Übernahme oder Stiftung? Suche Rat

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  • cp03525
    Neuer Benutzer
    • 22.07.2024
    • 3

    Übernahme oder Stiftung? Suche Rat

    Ich hätte gerne ein Wappen. Ich bin männlich, in der Familie meines Vaters gibt es bisher kein Wappen. Ich könnte also ein neues stiften. Dies wäre aber "frei erfunden". Es ist zwar ein Vorteil, dass ich es daher zwar innerhalb der Regeln der Heraldig völlig frei gestalten kann, aber Sinn eines Wappens ist doch gerade dass man sich soweit wie Möglich an eine Tradition die von den Vorfahren gepflegt wurde orientiert. Und so etwas haben wir in der Familie. Meine Mutter, oder genau genommen, als man es in der Generation ihres Vaters noch sehr streng genommen hat, hat ein Wappen, das in der Linie der erstgeborenen Söhne weit zurück reicht. Gerade weil es dieses alte Wappen gibt, habe war die Ahnenforschung über die Seite meiner Mutter auch sehr viel ergiebiger (bzw. die Line der Männer schon vorhanden).
    Ich bin in der Sache auf zwei Regeln gestoßen:

    1. Dass das Wappen nur von dem Mann auf den Mann der nächsten Generation vererbt werden kann, somit könnte ich das Wappen nicht übernehmen, da die Linie durch meine Mutter unterbrochen wird.
    2. Das Wappen wandert mit dem Namen. Somit würde ich das Wappen übernehmen, wenn ich den Namen meiner Mutter annehme.

    Was ist jetzt richtig?
    Eine Dritte Lösung anstatt der Stifutung eine neuen, frei erfundenen Wappens, oder der Übernahme des Wappens meiner Mutter, könnte die sein, dass ich ein neues stifte, dass dem meiner Mutter stark ähnelt und somit die Tradition weiterführt. Ist so etwas gebräuchlich und wenn ja, welchen Teil des Wappen ändert man dann typischerweise?
  • Duppauer
    Erfahrener Benutzer
    • 30.03.2014
    • 798

    #2
    Hallo cp03525.

    herzlich willomen hier im Forum!

    Nun zu Deinen Fragen.

    Zu 1. Du darft das Wappen Deiner Mutter nicht führen! Wie Du schon gesagt hast wird es im Mannestamm weitergegeben. Bei der Heirat Deiner Mutter mit Deinem Vater hat deine Mutter einen anderen Namen angenommen und ihre Nachkommen verlieren somit das Recht ihr Wappen zu führen.
    Da das Wappen über mehrere Generationen schon geführt wurde, hat der Stifter wahrscheinlich festgelegt das das Wappen an alle ehelichen Nachkommen Im Mannesstamm weitergegenen wird. So war es früher üblich und und somit bindend!

    Zu.2. Den Namen in Deutschland zum jetzigem Zeitpunkt zu ändern ist nicht so einfach! Da müssen schon wichtige Gründe vorliegen! Und ob es ein wichtiger Grund ist den Namen auf den der Mutter abändern zu lassen nur um ihr Wappen zu führen, vermag ich nicht zu sagen!
    Aber das neue Namensrecht das ab 1.5.2025 in Kraft gesetzt wird macht ja vieles möglich und ist für die Genealogie und Heraldik eine Herausforderung die es nicht gerade einfacher macht!

    Zum jetzigem Wappenrecht und Namensstamm kannst Du dich auch hier belesen! https://www.zum-kleeblatt.de/

    Zu.3. Dies scheint mir sie sinvollste Lösung zu sein! Stifte ein neues Wappen für Deine Familie!
    Teile aus dem Wappen Deiner Mutter können hierzu natürlich verwendet werden.

    Wenn ich mal so indiskret fragen darf wie ist denn Dein Familienname und der Deiner Mutter und wie sieht ihr Wappen aus ?

    Zur Neustiftung eines Wappens ist man Dir im Nachbarforum http://www.heraldik-wappen.de/ hier im "Heraldik Forum", oder bei der https://www.gemeinschaft-wappenfuehr...orum/index.php hier im " Kreativ-Forum - aus der Ideenschmiede der GwF" behilflich.

