Was ist der Unterschied zwischen einem Köbler und Gütler?

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  • Frau_Holle
    Benutzer
    • 06.10.2013
    • 25

    Was ist der Unterschied zwischen einem Köbler und Gütler?

    Hallo zusammen,

    Beide Begriffe finden sich in einer Abstammungsurkunde (Abschrift aus Kirchenbüchern) aus dem Fränkischen, für verschiedene Personen. Handelt es sich um Synonyme oder hat der Gütler noch paar qm mehr als der Köbler? Weiß jemand was dazu?

    Gruß
    Frau Holle
  • holsteinforscher
    Erfahrener Benutzer
    • 05.04.2013
    • 2532

    #2
    Hallo Frau Holle,
    Köbler ist ein Tagelöhner im Bereich der Landwirtschaft,
    vergleichbar mit den Insten [mit und ohne Land].
    Ein Gütler hingegen kann als Kleinbauer verstanden werden
    [Gütel > Gut, Hof, kleines Anwesen].
    LG. Roland
    Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
    Roland...


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    • Acanthurus
      Erfahrener Benutzer
      • 06.06.2013
      • 1658

      #3
      Hallo, das Thema Köbler hatten wir doch schon, auch dieser hat ein Haus.

      Grüße, Acanthurus

      Kommentar

      • Frau_Holle
        Benutzer
        • 06.10.2013
        • 25

        #4
        Danke Roland! Hallo Acanthurus,

        ja die Definition von Köbler hatten wir schon - Danke dafür! Die Frage die sich mir jetzt stellt - wo ist der Unterschied ?

        Kommentar

        • Jürgen P.
          Erfahrener Benutzer
          • 07.03.2010
          • 1071

          #5
          Hallo Frau Holle,

          die Frage nach dem Unterschied würde ich eher akademisch sehen.
          Spannender dürfte der regionale Unterschied sein. Bei meiner Forschung im oberfränkischen Raum [Bamberger Land, Teil des fränkischen Reichskreises] über den Steigerwald bis zur Grenze des mainfränkischen findet sich hauptsächlich der Begriff Gütler. Quellen: Kirchenbücher von 1670 bis 1919 und Katasterunterlagen ab 1846 [StA Bamberg]. Selbst in Adelsregesten vor 1670 wird der Gütler genannt.
          Dort bezeichnete man den Gütler als jemanden, der ein Tropfhaus [Eigentum] besaß, meist belastet mit Gemeinderecht, ein zwei Morgen eigenes Land und/oder gepachtetes Land. Handwerker die diesen Beruf nicht mehr ausführten wurden im Kataster dann als Gütler bezeichnet, vormals Schustermeister oder Nagelschmiedmeister.

          Im mainfränkischen findet sich der Gütler so gut wie nicht, wer mal Häcker war blieb es mit der Bezeichnung bis zum Begräbnis.
          In Mittelfranken taucht der Begriff Gütler vereinzelt auf. Da ich auch einen Sprung in die Obepfalz machen musste, dort findet sich der Köbler!

          Der Übergang vom Taglöhner zum Gütler scheint fließend gewesen zu sein. Teilweise werden beide Bezeichnungen genannt.
          Einen Standes-, Einkommens-/Vermögensunterschied ableiten zu wollen halte ich für gewagt.

          Gruß Jürgen

          P.S. Zwei Ansprechpartner: Leiter des StA Bamberg und seinen Stellvertreter, sehr kompetent und hilfsbereit, ruf einfach mal an.
          "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

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          • Frau_Holle
            Benutzer
            • 06.10.2013
            • 25

            #6
            Hallo Jürgen,

            Vielen Dank!
            Beide Begriffe habe ich in einer Abschrift aus Mittelfranken, Raum Feuchtwangen, parallel verwendet (verschiedene Kirchenbücher) gefunden. Die Abschrift ist von 1939, die Einträge Ende 19. Jhdt und 1901.

            Ich versuche mir aus den Einträgen und Bezeichnungen ein Bild über das Leben meiner Vorfahren zu machen, von daher ist für mich die Frage an sich nicht akademisch. Ich sehe aber jetzt auch die Grenzen.

            Noch eine Frage zu der Flächengröße - vielleicht auch eher akademich - welche Fläche rechnest Du für einen Morgen? Die Angaben im internet haben eine sehr große Spannweite. Ein Tagwerk ist mir ein Begriff - ein Tag ist natürlich länger als ein Morgen .
            In der Praxis variiert das dann wohl auch mit dem was angebaut wird und dem Boden.

            Danke für die Ansprechpartner!

            Gruß Frau Holle

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            • Jürgen P.
              Erfahrener Benutzer
              • 07.03.2010
              • 1071

              #7
              Hallo,

              es gibt den Begriff des Morgen allgemein und des fränkischen Morgen. http://www.agrar-hedersleben.eu/wissen21062006.htm

              Vor wenigen Wochen habe ich das mal anhand der Unterlagen meines Großvaters, einem Steuerbescheid aus dem Jahr 1967, nachvollzogen. Das deckte sich mit den genannten Flächenangaben in "Wissenwertes zur Landwirtschaft".

              Bei den alten gewachsenen fränkischen Städten und Dörfern gab es noch eine Besonderheit. In den teils aus mittelalterlichen Siedlungen hervorgegangen Städten und Dörfern gab es, mit Gemeinderecht belastete Grundstücke, meist in der Schwemmlandschaft von Flüssen. Dafür gab es je nach Region unterschiedliche Begriffe.
              Zur Eigenversorung der "Inwohner" hatte man diesen, zu ihrem Tropfhaus gehörige Flächen gegeben. Diese alten, verliehenen Rechte wurde teils ab 1870/71 und um die folgende Jahrhundertwende von den Nutzern zu Eigentum erkauft.

              In den StA lassen sich die Kataster vortrefflich ausheben. Aber Vorsicht, die alten Katasterbücher haben die Größe eines halben mitteleuropäisch genormten Schreibtisch!

              Gruß Jürgen
              Zuletzt geändert von Jürgen P.; 20.11.2013, 00:34.
              "Habe Mut, dich deines eigenen Verstandes zu bedienen" (I.Kant)

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              • Frau_Holle
                Benutzer
                • 06.10.2013
                • 25

                #8
                Hallo Jürgen,

                Danke! Das mit dem fränkischen Morgen ist plausibel. Und das mit dem Schwemmland interessant. Ich wollte eh schaugn dass ich die Grundbücher einsehen kann.

                Gruß

                Frau Holle

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