Was ist eigentlich eine Wappenrolle?

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  • Lars Heidrich
    Erfahrener Benutzer
    • 18.09.2006
    • 145

    Was ist eigentlich eine Wappenrolle?

    Hallo Claus,

    unter obigen Index hast Du einen Artikel eingestellt, zu dem ich einige Fragen habe.

    1. Was ist in der Deutschen Wappenrolle verzeichnet, sind es nur die Landeswappen oder auch die Familienwappen, in dem Buch was mir vorliegt sind es nur Landeswappen.

    2. Was beinhaltet den SIEBMACHER, sind hier nur Familienwappen gelistet oder auch anderes?

    3. Bei wem sind heutzutage überhaupt Wappen anzumelden, da es sich um ein "patentrechtlich geschützter" Vorgang handelt, müßte sich auch eine staatlich zugelassene Stelle daür zuständig sein, z.B. Patentamt.
    Vereine dürften eine derartige Zulassung kaum besitzen.

    Für meine Fragen gehe ich vom deutschen Recht aus.

    Vielen Dank für eine Antwort und ein frohes und besinnliches Weihnachtsfest!

    Viele Grüße! Lars
  • Billet
    Erfahrener Benutzer
    • 21.01.2007
    • 1979

    #2
    hm...

    Hallo Lars
    (diese Antwort habe ich Dir im anderen Forum bereits gegeben.) :lol:

    Zu 1.
    Die "Deutsche Wappenrolle" (Herold, Berlin) verzeichnet sowohl Familienwappen als auch Landeswappen, je nach Antrag auf Einreichung.
    (Weiteres ist beim Herold, Berlin zu erfragen.)
    Zu 2.
    Die alte Sammlung "Siebmacher" beinhaltet beides.
    Zu 3.
    Per Definition ist ein Familienwappen einem Markenzeichen oder Gebrauchsmuster gleichzusetzen!
    die Wappenrolle eines eingetragenen heraldischen Vereins (e.V.) ist daher gleichzusetzen mit einer Muster- oder Markenrolle, die bei einem Patentamt geführt wird.
    Diese heraldischen Vereine haben sinngemäß die Arbeit des früheren Kaiserlichen Herold-Amtes übernommen.
    (Ähnlich der verschiedenen TÜV-Aussenstellen)
    Daher besteht auch die Pflicht der Publizierung, damit Marken- Wappenverletzungen nicht vorkommen können/sollen.
    Laut Gesetz muß eine solche Publizierung in Buchform oder ähnlich durchgeführt werden.
    Es darf nicht als Loseblattform veröffentlicht werden, sondern gebunden.
    Grundsätzlich müssen diese Bücher zur Einsicht in mindestens der Deutschen Bibliothek und in den jeweiligen Staatsbibliotheken ausliegen.
    Eine Veröffentlichung im Internet oder in Vereinsheften ist nicht ausreichend.
    Wappen-Billet.de
    M.d.WL.
    M.d.MWH.

    Kommentar

    • Lars Heidrich
      Erfahrener Benutzer
      • 18.09.2006
      • 145

      #3
      RE: hm...

      Hallo Claus,

      vielen Dank für die Beantwortung meine Fragen, allerdings kann ich die Antwort zu 1.) so nicht stehen lassen, da ich die Ausgabe aus dem Jahr 1897 meinte, da sind nämlich nur Wappen des ehemaligen deutschen Reiches und deutscher Staaten gelistet.

      Nach Deinen Darstellungen unter Pkt. 3 darf jeder Verein der sich mit der Heralik befasst und zugelassen ist, auch diese publizieren. Das ergibt jedoch ein Chaos, weil jeder zu jederzeit bei jedem Verein ein Wappen einreichen kann, was einer zentralen Wappenverwaltung und -genehmigung zuwiderläuft. Da es sich um ein patentrechliches Produkt handelt, ist es von Interesse, wer als direkter Ansprechpartner, hier Zentralstelle, für ein Wappen zuständig ist. Ansonsten sind zeitliche Überschneidungen bei der Wappeneinreichung kaum zu vermeiden. Oder habe ich dabei einen Denkfehler?

      Kommentar

      • Billet
        Erfahrener Benutzer
        • 21.01.2007
        • 1979

        #4
        RE: hm...

        Original von Lars Heidrich
        Hallo Claus,

        vielen Dank für die Beantwortung meine Fragen, allerdings kann ich die Antwort zu 1.) so nicht stehen lassen, da ich die Ausgabe aus dem Jahr 1897 meinte, da sind nämlich nur Wappen des ehemaligen deutschen Reiches und deutscher Staaten gelistet.

        Nach Deinen Darstellungen unter Pkt. 3 darf jeder Verein der sich mit der Heralik befasst und zugelassen ist, auch diese publizieren. Das ergibt jedoch ein Chaos, weil jeder zu jederzeit bei jedem Verein ein Wappen einreichen kann, was einer zentralen Wappenverwaltung und -genehmigung zuwiderläuft. Da es sich um ein patentrechliches Produkt handelt, ist es von Interesse, wer als direkter Ansprechpartner, hier Zentralstelle, für ein Wappen zuständig ist. Ansonsten sind zeitliche Überschneidungen bei der Wappeneinreichung kaum zu vermeiden. Oder habe ich dabei einen Denkfehler?
        @ Lars

        zu1.
        natürlich sind hier die deutschen Länder gemeint

        zu 3.Eine zentralen Wappenverwaltung gibt es nicht mehr
        ....dies ist ja das große Problem in der Heraldik.
        Die einzelen eingetragenen heraldischen Vereine müßen ihre Eintragungen öffentlich auslegen. Um einen Abgleich zu bekommen, ob ein Wappen bereits in der eingereichten Form bei einem anderen Verein registriert wurde, ist es zwingend erforderlich, sich die Veröffentlichungen der anderen Vereine zuzulegen.
        Was logischerweise einen großen finanziellen Aufwand darstellt.
        Aus diesem Grund arbeiten auch einige Vereine sehr eng zusammen.
        Hier werden die entsprechenden Informationen ausgetauscht.
        Leider steckt diese Entwicklung noch in den Kinderschuhen.
        Gründe sind in den teilweise sehr veralteten und nicht mehr zeitgemäßen Vereinsstrukturen (... und deren Satzungen ) zu suchen.
        Dies ist auch einer der Gründe warum der IDW gegründet wurde.

        Ein schwieriges Unterfangen, da manche Vereine befürchten, hier ihre eigene Struktur aufgeben zu müßen, was jedoch keineswegs der Fall ist.
        Die Zeit wird die Einsicht hoffentlich bringen.
        Wappen-Billet.de
        M.d.WL.
        M.d.MWH.

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