    Viel Glück!
    Zuletzt geändert von Duppauer; 23.07.2024, 17:02.
    Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
    Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
    Herzliche Grüße
    Dieter

    Kommentar

    • Hracholusky
      Moderator
      • 17.03.2016
      • 1024

      #3
      Zitat von Duppauer Beitrag anzeigen
      Da das Wappen über mehrere Generationen schon geführt wurde, hat der Stifter wahrscheinlich festgelegt das das Wappen an alle ehelichen Nachkommen Im Mannesstamm weitergegenen wird. So war es früher üblich und und somit bindend!
      Hallo Dieter,

      das ist falsch. Es war üblich dass das Wappen an die ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechts weitergegeben wurde. Nur konnten die weiblichen Nachkommen es nicht weitergeben, da sie bei der Heirat einen anderen Namen annehmen mussten und die Nachkommen daher einen anderen Namen hatten. Die Frau selbst durfte das Wappen weiterhin bis zu ihrem Tod führen, da sich ihr Geburtsname dabei nicht änderte.
      Das mit dem Mannesstamm ist eine Erfindung die erst recht spät in bürgerlichen Kreisen Sitte war.

      Mit besten Grüssen
      Gerd

      Kommentar

      • Duppauer
        Erfahrener Benutzer
        • 30.03.2014
        • 798

        #4
        Hallo Gerd,

        Danke für Deine Richtigstellung!
        Du hast natürlich Recht!
        Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
        Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
        Herzliche Grüße
        Dieter

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        • cp03525
          Neuer Benutzer
          • 22.07.2024
          • 3

          #5
          Zitat von Hracholusky Beitrag anzeigen

          Hallo Dieter,

          das ist falsch. Es war üblich dass das Wappen an die ehelichen Nachkommen beiderlei Geschlechts weitergegeben wurde. Nur konnten die weiblichen Nachkommen es nicht weitergeben, da sie bei der Heirat einen anderen Namen annehmen mussten und die Nachkommen daher einen anderen Namen hatten. Die Frau selbst durfte das Wappen weiterhin bis zu ihrem Tod führen, da sich ihr Geburtsname dabei nicht änderte.
          Das mit dem Mannesstamm ist eine Erfindung die erst recht spät in bürgerlichen Kreisen Sitte war.
          Das würde bedeuten, es wäre doch richtig, dass das Wappen mit dem Namen weiterwandert. Somit auch über eine Frau zu ihrem Sohn wenn er deren Namen behält. Ist das richtig?

          Kommentar

          • Robert K
            Erfahrener Benutzer
            • 29.04.2019
            • 358

            #6
            Guten Tag in die Runde,

            m. E. nach gibt es gar keine verbindliche Aussage zu dieser Fragestellung. Entscheidend wäre zunächst, welche Form der Weitergabe in der uns unbekannten Familie in der Vergangenheit praktiziert wurde, bzw. ob es vom Stifter z. B. eine Verfügung i. S. Führungsberechtigung gab/gibt. Gesetze, die sich direkt mit einem "Wappenrecht" beschäftigen, sind mir nicht bekannt.
            Dr. Peter beleuchtet dieses Thema von verschiedenen Seiten in diesem Artikel auf seiner Homepage: http://www.welt-der-wappen.de/Herald...weitergabe.htm
            Wäre es nicht naheliegend, wenn der Beitragseröffner einfach im Kreise der Familie eine Meinung dazu einholt?

            Beste Grüße
            Robert

            Kommentar

            • consanguineus
              Erfahrener Benutzer
              • 15.05.2018
              • 7259

              #7
              Zitat von cp03525 Beitrag anzeigen
              Das würde bedeuten, es wäre doch richtig, dass das Wappen mit dem Namen weiterwandert. Somit auch über eine Frau zu ihrem Sohn wenn er deren Namen behält. Ist das richtig?
              Es wäre schade, wie ich meine, wenn diese unsägliche Beliebigkeit des modernen Namensrechts Fragestellungen der Wappenführungsberechtigung berühren würde. Aber ich fürchte, wir sind an diesem Punkt längst angekommen...

