Zitat von Jürgen Wermich
					
						
						
							
							
							
							
								
								
								
								
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		Erbbucheintrag von 1623 Mönchengladbach
				
					Einklappen
				
			
		
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 Hallo Jürgen
 Ja, ich meinte es umgekehrt, den Fehler mit praecanirt hatte ich ja selber gemacht. Ich verbessere es gleich, danke!
 Kalligraphie war auch der letzte Stand meiner Überlegungen
 then Noever, jaha! Auf das konsonantische u hattest Du am Anfang bei unserer prinzipiellen Diskussion schon hingewiesen
 Verständnis: bei mir ist es zwar gewachsen, aber völlig steige ich immer noch nicht durch. Und Fehler im Detail sind nicht ausgeschlossen.
 Wenn wir hier durch sind, mach ich mal eine Schlussfassung der Übertragung, aber absichtlich so roh wie bisher. Jede Glättung birgt die Gefahr der Fehlinterpretation.
 
 Viele Grüße
 XylanderZuletzt geändert von Xylander; 04.08.2018, 11:48.
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 Ich fasse den ersten Teil zusammen:
 
 
 Johan Veiten und Meinardt then Noeuern (o.ä.)
 als vereidigte Vormünder des von den verstorbenen Eltern Adam Jansen und Steinen Winckelhausen
 ehelich aufgezogenen und hinterlassenen
 unmündigen Kinds Wilhelm, hier genannt Verkäufer.
 Mit
 Peter Leppers und Ehefrau Griedtgen als Käufern
 Am 25. Feb. 1623 vor den Schöffen Peter Endepoell und Veit am Valdern erschienen
 obengenannte Verkäufer und haben unter Vermittlung und mit Zustimmung
 Jacob Ungerechs und dessen Frau
 Alheidt genannten Käufern kraft zwischen beiden getroffenen
 und beschlossenen Erbkaufs, und darüber errichteter
 Kaufbriefe erblich verkauft und übertragen die halbe
 Behausung „Der Mohrian“ genannt wie ihnen (gemeint: den Verkäufern)
 dieselbe kraft Urteil, Einsetzung, Besteuerung
 und Adjudikation* verblieben (hier etwa: gehörig) an der Judenpforte
 zwischen der übrigen Hälfte der Behausung
 Moriahn und dem Beigebäude von Peter Schlaungs Kindern gelegen
 für zehndehalb hundert leichter, gemäß heute ausgehängtem
 Münzedikt gangbar gewesener Taler als Kaufpreis
 und zwei Reichstaler als Verzichtspfennig
 bar alles zu bezahlen und sofort in den Gebrauch
 zu treten, und ist die vorbeschriebene Behausung mit drei Hellern
 Palmzins und einem halben Pfund Wachs der Kirche
 pflichtig, ...
 
 
 * Kann man das mit Schiedsgutachten übersetzen?
 
 
 
 
 
 Und ehe ich herumsuche, was ist ein Verzichtspfenning?Zuletzt geändert von Verano; 04.08.2018, 17:16.Viele Grüße August August
 
 Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.
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 Hallo August
 kleine Ergänzung
 Jacob Ungerechs und dessen Frau
 Alheidt (und) genannten Käufern kraft zwischen beiden getroffenen
 und beschlossenen Erbkaufs, und darüber errichteter
 Judikation: ja denke schon. Ist eine außergerichtliche Einigung
 Verzichtspfennig: kommt später
 Danke!
 Xylander
 
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 Zitat von Bendis Beitrag anzeigen
 Oha! Jetzt müsst man das nur mehr verstehen was da in der 2. Spalte rechts steht. Aber grundsätzlich hab ich verstanden was ein Verzichtspfenning sein soll. DANKE!
 
 
 August und Xylander sind auch schon wieder total fleissig!
 Muss mal meinen Kopf kühlen und mir das in Ruhe durchlesen.Liebe Grüße
 Lisi
 
 SUCHE Vorfahren:
 Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
 Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ
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 Also so etwas wie eine Aussteuer.Zitat von Bendis Beitrag anzeigen
 
 @ Xylander,
 
 habe meine vergessene Zeile eingefügt.Viele Grüße August August
 
 Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.
 Kommentar
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 ...Und es ist hierbei vorgesorgt und vereinbart,
 weil dieser Kauf vor längerem beschlossen wurde,
 daher Gelder notwendig sind und die Behausung
 dringend repariert werden muss, da es eine Verschiebung im Fachwerk gibt.
 Demselben (dem Käufer) soll der nachweisliche Aufwand
 für Bau und Reparatur erstattet werden.
 Käufer und Verkäufer sollen die Zufahrt haben.
 Falls aber Jahn Stopen die beiden Zufahrten nicht
 gestatten sollte, und Ungerech für sich die Zufahrt nicht
 erhalten könnte (wie bisher), dass dann derselbe (Ungerech?) zurückstehen soll,
 die Käufer (jedoch) an der Zufahrt bleiben sollen. Dagegen soll die
 eine Seite an Schlaungs (Grundstück) von den Toren gemacht/ausgeführt
 und die Behausung mittendurch geteilt werden
 und der Hof wie bisher abgetrennt bleiben,
 der Stall auch entsprechend bis oben geteilt
 und abgetrennt werden: Demgemäß vererbt (in Erbpacht gegeben)
 und beurkundet, vorbehaltlich/unbeschadet jedermanns/aller Beteiligten
 Rechte.
 
 
 Ich bitte um Korrektur und/oder Verbesserungsvorschläge.
 
 
 @ Lisi, danke!
 Viele Grüße August August
 
 Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.
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 Gern, sieht schon mal gut aus. Mach grad Mittag, danach schau ich drüberZitat von Verano Beitrag anzeigen.
 Ich bitte um Korrektur und/oder Verbesserungsvorschläge.
 
