Hallo, im Heiratseintrag meiner Ururgroßeltern von 1885 steht, dass der Vater der Braut "Wirth" ist.
Wird da der "Landwirt / Bauer" gemeint oder "dem Besitzer einer Gastwirtschaft" gemeint. Meines Erachtens gehe ich von einem Landwirt aus
Weiterhin bezeichnet der Standesbeamte den Vater des Bräutigams als "Leibgedinger" und den Bräutigam als "Besitzer".
Bezeichnet man als "Besitzer" Landeigentümer, wenn ja, handelt es sich dann hier um größere Wirtschaften. Ist dann dem zufolge, der Bräutigam der Älteste Sohn und der Vater, der frühere Besitzer, der nun sein Wohnrecht auf Lebenszeit hat?
Vielleicht kann mir jemand einen Hinweis geben.
Danke von Vogbb
Wird da der "Landwirt / Bauer" gemeint oder "dem Besitzer einer Gastwirtschaft" gemeint. Meines Erachtens gehe ich von einem Landwirt aus

Weiterhin bezeichnet der Standesbeamte den Vater des Bräutigams als "Leibgedinger" und den Bräutigam als "Besitzer".
Bezeichnet man als "Besitzer" Landeigentümer, wenn ja, handelt es sich dann hier um größere Wirtschaften. Ist dann dem zufolge, der Bräutigam der Älteste Sohn und der Vater, der frühere Besitzer, der nun sein Wohnrecht auf Lebenszeit hat?
Vielleicht kann mir jemand einen Hinweis geben.
Danke von Vogbb

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