Gesetzbuches laut vorge=
                      lesen, sodann den vorbenannten Bräutigam und die vorgenannte Braut gefragt: ob sie einander ehe=
                      lichen wollten?

                      Da nun jeder von beiden insbesondere diese Frage bejahend beantwortet hat; so erkläre ich im
                      Namen des Gesetzes, daß Johann Nicolaus Lauer und
                      Maria Margaretha Rockenbach
                      hierdurch miteinander gesetzlich verheirathet sind.

                      Worüber ich gegenwärtige Urkunde errichtet habe in Gegenwart des
                      Franz Meurer,
                      fünfundzwanzig Jahre alt,
                      Standes
                      Kandidat der Medizin wohnhaft in Rödelhausen welcher ein
                      Vetter der neuen Ehegattin, des Mathias Kraus, sechs
                      und vierzig Jahre alt, Standes Tagelöhner
                      wohnhaft zu Rödelhausen, welcher ein Bekannter
                      de
                      r neuen Ehegatten, und des Nicolaus Lauer, sechsundfünfzig
                      Jahre alt, Standes Ackerer, wohnhaft zu
                      Roedelhausen, welcher ein Oheim des
                      neuen Ehegatten, und des Jakob Hilgert, fünfzig
                      Jahre alt, Standes Ackerer, wohnhaft zu
                      Roedelhausen welcher ein Oheim des neuen
                      Ehegatten zu seyn erklären: und haben die erschienenen Personen die Urkunde, nachdem dieselbe ihnen
                      vorgelesen worden, mit mir unterschrieben. Die Mutter des Bräutigams und die Mutter
                      der Braut erklärten nicht schreiben zu können.
                      Viele Grüße .................................. .
                      Christine

                      .. .............
                      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                      (Konfuzius)

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                        • 16.07.2006
                        • 28938

                        Geburtsurkunde 1838

                        Ela_75


                        Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
                        Jahr, aus dem der Text stammt: 1838
                        Ort/Gegend der Text-Herkunft: Hunsrück



                        Nro. 19 Gemeinde Rödelhausen Kreis Zell Regierungsbezirk Coblenz

                        Im Jahre tausend achthundert dreißig acht, den neunzehnten
                        des Monats Januar nachmittags drei Uhr, erschien vor mir, Ludwig
                        Jaeger, Bürgermeister von Sohren,
                        Beamten des Personenstandes, der Johann Nikolaus Lauer, neun und
                        zwanzig Jahre alt, Standes Ackerer,
                        wohnhaft zu Roedelhausen, Regierungsbezirk Coblenz,
                        welcher mir ein Kind männlichen Geschlechts
                        anzeigte, und mir erklärte, daß dies Kind den
                        neunzehnten des Monats Januar, Jahres tausend acht
                        hundert dreißig acht,
                        nachts drei Uhr geboren ist, von Johann Niko
                        laus Lauer und von Margaretha Rockenbach,
                        seiner Ehefrau, Standes Ackerer (ja), wohnhaft zu Roedelhausen in der
                        Haupt-Straße (ja), im Hause Nr. 51 und erklärte ferner, diesem Kinde den Vornamen
                        Nikolaus zu geben.
                        Die
                        se Anzeigung und Erklärung haben Statt gehabt in Beisein des Mathias Theis;
                        dreißig Jahre alt, Standes Messerschmied (ja),
                        wohnhaft zu Sohren und des Jakob Ge
                        org, fünf
                        unddreißig Jahre alt, Standes Glaser (ja);
                        wohnhaft zu Roedelhausen, und haben der vorbenannte erklärende Theil sowohl,
                        als die Zeugen, nach
                        ihnen geschehener Vorlesung, gegenwärtige Urkunde mit mir unterschrieben
                        Viele Grüße .................................. .
                        Christine

                        .. .............
                        Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                        (Konfuzius)

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                        • Xtine
                          Administrator

