Verwendung von Wappen

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  • karlfriedrich
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    Verwendung von Wappen

    Mich würde Eure Erfahrung im Umgang mit Wappen interessieren.
    Inwiefern und wo verwendet Ihr Familienwappen ?
    Nehmen wir mal an, es gibt ein solches und Ihr entdeckt, dass Ihr ein direkter Nachkomme dieser Familie seid. Darf man dann das Wappen auch verwenden ?
    Benötigt man bestimmte Urkunden, um hierauf ein Recht zu erhalten ?
  • Billet
    Erfahrener Benutzer
    • 21.01.2007
    • 1978

    #2
    hm......

    Lesen Sie hier :
    Richtlinien zu Wappenführung und Wappengebrauch Das Wappen einer ausgestorbenen oder verschollenen Familie soll nicht unverändert angenommen werden. 1. Der gleiche Familienname bedeutet nicht, daß der Familie das gleiche Wappen zusteht, wie ihre Namensvettern führen. Maßgebend für die Wappenführung ist die genealogische
    Wappen-Billet.de
    M.d.WL.
    M.d.MWH.

    Kommentar

    • Wilhelm-Alexander
      Neuer Benutzer
      • 15.07.2009
      • 4

      #3
      Hallo,

      bis vor einigen Jahren habe ich keinen Gebrauch von unserem Familienwappen gemacht. Erst nachdem ich mit der Ahnensuche begann, rückte das Wappen in meinen Focus. Jetzt benutze ich es nicht nur als Avatar, sondern auch auf Visitenkarten und Briefpapier. Dazu hatte mir ein Designer einen sehr schönen Entwurf angefertigt, der das traditionelle Wappen mit modernem Design verbindet.

      Da Wappen auch in Bezug auf die Ahnenforschung wichtige Informationen geben können, habe ich begonnen, intensiv nach den Ursprüngen unseres Wappens zu forschen. Eine sehr spannende Geschichte, denn Fälschungen sind da offenbar nicht selten.

      Wer seinen Stammbaum im Mannesstamm auf den Wappenträger zurückführen kann, darf - so weit ich weiß - dieses Wappen auch führen (da horchen die Gleichstellungsbeauftragten möglicherweise noch mal auf). Eine Urkunde braucht man nicht, aber einen Stammbaum, der nachweislich richtig sein sollte.

      Viele Grüße

      Alexander
      Always look on the bright side of life ...

      Kommentar

      • karlfriedrich

        #4
        Zitat von Wilhelm-Alexander Beitrag anzeigen
        Wer seinen Stammbaum im Mannesstamm auf den Wappenträger zurückführen kann, darf - so weit ich weiß - dieses Wappen auch führen (da horchen die Gleichstellungsbeauftragten möglicherweise noch mal auf). Eine Urkunde braucht man nicht, aber einen Stammbaum, der nachweislich richtig sein sollte.
        Hm, im Mannesstamm heißt für mich Vater-Großvater-Urgroßvater-Ururgroßvater. Und idealerweise trägt man dazu noch den Familiennamen.
        Was aber ist, wenn die betreffenden Vorfahren zwar männlich waren, direkte Vorfahren = verwandt sind (keine Angeheirateten), aber der Name durch einen weiblichen Nachkommen in der Ahnenlinie verloren ging oder gar ein uneheliches Kind dabei war ?

        Kommentar

        • Billet
          Erfahrener Benutzer
          • 21.01.2007
          • 1978

          #5
          hm......

          Name futsch = Wappen futsch
          Wappen-Billet.de
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