 
 Also dann:
 ...Und es ist hierbei (Folgendes) vorgesorgt und vereinbart,
 weil dieser Kauf vor längerem beschlossen wurde,
 daher Gelder notwendig sind, und die Behausung
 dringend repariert werden muss, da es eine Verschiebung (im Fachwerk) gibt:
 Demselben (dem Käufer) soll der nachweisliche Aufwand
 für Bau und Reparatur erstattet werden.
 Käufer und Verkäufer sollen die Zufahrt haben.
 Falls aber Jahn Stopen die beiden Zufahrten nicht
 gestatten sollte, und Ungerech für sich die Zufahrt nicht
 erhalten könnte (wie bisher), dass dann derselbe (Ungerech) zurückstehen soll,
 die Käufer (jedoch) an der Zufahrt bleiben sollen. Dagegen soll (in diesem Fall) die
 eine Seite an Schlaungs (Grundstück) von den Toren gemacht (was ist gemeint: ausgeführt oder abgetrennt?)
 und die Behausung mittendurch geteilt werden
 und der Hof wie bisher abgetrennt bleiben,
 der Stall auch entsprechend bis oben geteilt
 und abgetrennt werden: Demgemäß vererbt (in Erbpacht gegeben)
 und beurkundet, vorbehaltlich/unbeschadet jedermanns/aller Beteiligten
 Rechte.
 
 Viele Grüße
 Xylander
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 @ august & Xylander
 
 Das klingt ja schon sehr verständlich! Super!
 Schön langsam wird ein Schuh draus! Ich freu mich!
 
 
 Bin inzwischen ins Haus geflüchtet und hab alle Schotten dicht gemacht. Das geb ich mir nicht. Mir reichen zu mittag gebratene Hühnerflügerl da brauch ich keinen gebratenen Kopf dazu.Liebe Grüße
 Lisi
 
 SUCHE Vorfahren:
 Gottfried WERNDL ein Neigerschmidmeister * ~1662 WO??? † 05.09.1745 in Steyr/OÖ
 Ururgroßvater von Josef WERNDL Gewehrfabrikant * 26.02.1831 in Steyr/OÖ † 29.04.1889 in Steyr/OÖ
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 "eine Seite an Schlaungs (Grundstück) von den Toren gemacht (was ist gemeint: ausgeführt oder abgetrennt?)
 und die Behausung mittendurch geteilt werden"
 
 Genau diese Stelle verstehe ich noch nicht. Die Tore oder Pfosten sind der Eingang zum Haus? Und wie wurde das Haus mittendurch geteilt? Symbolisch, gab es zwei Eingänge?
 
 
 
 
 Viele Grüße August August
 
 Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.
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 Mir gehts genau so. Nur in einem Punkt bin ich sicher:
 die pfortzen sind nicht Pfosten, sondern Pforten in hyperkorrekter Form, siehe ahn der Jueddenpfortzen. Also sollten wir auch besser Pforten schreiben statt Tore.
 Wurde die eine Seite (des Zugangs?) von den Pforten aus angelegt?
 Oder wurde sie von den Pforten getrennt?
 Die Mehrdeutigkeit von machen bringt uns das Problem. Speziell abmachen kann ablösen/abtrennen bedeuten aber auch abreißen (das habe ich stillschweigend übergangen)
 Mittendurch: ich denke zwei Eingänge.
 Alles eh theoretisch, wir wissen nicht, was der Stopen gemacht hat. Aber auch die Theorie würde uns beim Verständnis der Grundstücksituation, letztlich bei der genaueren Lokalisierung helfen. Schön wäre eine Liegenschaftskarte. Leider ist die früheste von 1812.
 
 Viele Grüße
 XylanderZuletzt geändert von Xylander; 04.08.2018, 18:22.
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 dargegen die
 eine Seidt ahn Schlaungs von den pfortzen machen
 vndt die behausungh mitzen durchgetheilt werden,
 
 Dagegen die eine Seite an Schlaungs „von den Pforten machen“ = weg von den Pforten machen“?
 und die Behausung getrennt werden?
 
 „Mittendurch geteilt“ ist wohl nicht so rabiat zu verstehen.
 
 Aber warum wurde dann nicht die Errichtung eines neuen Hauseingangs erwähnt, wo doch anderes auch dokumentiert wurde?
 
 Zuletzt geändert von Verano; 04.08.2018, 18:33.Viele Grüße August August
 
 Die Vergangenheit ist ein fremdes Land, dort gelten andere Regeln.
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 Ich denke eher: von den Pforten her anlegen/führenZitat von Verano Beitrag anzeigendargegen die
 eine Seidt ahn Schlaungs von den pfortzen machen
 vndt die behausungh mitzen durchgetheilt werden,
 Dagegen die eine Seite an Schlaungs „von den Pforten machen“ = weg von den Pforten machen“?
 und die Behausung getrennt werden?
 „Mittendurch geteilt“ ist wohl nicht so rabiat zu verstehen.
 Aber warum wurde dann nicht die Errichtung eines neuen Hauseingangs erwähnt, wo doch anderes auch dokumentiert wurde?
 Mittendurch teilen war vielleicht garnicht so schwierig. Das Haus gehört ja schon vorher zwei Parteien, hatte vielleicht schon zwei Eingänge.
 Trotzdem bleibts unklar
 
 Viele Grüße
 Xylander
 Vorschlag: ohne weitere Info, zb späterer Eintrag/Verkauf/Testament/Prozess o.ä. werden wir das mE nicht eindeutig klären können. Vorschlag: einfach nur übersetzen, Unklarheit anmerken. Was denkt Ihr?
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