                          • 16.07.2006
                          • 28938

                          Heiratsurkunde 1862 Teil 1

                          Ela_75


                          Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
                          Jahr, aus dem der Text stammt: 1862
                          Ort/Gegend der Text-Herkunft: Saarland



                          No. 26 Heiraths-Akt

                          Im Jahre ein tausend acht hundert zwei und sechzig, am siebenzehnten
                          des Monats Juli um elf Uhr Vormittags erschien vor mir Bürgermeister
                          s
                          Carl Schmidborn, in
                          erledigter Stelle des Bürgermeisters und
                          Civilstandsbeamten der Bürgermeister Malstatt, Kreis Saarbrücken, Regierungsbezirk Trier,
                          Landgerichts-Bezirk Saarbrücken:

                          einer Seits: Heinrich Kettenring, Wittwer erster Ehe
                          der laut vorgelegtem,
                          gehörig paraphierten und den Belägen beigefügten Akte am dreizehnten Mai
                          eintausend acht hundert drei und fünfzig zu Ixheim gestorbenen Elisabeth Ludwig,
                          und zweiter Ehe der laut vorgelegter, in den hiesigen Registern eingetragenen Akte
                          vom sechsundzwanzigsten Februar
                          tausend achthundert zwei und sechzig
                          Luise Margarethe Kunckel,
                          gemäß vorgelegtem,
                          zu Burbach gestorbenengehörig paraphierten und den Belägen beigefügtem Geburts-akte.

                          alt dreiundvierzig Jahre, geboren zu Ixheim am achtundzwanzigsten
                          des Monats April Jahrs ein tausend achthundert
                          neunzehn,
                          Maurer von Stand, wohnhaft zu Burbach,
                          volljähriger Sohn des verlebten Heinrich Kettenring, Taglöhner
                          von Stand, wohnhaft zu Ixheim,
                          woselbst vom neunzehnten September (ja) achtzehn
                          hunderteinund
                          sechzig gestorben ist,
                          und dessen verlebter Frau Catharina Wilhelm,
                          ohne Stand, Wohnhaft zu Ixheim,
                          woselbst
                          sie am elften November achtzehn hundertfünfundfünfzig gestorben ost;

                          anderer Seits: Magdalena Margaretha Büch
                          gemäß vorgelegtem, in den hiesigen Registern einge
                          tragenen Geburts-akte
                          alt vierzig Jahre, geboren zu Malstatt am siebenundzwanzigsten
                          des Monats Mai Jahrs ein tausend achthundertzweiundzwanzig, Tagelöhnerin von
                          Stand, wohnhaft zu Burbach, volljährige Tochter des
                          am dreizehnten Juni(?)
                          achtzehnhundertdreiundzwanzig zu Malstatt gestorbenen Mathias Büch, Taglöhner
                          von Stand, wohnhaft zu Malstatt, deßen Eltern Johann Sebastian Büch
                          am sechsundzwanzigsten
                          Februar siebenzehnhundertdreiundachtzig und
                          Dorothea Kunckel am
                          dreizehnten Dezember achtzehnhundert zu Völklingen laut der vorgelegten,
                          gehörig paraphierten und den Belägen beigefügten Akten gestorben sind,
                          und der
                          am vierten Oktober achtzehnhundertundvierzig zu Malstatt gestorbenen
                          Frau Catharina Magdalena geborene Büch, ohne Stand, wohnhaft zu Malstatt, woselbst
                          auch deren Eltern Jacob Büch am vierundzwanzigsten November achtzehn
                          hundert neun und zwanzig und Maria Carolina Luck am dritten Dezember
                          achtzehnhundertund drei
                          zehn gestorben sind,

                          und ersuchten mich, die von
                          ihnen beabsichtigte Ehe gesetzlich abzuschließen, indem nach den geschehenen
                          Eheverkündigungen, wovon die erste Sonntags den sechsten des Monats
                          Juli im Jahre ein tausend acht hundert zwei und sechzig um zehn Uhr des Morgens
                          No. 58 des Eheverkündigungs-Registers, und die zweite Sonntags den dreizehnten
                          des Monats Juli im Jahre ein tausend acht hundert zwei und sechzig
                          um zehn Uhr des Morgens No. 61 des Eheverkündigungs-Registers Saarbrücken
                          (?)
                          statt gehabt hat, keine Hindernisse oder sonstige Einsprüche dagegen vorgebracht worden seien.
                          Viele Grüße .................................. .
                          Christine

