Hallo Lisi, hallo zusammen,
laut Blömer, Heimatforscher in Mönchengladbach, war Jacob im Ungerech mit Allheit Kemmerlings verheiratet, sein Bruder Heinrich mit Allheits Schwester Threingen (Catharina).
Erbbucheintrag 1615: die beiden Ehepaare im Ungerech kaufen gemeinsam einen Teil eines Hauses an der Judenpforte in Mönchengladbach. Der Name des Hauses wird nicht genannt. Die Besitzer des anderen Teils werden nicht genannt. Die genauere Lage des Hauses wird durch die Nennung von vier Nachbarn definiert.
Erbbucheintrag 1623: die Vormünder des Kindes Wilhelm Jansen verkaufen für ihr Mündel eine Hälfte des Hauses Der Mohrian/Moriahn an der Judenpforte an das Ehepaar Peter und Griedtgen Leppers. Das Ehepaar Jacob und Ahlheidt Ungerech als Besitzer der anderen Hälfte vermittelt den Verkauf und stimmt zu. Vom Ehepaar Heinrich und Threingen Ungerech ist nicht mehr die Rede. Als Nachbarn der verkauften Haushälfte des Morian werden die Kinder von Peter Schlaung(s) mit ihrem Behanck (Nebengebäude) genannt. Bei den vier Nachbarn von 1615 taucht der Name Schlaung(s) nicht auf. Der Kaufpreis beträgt 1.050 Lichter, der Verzichtspfennig 2 Reichsthaler. Als Abgaben sind dem Haus (oder der Hälfte?) 3 Heller Palmzins und 1/2 lb Wachs auferlegt. In den weiteren Vertragsbedingungen geht es (falls ich das richtig verstehe) um die sofortige Ingebrauchnahme, um Erstattung von bereits angefallenen Bau- und Reparaturkosten und vor allem um Zufahrtsregelungen, abhängig vom Verhalten eines Jahn Stopen. Wenn er den Käufern und Verkäufern die Zufahrt nicht gestattet, und wenn Ungerech die Zufahrt ebenfalls nicht bekommt, kann dieser zurücktreten (wohl von seiner Zustimmung zum Verkauf), und dann muss da einiges durchgeteilt und abgemacht (abgerissen?) werden.
Dies ist ein Versuch einer Inhaltsangabe und Interpretation, möglicherweise verstehe ich was nicht richtig, insbesondere beim Teil mit der Zufahrt. Vielleicht blickt Ihr besser durch.
Weiteres Problem: den BürgerInnen von 1615/1623 reichte wahrscheinlich schon die Ortsangabe an der Judenpforte. Mit Angabe der Nachbarn und des Hausnamens Der Morian (und dem Mohrenkopf als Hauszeichen) wussten sie dann ganz genau, welches Haus gemeint war. Heute können wir bisher nur die Judenpforte genau lokalisieren. Vom Haus wissen wir, dass es anscheinend allseitig/mehrseitig von Nachbarn umgeben und über ein Fremdgrundstück erreichbar war. Irgendwie passt das nicht zu meiner Vorstellung zum straßenseitig angebrachten Mohrenkopf.
Danke nochmal auch von mir an alle, die Fragezeichen und Lücken beseitigt und damit den Weg zum Verständnis geöffnet haben. Ein paar wenige offene Pünktchen gibts ja noch, vielleicht kriegt Ihr das auch noch hin. Bei mir bisher keine Erleuchtung.
Anmerkung: der Text ist nicht der eigentliche Kaufvertrag, sondern die Eintragung ins Erbbuch. Dort wurden offensichtlich Vererbungen und Verkäufe von Immobilien fortlaufend festgehalten. Dass das Ganze kein Hausverkauf mit Eigentumserwerb im heutigen Sinne war, sondern ein Vorgang im Rahmen des Lehnswesens, ist ja klar.
Viele Grüße
Xylander
laut Blömer, Heimatforscher in Mönchengladbach, war Jacob im Ungerech mit Allheit Kemmerlings verheiratet, sein Bruder Heinrich mit Allheits Schwester Threingen (Catharina).
Erbbucheintrag 1615: die beiden Ehepaare im Ungerech kaufen gemeinsam einen Teil eines Hauses an der Judenpforte in Mönchengladbach. Der Name des Hauses wird nicht genannt. Die Besitzer des anderen Teils werden nicht genannt. Die genauere Lage des Hauses wird durch die Nennung von vier Nachbarn definiert.
Erbbucheintrag 1623: die Vormünder des Kindes Wilhelm Jansen verkaufen für ihr Mündel eine Hälfte des Hauses Der Mohrian/Moriahn an der Judenpforte an das Ehepaar Peter und Griedtgen Leppers. Das Ehepaar Jacob und Ahlheidt Ungerech als Besitzer der anderen Hälfte vermittelt den Verkauf und stimmt zu. Vom Ehepaar Heinrich und Threingen Ungerech ist nicht mehr die Rede. Als Nachbarn der verkauften Haushälfte des Morian werden die Kinder von Peter Schlaung(s) mit ihrem Behanck (Nebengebäude) genannt. Bei den vier Nachbarn von 1615 taucht der Name Schlaung(s) nicht auf. Der Kaufpreis beträgt 1.050 Lichter, der Verzichtspfennig 2 Reichsthaler. Als Abgaben sind dem Haus (oder der Hälfte?) 3 Heller Palmzins und 1/2 lb Wachs auferlegt. In den weiteren Vertragsbedingungen geht es (falls ich das richtig verstehe) um die sofortige Ingebrauchnahme, um Erstattung von bereits angefallenen Bau- und Reparaturkosten und vor allem um Zufahrtsregelungen, abhängig vom Verhalten eines Jahn Stopen. Wenn er den Käufern und Verkäufern die Zufahrt nicht gestattet, und wenn Ungerech die Zufahrt ebenfalls nicht bekommt, kann dieser zurücktreten (wohl von seiner Zustimmung zum Verkauf), und dann muss da einiges durchgeteilt und abgemacht (abgerissen?) werden.
Dies ist ein Versuch einer Inhaltsangabe und Interpretation, möglicherweise verstehe ich was nicht richtig, insbesondere beim Teil mit der Zufahrt. Vielleicht blickt Ihr besser durch.
Weiteres Problem: den BürgerInnen von 1615/1623 reichte wahrscheinlich schon die Ortsangabe an der Judenpforte. Mit Angabe der Nachbarn und des Hausnamens Der Morian (und dem Mohrenkopf als Hauszeichen) wussten sie dann ganz genau, welches Haus gemeint war. Heute können wir bisher nur die Judenpforte genau lokalisieren. Vom Haus wissen wir, dass es anscheinend allseitig/mehrseitig von Nachbarn umgeben und über ein Fremdgrundstück erreichbar war. Irgendwie passt das nicht zu meiner Vorstellung zum straßenseitig angebrachten Mohrenkopf.
Danke nochmal auch von mir an alle, die Fragezeichen und Lücken beseitigt und damit den Weg zum Verständnis geöffnet haben. Ein paar wenige offene Pünktchen gibts ja noch, vielleicht kriegt Ihr das auch noch hin. Bei mir bisher keine Erleuchtung.
Anmerkung: der Text ist nicht der eigentliche Kaufvertrag, sondern die Eintragung ins Erbbuch. Dort wurden offensichtlich Vererbungen und Verkäufe von Immobilien fortlaufend festgehalten. Dass das Ganze kein Hausverkauf mit Eigentumserwerb im heutigen Sinne war, sondern ein Vorgang im Rahmen des Lehnswesens, ist ja klar.
Viele Grüße
Xylander
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