Brief des Rettenbacher Pfarrers. Betr. Pfarrei Brennberg, Wörth

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  • growa
    Erfahrener Benutzer
    • 23.07.2011
    • 197

    [gelöst] Brief des Rettenbacher Pfarrers. Betr. Pfarrei Brennberg, Wörth

    Quelle bzw. Art des Textes: Schreiben des Rettenbacher Pfarrers
    Jahr, aus dem der Text stammt: 1773
    Ort und Gegend der Text-Herkunft: Rettenbach, Brennberg, Wörth; Oberpfalz
    Namen um die es sich handeln sollte:

    Ich Bitte um Lese- und Übersetzungshilfe der (Kirchen)lateinischen Begriff für einen 84 jährigen Forscherfreund. Er hat bereits drei Häusergeschichten (Brennberg, Frankenberg und Frauenzell) publiziert, und will sein Lebenswerk mit einer 4. Häusergeschichte beenden.


    Notata
    Die nachre Wörth gehörige
    Pfarrei Prennberg vnd Rötten-
    bach betreff(lich)

    Ihro Gnaden


    Hochwürdig, hochwohlgebohrner, gnädig gebirthender
    Herr Herr!


    Das für hochwürden und gnaden Sub dato 18. hui(us) et pedh(lich)
    den 21 ejusdem an mich zu erlassne hochgnädig gerührt haben,
    sezte mich in eine nicht geringe Verwunderung, und zwar um so
    mehr, als sicher ich glaubte, daß ein hochwürdigstes Domb-
    capitül zu folge der lezthin Ihro von (..) Herrn Grafen von
    Wolckenstein bey Vergebung der Pfarr Prennberg dargegen über-
    reichten so bündig alß gründl(ich) verfassten Exceptions Christ,
    so mir Hochged(.) Selber zu lesen Hochgnädig vergonnet hat, sohin es
    Bey.. alt gründl(ich) gefusstem herkomen würde beruhen lassen, und
    keines arrgs gedencken noch ferners ein Jas a‘ tempori immemo-
    riali aquihitum anzu füchten, um nicht deme Socularibus betorab
    bey dermahligen Critischen Zeiten noch mehrers den Weeg zum eingriff
    in die geistl(ichen) Vorrechte zu bahnen. p.p.
    Übrigens Bedauer, daß so schlecht mit einigen auch hisige Pfarr selbst
    noch anniger mit ander Pfarreyen betrf(lich) Documentis versehen seye,
    Meines erachtens solte sich eine gründl(iche) schriftl(iche) auskunfft von
    gerechtsamme des juris Patronatus an beede sowohl hisig als
    Prennbergs Pfarreyn in dem Pfarrl(ichen) Wörtherl(ichen) Schrifften befiden,
    welche damahliger Herr Cammerer und Pfarrer Johann Geörg Murauer
    ungefehr in anno 1737 oder 38 aus dem Dombcapitl archiv von
    damahligen dombcapitl(ichen) .. Syndico zu Vertheydigung seiner gerecht-
    samme hirinfahl wider weyl(and) S(einer) Excell(enz) .. Baron von Lerchenfeld
    gewest viceDom zu Straubing, so ds jus prohentandi auf Prennberg
    sich eigen zu machen anmassete, auch würckl(ich) mit sedhentirung
    eines seiner Kimmerling exequirte, erhalten hat, so mir als damahligen
    unwürdig Supernumerario zwar vorgezeigt, aber der zu durch-
    lesen nicht anverthraut worden, welche sohin vermuthl(lich) dem and(ren)






    Parochialibus Documentis von ihme wird beygeleget worden seyn.
    Indessen, gleichwi in dem hochwürdigen Conhitorio die von einem zeitl(ichen)
    .. Pfarrer zu Wörth auf Prennberg, und zwi…. auch auf Retten-
    bach ausgefertigte sechetationes fast von 200. Jahren her, wo-
    sich (..) Herr graf von Wolckenstein verlauten lisse, annoch vor-
    räthig sein solten, aso wundert mich, daß nicht dergleichen auch ab-
    schriftl(ich) in Wörtherl(ichen) Pfarrl(ichen) archiv solten von … .. Pfarer
    dem ……… ob glückgetrosst ein erwehnter Pfrarreye zu verleyhen
    eingetragen worde seyn. Wenigstens haben einige meiner …
    Antecefsorum hirin falls erstlich gehandlet, der dieselbe des jahr ihres
    anstandts, wie auch dem eigentl(ichen) Patronum nebst dem Tag der
    erhaltung prohentation nur invehtitur in hisiger …… Buch an-
    gemerckt und schrifftl(ich) eingetragene hinterlassen, wie bey ligender
    Extract, welchen zu machen mir die Mühe gegeben, zeiget, welchen
    mit nur meinen invehtiturs-Brieff, sondern auch einen Bericht,
    so .. Ertzdechant zu Thonaustauff den 7.Juli 1673 sohin vor 100
    Jahren an Ein hochwürdig fürstl(ichen) Confihtorium von dazumahl
    elend aufsehend Pfarrr Rettenbach uberlass(en), worauf Eur hoch-
    würdt(en) und gnaden ersehen mögen, wie lang Rettenbach ohne Pfarrer
    gewesen, und wann ungefehr doppelt mit dergleichen widerum ver-
    sehen worden. Vormit nebst übermachung meiner Jährspension
    mitels 2 Wörther scheff Haaber eins zu fü…….. hohen gna-
    den unterthänigst gehorsambst empfelehen.