                          .. .............
                          Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                          (Konfuzius)

                          Kommentar

                          • Xtine
                            Administrator

                            • 16.07.2006
                            • 28938

                            Heiratsurkunde 1862 Teil 2

                            Ela_75


                            Teil 1:

                            Da mir auch wirklich keine Einsprüche gegen diese Ehe zugestellt sind, die künftigen Eheleute sich auch laut
                            vorstehendem und der Bräutigam noch besonders durch die eidesstattliche Ver-
                            sicherung, daß der Tod seiner beiderseitigen Großeltern seines Wissens
                            zwar erfolgt, daß es ihm aber unmöglich sei, deren Sterbe-Urkunde beizu-
                            bringen, welche Versicherung auch von den zwei Zeugen, die den Bräutigam
                            zu kennen erklärten, eidesstattlich dahin bestätigt worden ist, daß ihnen das
                            Gegentheil davon nicht bekannt sei, sowie die Braut durch die vorgelegten, in den
                            hiesigen Registern eingetragenen Sterbeakten ihrer Eltern und Großeltern mütter-
                            licherseits, und durch ihre eidesstattliche Versicherung, daß obgleich der Name ihres
                            Großvaters väterlicher seits in dessen Sterbe-Urkunde "Bügg" statt "Büch" geschrieben
                            worden, die Identität der Person doch feststehe, welche Versicherung auch von den vier Zeugen
                            eidesstattlich bestätigt worden ist,
                            wegen der erforderlichen Einwilligung ausgewiesen haben; da ferner alle



                            Teil 2:

                            Worüber ich gegenwärtigen Akt in Beisein von vier Zeugen in doppeltem Original aufgesetzt, nemlich:
                            1tens, des Heinrich
                            Schertz, Ackerer von Stand,
                            alt dreiund
                            sechzig Jahre, wohnhaft zu Burbach,
                            nicht verwandt mit dem Brautpaar,

                            2tens, des Carl Edinger (ja),
                            Eigner (hm....) von Stand,
                            alt zweiunddreißig Jahre, wohnhaft zu Burbach,
                            nicht verwandt mit dem Brautpaar,

                            3tens des Philipp Frantz, Erzgräber (ja) von Stand,
                            als neunundvierzig Jahrem wohnhaft zu Burbach,
                            als Schwager
                            verwandt mit der Braut,

                            4tens, des Christian Kunckel, Bergmann von Stand,
                            alt dreiundvierzig Jahre, wohnhaft zu Burbach,
                            als Schwager
                            verwandt mit dem Bräutigam,

                            welche Zeugenmit den zusammengegebenen Ehegatten und mir,
                            nach gehaltener Vorlesung, diese Akt unterschrieben haben, wobei bemerkt wird, daß der
                            Bräu-
                            tigam sich über die erfolgte Naturalisation als preußischer Unterthan
                            ausgewiesen hat.
                            Viele Grüße .................................. .
                            Christine

                            .. .............
                            Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                            (Konfuzius)

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                            • Xtine
                              Administrator

                              • 16.07.2006
                              • 28938

                              Heiratsurkunde 1855 Teil 1 + Teil 2

                              Ela_75


                              Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
                              Jahr, aus dem der Text stammt: 1855
                              Ort/Gegend der Text-Herkunft: Saarland


                              Im Jahre ein tausend acht hundert fünf und fünfzi
                              g am ersten
                              des Monats November um zehn Uhr Vormittags, erschien vor mit August
                              Kromayer, Bürgermeister und
                              Civilstandsbeamten der Bürgermeisterei Saarbrücken, Kreis Saarbrücken, Regierungs-Bezirk Trier,
                              Landgerichtsbezirk Saarbrücken:

