Das stimmt. Wenn man sich die Unterlagen betrachtet meine ich -unter den üblichen Anführungsstrichen- aber schon, dass insgesamt sehr viel mehr für Identität spricht als dagegen. Gustav kommt 1886 aufs Papier, dort hinbugsiert vom Enkel, der ihn nie kennengelernt hat, weil er bei dessen Geburt schon mindestens acht Jahre tot war. (Nachdem Wilhelmine bei ihrer ersten Ehe schon in Thymau, wenig südlich von Mewe, lebte, kann es sehr gut sein, dass auch deren Mutter bereits nicht mehr am Leben war. Leider sagt das Trauungsmatrikel 1839 über die Mütter des Brautpaares nichts aus.) Dass der Enkel sich im Vornamen geirrt hat, hat nach meiner Ansicht also einiges für sich. Wenigstens ist eines sicher: dass die Namensform für den Vater der Braut 1839 belastbarer ist als die Vatersangabe für die Verstorbene von 1886.
Mit unverrückbarer Sicherheit untermauern lassen wird sich das erst dann, wenn weitere Matrikel gefunden werden, die auf diese Fragen wirklich zweifelsfreie Antworten erlauben.
Mit unverrückbarer Sicherheit untermauern lassen wird sich das erst dann, wenn weitere Matrikel gefunden werden, die auf diese Fragen wirklich zweifelsfreie Antworten erlauben.
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