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              Kommentar

              • Duppauer
                Erfahrener Benutzer
                • 30.03.2014
                • 798

                #8
                Zitat von cp03525 Beitrag anzeigen

                Das würde bedeuten, es wäre doch richtig, dass das Wappen mit dem Namen weiterwandert. Somit auch über eine Frau zu ihrem Sohn wenn er deren Namen behält. Ist das richtig?
                Was Du meinst ist die Weitergabe im Namensstamm! Dazu muss aber Deine Mutter bei der Eheschließung Ihren Geburtsnamen als Ehenamen weitergeführt haben!
                Dies scheint bei Dir nicht der Fall zu sein, da Du ja den Geburtsnamen Deiner Mutter annehmen möchtest um das Wappen zu führen!
                Alter heraldischer Grundsatz: Name weg=Wappen weg. Das Wappen kann nicht mehr auf die Kinder weitergegeben werden! Das Wappen ist also immer an den Namen gebunden!
                Die Weitergabe im Namensstamm wird erst seit "kurzem" ca. 10 Jahren von dem Wappenrollen empfohlen. Ist also eine relativ neue Form der Weitergabe!
                Es kommt also auch auf den Zeitpunkt der Siftung des Wappens an!
                Wie Robert schon sagt:
                Entscheidend wäre zunächst, welche Form der Weitergabe in der uns unbekannten Familie in der Vergangenheit praktiziert wurde, bzw. ob es vom Stifter z. B. eine Verfügung i. S. Führungsberechtigung gab/gibt.
                Bei älteren Wappen, z.B. 100-200 Jahre alt würde ich von der agnatischen Weitergabe, also von der Weitergabe im Mannesstamm ausgehen.
                Auch wenn eine Führungsberechtigung für so ein altes Wappen nicht mehr auffindbar ist, war es zu dieser Zeit Usus, das Wappen im Mannesstamm weiterzugeben und das wäre auch noch heute so bindend.

                robert
                Robert schrieb
                Gesetze, die sich direkt mit einem "Wappenrecht" beschäftigen, sind mir nicht bekannt.
                Das ist richtig so!
                Deshalb ist das Wappenrecht ja auch ein Gewohnheitsrecht!
                Soweit ich weiß hat sich die Weitergabe des Wappens im Mannesstamm an das salinische Erbrecht angelehnt und heute analog an den § 12 BGB (Schutz des Namens)

                @consanguineus
                Es wäre schade, wie ich meine, wenn diese unsägliche Beliebigkeit des modernen Namensrechts Fragestellungen der Wappenführungsberechtigung berühren würde. Aber ich fürchte, wir sind an diesem Punkt längst angekommen...
                Na ja Gesetze berühren manchmal das Wappenrecht, das hat das salinische Recht schon getan und auch das das Urteil zum § 12 BGB
                Du meinst es wird durch das Namensrecht immer unübersichtlicher.
                Da gebe ich Dir Recht!
                Aber im nächsten Jahr tritt ein neues Namensrecht in Kraft, das alles noch unübersichtlicher macht es stellt die Genealogen und Heraldiker vor unsagbar große Herausforderungen.
                Ich denke mal man hat bei der Gesetzgebung die Bedenken der Genealogen außen vorgelassen! Aber das ist ein Thema was hier nicht hingehört!
                Zuletzt geändert von Duppauer; 26.07.2024, 12:29.
                Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
                Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
                Herzliche Grüße
                Dieter

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                • cp03525
                  Neuer Benutzer
                  • 22.07.2024
                  • 3

                  #9
                  Zitat von Duppauer Beitrag anzeigen

                  die Genealogen und Heraldiker vor unsagbar große Herausforderungen.
                  Ich denke mal man hat bei der Gesetzgebung die Bedenken der Genealogen außen vorgelassen! Aber das ist ein Thema was hier nicht hingehört!
                  Doch das Thema gehört hier hin, denn wenn nicht klar ist wer sich wie nennen darf ist auch die Heraldik obsolet.