                              einer Seits: Heinrich Kettenring, Wittwer der laut vorgelegtem
                              gehörig paraphierten und den Belegen beigefügten Aktes am dreizehnten
                              Mai achtzehn hundert drei und fünfzig zu Ixheim gestorbenen Elisabeth
                              Ludwig,
                              gemäß vorgelegtem und
                              den Belegen beigefügten Geburtsakte

                              alt sechsunddreißig Jahre, geboren zu Ixheim am achtundzwanzigsten
                              des Monats April Jahrs ein tausend achthundert
                              neunzehn;
                              Maurer von Stand, wohnhaft zu Saarbrücken, volljähriger Sohn des
                              Heinrich Kettenring, Taglöhner
                              von Stand, wohnhaft zu Ixheim, hier anwesend und in diese Ehe einwilligend,
                              und dessen Ehefrau Catharina Wilhe
                              lm,
                              ohne Stand, wohnhaft zu Ixheim, hier
                              ebenfalls anwesend und in diese Ehe einwilligend,

                              anderer Seits: Luis
                              e Margarethe Kunckel,
                              gemäß vorgelegtem und in den hiesigen Registern eingetragenen Geburts-akte
                              alt siebenundzwanzig Jahre, geboren zu Burbach am
                              eilften
                              des Monats November Jahrs ein tausend achthundertsiebenundzwanzig, ohne
                              Stand, wohnhaft zu Burbach, volljährige Tochter des verlebten Caspar
                              Kunckel, Bergmann
                              von Stand, wohnhaft zu Burbach,
                              woselbst er laut dem in hiesigen Registern
                              eingetragenen Akte vom siebenten März achtzehnhundert fünf und
                              vierzig gestorben ist;
                              und dessen Wittwe Catharina Maria Mathes,
                              ohne Stand, wohnhaft zu Burbach, hier
                              anwesend und in diese Ehe einwilligend,

                              und ersuchten mich, die von
                              ihnen beabsichtigte Ehe gesetzlich abzuschließen, indem nach den geschehenen Ehever=
                              kündigungen, wovon die erste Sonntags den ein und zwanzigsten des Monats
                              Oktober im Jahre ein tausend acht hundert fünf und fünfzig um zehn Uhr des Morgens
                              No. 232 des Eheverkündigungs-Registers, und die zweite Sonntags, den acht und zwanzigsten
                              des Monats Oktober im Jahre ein tausend acht hundert fünf und fünfzig
                              um zehn Uhr des Morgens No. 238 des Eheverkündigungs-R
                              egistern zu Saarbrücken
                              statt gehabt hat, keine Hindernisse oder sonstige Einsprüche dagegen vorgebracht worden seien.

                              Seite 2, Scans 3 & 4:
                              Da mir auch wirklich keine Einsprüche gegen diese Ehe zugestellt sind, die künftigen Eheleute sich auch
                              laut
                              Vorstehendem und der Bräutigam noch besonders durch den
                              vorgelegten, gehörig paraphierten und den Belegen beigefügten
                              Ehe
                              consens seiner Heimathsbehörde zu Ixheim vom zehnten September
                              laufenden Jahres
                              wegen der erforderlichen Einwilligung ausgewiesen haben; da ferner alle
                              durch das Gesetz vorgeschriebenen Formen beobachtet worden, so wie es aus dem oben angeführten erhellt, so habe
                              ich, der Beamte des Civilstandes von Saarbrücken, nachdem ich alle in diesem Akte
                              angeführten Schriften, so wie das VI. Kapitel des Titels von der Ehe über die wechselseitigen Rechte und Pflichten
                              der Ehegatten, wörtlich vorgelesen hatte, den Bräutigam Heinrich Kettenring
                              gefragt: ob er die Braut Luis
                              e
                              Margareth
                              e Kunckel zur Frau nehmen wolle?
                              Eben so habe ich die Braut Luis
                              e Margarethe Kunckel
                              gefragt: ob sie den Bräutigam Heinrich Kettenring
                              zum Manne nehmen wolle? Da nun jedes von beiden insbesondere diese Frage mit Ja! beantwortete, so habe
                              ich die Benannten Heinrich Kettenring
                              und Luis
                              e Margarethe Kunckel
                              im Namen des Gesetzes von nun als in gesetzlicher Ehe vereint erklärt.


