Beruf in Baden-Württemberg: Bürger zu/in Hall

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  • Axelito
    Benutzer
    • 18.07.2014
    • 58

    Beruf in Baden-Württemberg: Bürger zu/in Hall

    Hallo zusammen,
    ich habe nun schon zwei Urkunden in denen nach dem Namen der männlichen Person nicht ein "normaler" Beruf steht sondern "Bürger zu Hall" bzw. einfach nur "in Hall".

    Anscheinend muss es sich um einen Beruf im Kontext der Ober-, Landes- und Bezirksämter in Baden-Württemberg handeln. Hier muß man auch weiterhin betonen, das es sich bei "Amt" in diesem Kontext um eine Verwaltungseinheit handelt. Mehr dazu hier
    Daher kann in diesem Kontext auch jedes andere Amt bzw. Oberamt anstelle von "Hall" in dieser Berufsbezeichnung stehen.

    Bestätigt wurde meine Vermutung u.a. durch Einträge in Büchern unter books.google.com, in denen Angaben über die Berufliche Laufbahn verschiedener Personen gemacht werden. Und auch dort wird "Bürger zu Hall" geschrieben inklusive Jahresangabe.

    Falls sich meine Vermutung als richtig erweist: Wie "wichtig" war dieser Beruf bzw. Status?

    Wer kann Licht in diesen Sachverhalt bringen?

    Viele Grüße
    Axel
    Zuletzt geändert von Axelito; 21.01.2015, 00:47. Grund: Kleinere Tippfehler
  • Artsch
    Erfahrener Benutzer
    • 14.07.2013
    • 1933

    #2
    Hallo Axel,

    Bürger im heutigen Schwäbisch Hall nehme ich an. Diese Stadt war so sehr
    reich, und stellte gewisse Anforderungen, wenn man das Bürgerrecht erwerben wollte. Guter Leumund, Fürsprecher etc...
    Man mußte wohl Grundbesitz in der Stadt haben, sowie einen
    Nachweis eines einträglichen Berufes und man hatte ein hübsches Sümmchen
    hinzublättern, auch wenn man dort geboren war und der Vater schon zum
    Bürgertum gehörte. Wenn nicht desto größer die Summe an Geld.Wer sich zum Bürgertum dieser Stadt zählte hatte es sozusagen "geschafft". Weiterhin
    hatte er dort seine Steuern zu zahlen, aber bestimmt auch bessere Chancen
    Geld und vorallem Ansehen zugewinnen, als in der Umgebung außerhalb der Stadt. Bestimmt wurde mancher abgewiesen. Oder die Zahl der Aufnahme begrenzt.
    Die Jahresangabe gibt wohl Aufschluss über das Jahr, in welchen das Bürgerrecht erworben wurde.

    Beste Grüße Artsch

    Kommentar

    • Axelito
      Benutzer
      • 18.07.2014
      • 58

      #3
      Hallo Artsch,
      doch eine ganz andere Richtung ^^. Danke Dir für deine ausführliche Beschreibung dazu. Ich habe gerade dazu nochmal gegoogelt und bin auch gleich auf ein ziemlich Die Sozialstruktur der Reichsstadt Schwäbisch Hal lim späten Mittelalter.

      Sehr sehr interessant... aber das werde ich bei dieser fortgeschrittenen Nacht nicht mehr gedanklich erfassen können. ^^

      Danke Dir nochmal Artsch :-)

      Viele Grüße
      Axel

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