Westfalen: Familie Simons- zwei Wappen vorhanden

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  • Milner
    Neuer Benutzer
    • 13.11.2013
    • 4

    Westfalen: Familie Simons- zwei Wappen vorhanden

    Dies ist eine Kopie meiner Anfrage in "Heraldik im Netz". Da ich dort noch keine Antwort bekommen habe, würde ich mich hier über Hilfe freuen.
    --
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    in unserer Familie, Herkunft bei Soest, existieren zwei Wappen. Während das erste einen direkten Zusammenhang zum Familiennamen darstellt, es zeigt Simson mit dem Eselskinnbackenknochen, wurde das zweite offensichtlich von einem Vorfahren, Basse, übernommen. Es zeigt einen Mann mit einem Contrabass.
    Der Grund, warum dieses Wappen "übernommen" wurde ist für mich unklar.
    Ich möchte gerne herausfinden, welches Wappen für uns heute tatsächlich das richtige ist und wie es zu dem zweiten Wappen kam.
    Weiterhin bin ich der Meinung, dass zumindest eines der beiden Wappen in der Wappenrolle eingetragen ist und hätte darüber gerne eine Auskunft.
    Da ich nicht weiß, was ein Fachmann weiterhin an Informationen benötigt, bitte ich höflichst um Rückfragen. Es liegen weitere Informationen zu der Familiengeschichte vor.

    Mit Grüßen aus Bonn
    Christoph
  • Billet
    Erfahrener Benutzer
    • 21.01.2007
    • 1978

    #2
    Verlieren Sie nicht die Geduld.
    Wir haben auch noch anderes zu tun. :lol:
    Ihre Anfrage im Forum von HiN

    wird sicherlich noch bearbeitet.
    Zeigen Sie uns doch bitte das Wappen "Simon" und das Wappen "Basse", welche Ihnen vorliegen.
    Evtl. können wir dann div. Angaben in den Sammlungen finden.
    Wappen-Billet.de
    M.d.WL.
    M.d.MWH.

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    • Milner
      Neuer Benutzer
      • 13.11.2013
      • 4

      #3
      Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
      Anbei die beiden Wappen. Sollte die Auflösung nicht ausreichen, reiche ich gerne ein besseres Foto nach.
      Das Seite des Simons-Wappen stammt aus einem Büchlein, das nicht mehr auffindbar ist.
      Der Stifter 1980 Wilhelm Simons ist mein Großonkel, der Bruder meines Großvaters väterlicherseits.
      Die Geschichte des Basse-Wappens ist mir nicht bekannt. Es wird aber in unserer Familie geführt.
      Edit: Der Familienname ist SIMONS.
      Angehängte Dateien
      Zuletzt geändert von Milner; 14.11.2013, 12:48.

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      • Billet
        Erfahrener Benutzer
        • 21.01.2007
        • 1978

        #4
        @ Milner,

        vielen Dank für die Übermittlung der Wappen.
        Das Wappen "Simons" ist eingetragen in der Wappen-Sammlung DWR,
        (Deutsche Wappenrolle, Herold - Berlin) Bd. 35, Seite 56

        Das Wappen "Basse" , (hier die obige Ring-Abbildung,)
        konnte leider noch nicht von mir ausfindig gemacht werden

        (Es gibt zwar einige Wappen zur Schreibweise "Basse", die auch Instrumente zeigen,
        jedoch entspricht keines der gezeigten Ring-Zeichnung.)


        Zur Führungsberechtigung:
        Das Wappen "Simons" wurde gestiftet für alle Nachkommen
        im Mannesstamm des Vorfahren Johann Henrich Simons (1714-1768).
        Wenn Sie also aus dieser genannten direkten Linie stammen, steht einer Wappen-Führung nicht's im Wege.
        Wappen-Billet.de
        M.d.WL.
        M.d.MWH.

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        • Milner
          Neuer Benutzer
          • 13.11.2013
          • 4

          #5
          Besten Dank. Das Basse-Wappen wurde von meinem Grossvater an meinen Vater weiterhegeben und er hat es mir weitergegeben. Es stellt sich die Frage, woher es kam und ob es auch unser Wappen ist.

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          • Lenz
            Erfahrener Benutzer
            • 08.07.2007
            • 421

            #6
            Da ein Wappen immer auch an den Namen gebunden ist, kann es nicht ihr Wappen sein. Aber es wird wohl seinen Grund haben, warum dieses "Basse-Wappen" in Ihrer Familie immer wieder weiter gegeben wird. Vielleicht handelt es sich bei den "Basse" um Vorfahren mütterlicherseits!?!