                  .... Der politische Teil gehört hier nicht hin und wurde daher entfernt

                  Hätte man die Tradition bewahren wollen, hätten wir eine konstitutionelle Monarchie oder ähnliches errichten müssen. Jetzt ist die Heraldik, sorry wenn es schmerzt, nur noch ein Karnevallsverein. Auch ein Grund, warum Verwandte von mir mit adeligem Wappen, sich nicht mehr für das Thema interessieren. Bitte nicht falsch verstehen, will niemandem vor den Kopf stoßen, würde es mir auch anders wünschen, aber ich denke, so in etwa sieht es aus wenn man es nüchtern betrachtet.
                  Zuletzt geändert von Xtine; 27.07.2024, 21:26. Grund: Politischer Mittelteil entfernt

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                  • Xtine
                    Xtine kommentiert
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                    Der politische Teil gehört hier nicht hin und wurde daher entfernt
                • Duppauer
                  Erfahrener Benutzer
                  • 30.03.2014
                  • 798

                  #10
                  Zitat von cp03525 Beitrag anzeigen
                  Hätte man die Tradition bewahren wollen, hätten wir eine konstitutionelle Monarchie oder ähnliches errichten müssen.
                  In Großbritannien ist das Namensrecht im Vergleich zu Deutschland ziemlich großzügig, in England und Wales darf sich nämlich jede oder jeder ohne Angabe eines Grundes einen neuen Vor- und Nachnamen geben und so eine neue Identität schaffen. Auch bei einer Eheschließung oder der Geburt eines Kindes ist es möglich, einen neuen Wunschnamen zu wählen und diesen als Familie zu tragen.

                  Auch das Meshing, bei dem zwei Nachnamen zu einem neuen Familiennamen verschmelzen, wird in Großbritannien und anderen englischsprachigen Ländern, zum Beispiel in den USA, seit einigen Jahren gelebt und häufig umgesetzt. Paare können ihre Nachnamen bei einer Hochzeit also zu einem völlig neuen Familiennamen verbinden.
                  Soviel zur konstitutionenellen Monachie und dem Namenesrecht!

                  Aber wie gesagt es gehört hier nicht her! Dazu wäre es gut einen neuen Faden zu öffnen, wenn es ihn nicht schon gibt, da hab ich jetzt nicht nachgeschaut!

                  In diesem Faden befassen wir uns mit Deiner Fragestellung Übernahme oder Stiftung? Suche Rat !

                  Also zurück zum Thema!





                  Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
                  Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
                  Herzliche Grüße
                  Dieter

                  Kommentar

                  • Robert K
                    Erfahrener Benutzer
                    • 29.04.2019
                    • 358

                    #11
                    Hallo Dieter,

                    worauf zielen Deine Anmerkungen ab und woher stammen die Zitate? Falsche Faden?
                    Wie dem auch sei: Mich würde die Antwort auf meine neulich gestellte Frage schon interessieren:
                    "Wäre es nicht naheliegend, wenn der Beitragseröffner einfach im Kreise der Familie eine Meinung [i. S.. Führungsberechtigung] dazu einholt?"

                    Beste Grüße
                    Robert

                    Kommentar


                    • Xtine
                      Xtine kommentiert
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                      Der fragliche Beitrag ist wieder sichtbar.
                  • Duppauer
                    Erfahrener Benutzer
                    • 30.03.2014
                    • 798

                    #12
                    Hallo Robert,

                    mein letzter Beitrag und das Zitat, beziehen sich auf einen Beitrag des Themenstarters, wo er über das Namensrecht geschrieben hat und der Meinung war, das dass tratitionelle Namensrecht unter einer konstitiutionellen Monachrchie, evtl. besser geregelt wäre als es im heutigen deutschen Namensrecht und dem neuen Namensrecht ab 2025 geregelt ist.
                    Der Beitrag wurde leider gelöscht, wahrscheinlich weil es in dem Beitrag auch etwas politisch wurde.
                    Zuletzt geändert von Duppauer; 27.07.2024, 23:45.
                    Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
                    Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
                    Herzliche Grüße
                    Dieter

                    Kommentar

                    • Duppauer
                      Erfahrener Benutzer
                      • 30.03.2014
                      • 798

                      #13
                      Danke Xtine, für die Einstellung der politisch bereinigten Beitrags!

                      Aber wie gesagt zurück zur eigentlichen Fragestellung!
                      Das gute Gelingen ist zwar nichts Kleines, fängt aber mit Kleinigkeiten an. (Sokrates)
                      Passt auf Euch und andere auf und bleibt gesund!
                      Herzliche Grüße
                      Dieter

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