Hallo zusammen,
beim stöbern im Internet ist mir folgendes Wappen aufgefallen:

Zu finden bei den aktuellen Arbeiten von Pro Heraldica: http://pro-heraldica.de/heraldik/neue-wappen/
Hier noch ein Direktlink, falls das Bild nicht angezeigt werden sollte: http://abload.de/img/unbenanntauqce.png
Meiner Meinung nach hat der Adler frappierende Ähnlichkeit mit dem Parteisymbol der NSDAP. Laut Wikipedia entscheidet die Blickrichtung des Adlers darüber, ob der Adler das Parteisymbol der NSDAP darstellt oder den Reichsadler zur Zeit des Nationalsozialismus. Hier das Parteisymbol der NSDAP.
Täusche ich mich in meiner Assoziation? Oder seht ihr das genauso? Gegen den Adler als gemeine Figur in der Heraldik ist ja absolut nichts einzuwenden, aber ich hoffe es gibt einen anderen Ursprung / eine andere Assoziation, die man mit dieser speziellen Darstellung des Adlers ziehen kann. Ansonsten ist es einfach geschmacklos und abartig. Gerade in Verbindung mit der Ahnenforschung, die im dritten Reich zu widerlichen Zwecken missbraucht wurde
Ist die Benutzung in abgewandelter Form überhaupt legal im Hinblick auf § 86 a StGB?
Viele Grüße
nimmersath
beim stöbern im Internet ist mir folgendes Wappen aufgefallen:

Zu finden bei den aktuellen Arbeiten von Pro Heraldica: http://pro-heraldica.de/heraldik/neue-wappen/
Hier noch ein Direktlink, falls das Bild nicht angezeigt werden sollte: http://abload.de/img/unbenanntauqce.png
Meiner Meinung nach hat der Adler frappierende Ähnlichkeit mit dem Parteisymbol der NSDAP. Laut Wikipedia entscheidet die Blickrichtung des Adlers darüber, ob der Adler das Parteisymbol der NSDAP darstellt oder den Reichsadler zur Zeit des Nationalsozialismus. Hier das Parteisymbol der NSDAP.
Täusche ich mich in meiner Assoziation? Oder seht ihr das genauso? Gegen den Adler als gemeine Figur in der Heraldik ist ja absolut nichts einzuwenden, aber ich hoffe es gibt einen anderen Ursprung / eine andere Assoziation, die man mit dieser speziellen Darstellung des Adlers ziehen kann. Ansonsten ist es einfach geschmacklos und abartig. Gerade in Verbindung mit der Ahnenforschung, die im dritten Reich zu widerlichen Zwecken missbraucht wurde

Ist die Benutzung in abgewandelter Form überhaupt legal im Hinblick auf § 86 a StGB?
Viele Grüße
nimmersath
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