                              Worüber ich gegenwärtigen Akt in Beisein von vier Zeugen in doppeltem Original aufgesetzt, nämlich:
                              1tens, des Friedrich Kunckel, Bergmann von Stand,
                              alt achtunddreißig Jahre, wohnhaft zu Burbach,
                              als
                              Bruder verwandt mit der Braut,

                              2tens, des Christian Kunkel, Bergmann von Stand,
                              alt sechsunddreißig Jahre, wohnhaft zu Burbach,
                              als
                              Bruder verwandt mit der Braut,

                              3tens, des Carl Breit, Maurer von Stand,
                              alt neunundzwanzig Jahre, wohnhaft zu Saarbrücken
                              nicht verwandt mit dem Brautpaar
                              e,

                              4tens, des Heinrich Fürst, Maurer von Stand,
                              alt vierundzwanzig Jahre, wohnhaft zu Saarbrücken,
                              nicht verwandt mit dem Brautpaar
                              e ,

                              welche Zeugen mit den zusammengegebenen Ehegatten und mir, nach gehaltener Vorlesung, diesen Akt unterschrieben
                              haben, mit Ausnahme der Eltern des Bräutigams, die erklär
                              ten, im
                              Schreiben unerfahren zu sein.

                              So geschehen zu Saarbrücken in dem Gemeinde-Hause der Bürgermeisterei
                              Saarbrücken am Tage, Monat und Jahre wie oben.
                              Viele Grüße .................................. .
                              Christine

                              .. .............
                              Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                              (Konfuzius)

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                              • Xtine
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                                • 16.07.2006
                                • 28938

                                Geburtsurkunde 1857

                                Ela_75


                                Quelle bzw. Art des Textes: Zivilstandsregister
                                Jahr, aus dem der Text stammt:
                                Ort/Gegend der Text-Herkunft: Saarland




                                No. 136 Geburts-Akt

                                Saarbrücken im Kreise Saarbrücken den zwanzigsten des Monats
                                April achtzehnhundert sieben und fünfzig Nachmittags fünf Uhr erschien vor mir
                                Bürgermeisterei
                                Beigeordneten Carl Schmidborn, als Beamten des
                                Civilstandes der Bürgermeisterei Saarbrücken, in Abwesenheit des Bürgermeisters,
                                Heinrich Kettenring, sechsunddreißig Jahre alt, Standes
                                Maurer, wohnhaft zu Ixheim, welcher mir erklärte,
                                daß von seiner Ehefrau Luis
                                e Kunkel, achtundzwanzig Jahre alt
                                wohnhaft zu Ixheim, am achtzehnten April dieses Jahres
                                um fünf Uhr Nachmittags in seiner Wohnung,
                                dermalen zu Burbach
                                ein Kind männlichen Geschlechts geboren sei, welchem Kinde der Vorname
                                Jacob beigelegt wurde.

                                Diese von mir in doppeltem Originale aufgenommene Erklärung ist geschehen in Anwesenheit der beiden
                                Zeugen, als nämlich:
                                1)
                                Claudius Werth, sechsunddreißig Jahre alt,
                                Standes Maurer wohnhaft zu Burbach,

                                2) Joseph
                                Litthardt (ja), zweiunddreißig Jahre alt,
                                Standes Nagelschmied wohnhaft zu St. Johann.

                                Gegenwärtige Urkunde ist demnach dem Deklaranten und den Zeugen vorgelesen und mit denselben von
                                mir unterschrieben worden.
                                Viele Grüße .................................. .
                                Christine

                                .. .............
                                Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
                                (Konfuzius)

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