            Gruß Lenz

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            • Milner
              Neuer Benutzer
              • 13.11.2013
              • 4

              #7
              Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich hoffe, dass ich das Verwandtschaftsverhältnis Basse bald klären kann.
              Ich habe noch eine Frage, die das Tragen und die Weitergabe des Simons-Wappens betrifft.
              Nach Lesen verschiedener Texte zu dem Thema, habe ich es so verstanden, dass die Weitergabe heute liberaler gesehen wird. Was bedeutet das?
              Darf das Wappen von mir an meine Tochter weitergegeben werden?
              Darf das Wappen von mir an meine Ehefrau weitergegeben werden?
              Darf meine Tochter/Ehefrau nur Tragen oder auch Weitergeben?
              Darf meine Tochter das Wappen tragen, wenn Sie heiratet und ihren Namen ändert?
              Mit freundlichen Grüßen aus Bonn

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              • Billet
                Erfahrener Benutzer
                • 21.01.2007
                • 1978

                #8
                @ Milner
                Zu Ihren Fragen :
                Darf das Wappen von mir an meine Tochter weitergegeben werden?
                Ja, solange diese den Familiennamen "Simons" trägt/führt.

                Darf das Wappen von mir an meine Ehefrau weitergegeben werden?
                Ja, solange diese den Familiennamen "Simons" trägt/führt.

                Darf meine Tochter/Ehefrau nur Tragen oder auch Weitergeben?
                Führen ja, solange diese den Familiennamen "Simons" führen,
                jedoch nicht weitergeben.


                Darf meine Tochter das Wappen tragen, wenn Sie heiratet und ihren Namen ändert?
                NEIN, bei Ablegung des Familiennamens "Simons"
                erlischt die Führungsberechtigung.


                Grundsatz:
                Das Wappen ist immer an den NAMEN "Simons" gebunden
                Wappen-Billet.de
                M.d.WL.
                M.d.MWH.

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                • NT Ipsum
                  Erfahrener Benutzer
                  • 14.10.2013
                  • 461

                  #9
                  Hallo Herr Billet,
                  nur mal zur Nachfrage:

                  Aber wenn jemand ein NEUES Wappen stiftet, könnte er festlegen, dass seine weiblichen und männlichen Nachfahren unabhängig vom Familiennamen das Wappen führen dürfen, wenn sie eben seine direkten Nachkommen sind, oder sehe ich das falsch?

                  Vielen Dank und viele Grüße, NT Ipsum

                  Kommentar

                  • NT Ipsum
                    Erfahrener Benutzer
                    • 14.10.2013
                    • 461

                    #10
                    Ist diese Eintragung bei Wikipedia zu "Wappenrecht" korrekt?

                    Der Stifter kann in einer Wappensatzung den Kreis derjenigen bestimmen, die zur Führung des Wappens berechtigt sein sollen. Trifft er keine besondere Bestimmung, so sind nach herkömmlichem Brauch die Nachkommen im Mannesstamm führungsberechtigt. Frauen führen – nach ihrer Wahl – das Wappen des Vaters oder Ehemannes. Einem Wappenstifter steht es allerdings frei, die Fortführung des Wappens auch in der weiblichen Linie vorzusehen.

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                    • Billet
                      Erfahrener Benutzer
                      • 21.01.2007
                      • 1978

                      #11
                      Als Antwort hier ein Auszug aus dem "Wappen-Löwen" :

                      Die Führungsberechtigung an einem Wappen
                      steht grundsätzlich dem Wappenstifter und seinen Nachkommen zu,
                      solange sie noch den Familiennamen führen.
                      (Namensstamm mit tatsächlicher Abkömmlingsschaft)


                      Diese in Deutschland heute übernommene oder neben der konservativen Auffassung akzeptierte Formulierung – so besonders die heraldischen Fachvereine »Zum Kleeblatt«, »Herold« und »Der Wappen-Löwe« – bedeutet für den Wappenstifter eine bei der Festlegung der Berechtigung der Wappenführung mögliche Abkehr von der früher allein gültigen männlichen Stammfolge.
                      Hierfür wird neben der Beibehaltung des Familiennamens nun die Abkömmlingsschaft von Mann oder Frau vom Wappenstifter zur Voraussetzung gemacht. Es gilt eine eingeschränkte Verknüpfung des Familienwappens mit dem Familiennamen = Namensstamm mit genealogischer Abkömmlingsschaft. Durch das Doppelerfordernis der Abkömmlingsschaft von einem Wappenstifter und der Fortführung des Familiennamens soll der (Familien-)Zusammenhalt der Wappenberechtigten gewahrt bleiben (= Ahnengemeinschaft). Dies entspricht dem Grundgedanken der Heraldik.
                      Der Wappenstifter kann die Berechtigung zur Führung des Wappens allen seinen – also auch den weiblichen – Nachkommen freistellen, solange (!) sie noch den Familiennamen führen. Der Name muss geführt werden, wenn das Wappen geführt werden will.
                      Es ist streitig, ob die liberale Auffassung nur bei neuen Familienwappen Anwendung finden kann. So wird herrschend vertreten, dass bei älteren Familienwappen die früher getroffenen Regelungen zur Führungsberechtigung weiter gelten müssen. Solche konkreten satzungsmäßigen Vorgaben der Wappenstifter seien weiterhin gültig. Nach dieser Auffassung soll aber eine Satzungsänderung möglich sein, sofern alle noch lebenden Führungsberechtigten zustimmen.
                      --------------------

                      Ich hoffe, daß damit alle Unklarheiten beseitigt sind. :lol:
                      Wappen-Billet.de
                      M.d.WL.
                      M.d.MWH.

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