Mannschaftsbuch 1688

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Wanderer40
    Erfahrener Benutzer
    • 06.04.2014
    • 961

    #16
    Nochmals Hallo,

    Bevor jetzt noch mehr Humbug geschrieben wird, versuche ich die Thematik kurz so zu erklären:

    Ein Waisenbuch wurde „von Amts wegen“ in jeder Herrschaft geführt und hatte schlicht und einfach einen rechtlichen Hintergrund. Dabei ging es grundsätzlich darum die Waisen zu administrieren, sprich Zahlungen an das Waisenamt zu legitimieren und zu dokumentieren, Erbgelder richtig aufzuteilen (z.B. an die Vormünder) usw.

    Grundsätzlich kann ich Dir erfahrungsgemäß folgendes sagen:

    Das Waisenregister beinhaltet nicht automatisch alle Waisen. Wenn zum Beispiel die älteste Tochter bereits geheiratet und eine eigene Familie gegründet hat, ist diese nicht mehr im Waisenregister zu finden. Auch alte Jungfern wirst Du in Waisenbüchern finden, weil diese eben nicht verheiratet waren, die Einträge erfolgten unabhängig vom Alter und richteten sich nach dem Stand der Waisen.

    Zu Deinem Eintrag von 1678: der Simon Hafner ist sicherlich nicht der Halbbruder, sondern ein Verwandter, welcher von Amts wegen oder eventuell auch testamentarisch zum Vormund erklärt wurde.

    Am einfachsten findest Du die Rechtsgrundlage hier beschrieben:

    http://repoestrg.info/wp/territorien/niederosterreich-rechtsquellen/niederosterreichische-gerhabschaftsordnung-1669/#A.0


    Für Dich sind „zum Einlesen „ der Erste, der Vierdte und der Fünffte Titul interessant.
    Du kannst das analog auch für die Kronländer Böhmen und Mähren verwenden, in diesen Kronländern wurde das nämlich innerstaatlich genauso gehandhabt wie in Österreich unter der Enns (selbe Rechtsgrundlagen aus dem 16.Jhdt.)




    LG
    Wanderer40
    Zuletzt geändert von Wanderer40; 07.02.2016, 16:19.

    Kommentar

    • PrauseRode
      Erfahrener Benutzer
      • 20.11.2015
      • 323

      #17
      Wenn man auf der Leitung steht, ist ein Schubs manchmal ganz hilfreich. Ich hatte das 'Wayßen' einfach nicht mit 'Waisen' zusammengebracht ... Damit sind natürlich die meisten meiner Verständnisfragen beantwortet, danke!
      Liebe Grüße

      Volker

      Gesucht:
      FN Prause, Bialystok, Polnisch-Kamnitz (Kamenica Polska), Neulomnitz (Nova Lomnica)
      FN Rode, Raum Dresden
      FN Flügel, Raum Gefrees
      /Zell, Fichtelgebirge

      Mit PC geht alles viel schneller - es dauert halt nur ein bisschen länger ...

      Kommentar

      • Cicero
        Benutzer
        • 20.01.2016
        • 88

        #18
        Hallo Wanderer40,

        vielen Dank nochmals für Deine kompetenten Erklärungen und den informativen Link. So langsam verstehe ich den Hintergrund des damaligen Eintrags, der aus heutiger Sicht zunächst eigentümlich wirkt.

        Nur in einem Punkt möchte ich Dir (ungern) widersprechen. Ich denke schon, dass Simon mit hoher Wahrscheinlichkeit der Halbbruder der 4 weiblichen Waisen sein dürfte. Warum bist Du Dir so sicher, dass dies nicht der Fall ist?
        Beim Eintrag der Hochzeit von Simon Hafner am 03.03.1669 mit Maria Fürst (4. Eintrag von unten)

        http://digi.ceskearchivy.cz/de/8474/251/1537/2305/100/0

        werden als Eltern von Simon Hafner der Vitus (Veit) Hafner und Maria aufgeführt. Simon Hafner muss daher bedeutend älter als die 4 weiblichen Waisen gewesen sein. Zusammen mit der Tatsache, dass die Mutter der 4 Waisen Appolonia heißt, der Vater jedoch wiederum Veit, spricht dies doch dafür, dass Veit Hafner nach der ersten Ehe, aus der Simon hervorgegangen ist, ein zweites Mal geheiratet hat (Appolonia). Aus dieser Ehe gingen dann die 4 Waisentöchter hervor, ergo wäre Simon ihr Halbbruder. Warum sollte er nicht als deutlich älterer und bereits verheirateter Halbbruder eine seiner verwaisten Halbschwestern bei sich aufnehmen und evtl. auch als Vormund agieren? Zugegebenermaßen ist das nicht ein 100%iger Beweis, da theoretisch auch zwei Veit Hafner in Wallern zu dieser Zeit gelebt haben könnten, wahrscheinlicher ist aber doch die von mir postulierte Version. Oder habe ich da einen Fehler in meinem Gedankengang?

        Viele Grüße, Cicero

        Kommentar

        • Wanderer40
          Erfahrener Benutzer
          • 06.04.2014
          • 961

          #19
          Nochmals hallo,

          Versuche ich es anders zu schreiben.

          Aus dem Waisenbuch von 1678 geht nicht automatisch hervor, dass der Simon Hafner ein Halbbruder ist, sondern nur, dass dieser ein Verwandter gewesen sein muss, der als Vormund für einen Waisen eingesetzt wurde. Wenn Du schreibst "müsste Halbbruder sein", dann nehme ich an, Du vermutest das nur. Wenn Du es aber eh weißt, dann schreibe halt "Sohn erster Ehe als Vormund" oder gar nichts. Ich kann es ja nicht wissen.

          Ungeachtet dessen bestätigt es das von mir vorgebrachte:
          1.) Als Vormund wurde von Amtswegen ein Verwandter eingesetzt
          2.) der Simon als Waise ist im Waisenbuch nicht mehr zu finden, da er bereits selber schon eine Familie gegründet hatte.


          LG
          Wanderer40

          Kommentar

          • Cicero
            Benutzer
            • 20.01.2016
            • 88

            #20
            Hallo Wanderer40,

            nochmals besten Dank für den Nachtrag. Ich habe den Konjunktiv bewusst verwendet, da ich tatsächlich nicht sicher weiß, ob es der Halbbruder ist oder nicht. Es spricht Einiges dafür, aber die Datenlage ist sehr dünn (z.B. keine Hausnummern etc.) und es besteht die Möglichkeit zweier Personen mit gleichem Namen in der Ortschaft zu der fraglichen Zeit. Vielleicht finde ich in Zukunft noch weitere Hinweise, die mehr Gewissheit bringen.

            Jedenfalls ist Dein letzter Beitrag ein gutes Schlusswort, um dieses Thema als gelöst zu markieren und zu beenden.

            Danke auch nochmals an alle, die sich an der Diskussion beteiligt haben!

            VG, Cicero

            Kommentar

            Lädt...
            X