    Für hochwürden und Genaden
    Meines gnädig gebirthenden
    Herrn Herrn
    Rettenbach den 22. O(kto)bris
    1773
    Unterthänig gehorsamster
    Georg Jacob Hammermayer
    Pfarrer



    Wenn der zu transkribierende Text nicht in deutscher Sprache verfasst ist, sind Sie hier falsch! Siehe gelbe Hinweisbox oben!

    Bitte tippen Sie hier den Text Zeile für Zeile ein, soweit Sie diesen selbst entziffern können. Sie können unsichere Wörter mit einem Fragezeichen und fehlende Stellen mit Punkten kennzeichnen. Nennen Sie zumindest unbedingt die Orts- und Familiennamen, die im Text vorkommen (sofern lesbar bzw. bekannt)!
    Eine Anrede, eine freundliche Bitte und am Schluss ein netter Gruß erhöhen die Motivation der Helfer!

    Vielen Dank für Euere Hilfe
    Groß Walter
    Angehängte Dateien
    Zuletzt geändert von growa; 30.11.2019, 10:37.
  • Verano
    Erfahrener Benutzer
    • 22.06.2016
    • 7819

    #2
    Hallo,
    ein Anfang, bitte drüberschauen:


    Notata
    Die nacher Wörth gehörige
    Pfarrey Prennberg* vnd Rötten-
    bach betreff(lich)

    *da fehlt ein Beinchen, sieht aus wie Premberg.

    Ihro Gnaden


    Hochwürdig, Hochwohlgebohrner, Gnädig gebiethender
    Herr Herr!


    Was Eur Hochwürden und gnaden Sub dato 18. hui(us) et pros
    den 21 ejusdem an mich zu erlassne Hochgnädig geruhet haben,
    sezte mich in eine nicht geringe Verwunderung, und zwar um so
    mehr, als sicher ich glaubte, daß ein Hochwürdigstes Domb-
    capitul zu folge der lezthin Ihro von /S.T./ Herrn Grafen von
    Volckenstein bey Vergebung der Pfarr Prennberg dargegen über-
    reichten so bündig alß gründl(ich) verfassten Exceptions Schrifft,
    Viele Grüße August

    Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

    Kommentar

    • Verano
      Erfahrener Benutzer
      • 22.06.2016
      • 7819

      #3
      so mir Hochged(achter) Selber zu lesen Hochgnädig vergonnet hat, sohin es
      Bey.. alt gründl(ich) gefusstem herkomen würde beruhen lassen, und
      keines args gedencken noch ferners ein Jus á tempore immemo-
      riali aquisilum anzu fechten, um nicht deme Socularibus bevorab
      bey dermahligen Critischen Zeiten noch mehrers den Weeg zum eingriff
      in die geistl(ichen) Vorrechte zu Bahnen. p.p.
      Übrigens Bedaure, daß so schlecht mit einigen auch hisige Pfarr selbst
      noch einiger mit andere Pfarreyen betrf(lich) den Documentis versehen seye,
      Meines erachtens solte sich eine gründl(iche) schrifftl(iche) auskunfft von
      gerechtsamme des juris Patronatus auff beede sowohl hisig als
      Prennberg(licher) Pfarreyen in denen Pfarrl(ichen) Wörtherl(ichen) Schrifften befinden,
      welche damahliger Herr Cammerer und Pfarrer Johann Geörg Murauer
      Vngefehr in anno 1737 oder 38 aus dem Dombcapit(ul) archiv von
      damahligen dombcapit(ulischen) H(errn) Syndico zu Vertheydigung seiner gerecht-
      samme hirinfahls wider weyl(and) S(eine)r Excell(enz) H(err) Baron von Lerchenfeld
      gewest(er) viceDom zu Straubing, so den jus praesentandi auff Prennberg
      sich eigen zu machen anmassete, auch würckl(ich) mit praesentirung
      eines seiner Kimmerling exequirte, erhalten hat, so mir als damahligen
      Vnwürdig(en) Supernumerario zwar vorgezeigt, aber der zu durch-
      lesen nicht anverthraut worden, welche sohin vermuthl(lich) denen and(ren)

      Viele Grüße August

      Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

      Kommentar

      • ChrisvD
        Erfahrener Benutzer
        • 28.06.2017
        • 1100

        #4
        18. hui(us) et praes…
        aquisitum
        Gruß Chris

        Kommentar

        • Verano
          Erfahrener Benutzer
          • 22.06.2016
          • 7819

          #5
          Zitat von ChrisvD Beitrag anzeigen
          18. hui(us) et praes…
          aquisitum

          Prima, dass du aufgepasst hast; Ich kann kein Latein, da tue ich mich schwer.


          Dritte Seite:


          Parochialibus Documentis von ihme wird beygeleget worden seyn.
          Indessen, gleichwi in deme Hochwürdigen Consistorio die von einem Zeitl(ichen)
          H(errn) Pfarrer zu Wörth auff Prennberg, und zweifelsohne auch auff Retten-
          bach ausgefertigte praesentationen fast von 200. Jahren her, wo-
          sich /S.T./ Herr graf von Wolckenstein verlauten liesse, annoch vor-
          räthig sein solten, aso wundert mich, das nicht dergleichen auch ab-
          schrifftl(ich) in Wörtherl(icher) Pfarr(eyen) archiv solten von iedem H(errn) Pfarer
          dem iemahls das glück getroffen eine erwehnter Pfrarreye zu verleyhen
          eingetragen worden seyn. Wenigstens haben einige meiner H(erren)
          Antecessorum hirin fahls erstlich gehandlet, der dieselbe das jahr ihres
          anstandts, wie auch den eigentl(ichen) Patronum nebst dem Tag der
          erhaltenen praesentation und investitur in hiesigen Tauff Buchern an-
          gemerckt und schrifftl(ich) eingetragene hinterlassen, wie bey ligender
          Extract, welchen zu machen mir die Mühe gegeben, zeiget, welchem
          nit nur meinen investiturn-Brieff, sondern auch einen Bericht,
          so H(err) Ertzdechant zu Thonaustauff den 7.Juli 1673 sohin vor 100
          Jahren an Ein hochwürdigen fürstl(ichen) Consistorium von dazumahl
          elend aussehende Pfarr Rettenbach uberlass(en), worauf Eur Hoch-
          würdt(en) und Gnaden ersehen mögen, wie lang Rettenbach ohne Pfarrer
          gewesen, und wann Vngefehr dasselbe mit dergleichen widerum Ver-
          sehen worden. Wormit nebst übermachung Meiner Jähr(lichen) pension
          mitels 2 Wörther schaff Haaber eins zu fürrechnenden Hohen Gna-
          den Vnterthänigst gehorsambst empfelchen.

          Für Hochwürden und Gnaden
          Meines Gnädig gebiethenden
          Herrn Herrn
          Rettenbach den 22. O(cto)bris
          1773
          Unterthänig Gehorsamster
          Georg Jacob Hammermayer
          Pfarrer


          Noch zur Erklärung:

          In lat. Wörtern sieht das lateinische Lang-s genauso aus wie das Kurrent-h.
          Bei manchen Wörtern ist ein Schwung am Ende, das ist die Kürzung.







          Viele Grüße August

          Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

          Kommentar

          • mawoi
            Erfahrener Benutzer
            • 22.01.2014
            • 3984

            #6
            den 21 ejusdem an mich zu erlassen Hochgnädig geruhet haben,


            beym alt gründl(ich) gefusstem herkomen würde beruhen lassen,


            VG
            mawoi

            Kommentar

            • Verano
              Erfahrener Benutzer
              • 22.06.2016
              • 7819

              #7
              Zitat von mawoi Beitrag anzeigen
              den 21 ejusdem an mich zu erlassen Hochgnädig geruhet haben,


              beym alt gründl(ich) gefusstem herkomen würde beruhen lassen,


              VG
              mawoi



              Wo hab ich nur meine Augen ;
              Danke mawoi
              Viele Grüße August

              Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.

              Kommentar

              • growa
                Erfahrener Benutzer
                • 23.07.2011
                • 197

                #8
                Herzlichen Dank für Euere wunderbare Hilfe.
                Mich ärgert nur, dass ich so viele Leichsinnsfehler gemacht habe, wenn ich Euer Ergebnis sehe. Da fällt es mir wie Schuppen von den Augen.
                Noch einmal vielen Dank. Ihr und alle Hilfeleistenden sind super.
                Herzliche Grüße
                Walter

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