Vom Schuhmacher zum Gerichtsdiener?

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  • HelenHope
    Erfahrener Benutzer
    • 10.05.2021
    • 1051

    Vom Schuhmacher zum Gerichtsdiener?

    Guten Morgen!

    Dass Menschen zuweilen mehrere Berufe hatten, ist nicht ungewöhnlich. Aber wie realistisch ist es von einem klassischen Handwerk hin zum Gerichtsdiener?

    Beim Taufeintrag seiner einzigen Tochter im Jahr 1822 in Calbe wurde Johann Gottfried Pollner als Schuhmacher allhier bezeichnet. Herkunft unbekannt.
    Er starb jedoch in Jüterbog als Gerichtsdiener.
    Hinzu kommt noch, dass es einen gleichnamigen Mann gab, der ebenfalls Gerichtsdiener war und zwar in Kremmen, dessen Lebensdaten sich ausschließlich auf seine Kinder beziehen - Herkunft, Eheschließung und Tod gänzlich unbekannt.

    Was brauchte es also, um Gerichtsdiener zu sein und wie realistisch ist es, vom Schuhmacher hin zum Gerichtsdiener?
  • Kaktus
    Erfahrener Benutzer
    • 02.09.2017
    • 315

    #2
    Hallo,
    in einem Kirchenbucheintrag von 1829 in Bublitz/Pommern ist einer meiner Vorfahren als "Bürger und Schuhmachermeister" sowie "Stadt und Polizei Diener" genannt. In einem anderen Eintrag kommt dann auch die Bezeichnung "Executor" vor.
    Es ist zu also vermuten das Schuhmachermeister der Hauptberuf war, die anderen Tätigkeiten so eine Art Nebentätigkeit, Ehrenamt waren.
    So schätze ich das ein.
    Schöne Grüße
    Kaktus
    https://familienforschung-sydow.jimd...lienforschung/

    Kommentar

    • HelenHope
      Erfahrener Benutzer
      • 10.05.2021
      • 1051

      #3
      Ja, das kann natürlich sein. Beides wurde nur nirgends zusammen erwähnt.

      Kommentar

      • Horst von Linie 1
        Erfahrener Benutzer
        • 12.09.2017
        • 23495

        #4
        Einen ehrenamtlichen Gerichtsvollzieher kann ich mir nicht vorstellen.
        Falls im Eifer des Gefechts die Anrede mal wieder vergessen gegangen sein sollte, wird sie hiermit mit dem Ausdruck allergrößten Bedauerns in folgender Art und Weise nachgeholt:
        Guten Morgen/Mittag/Tag/Abend. Grüß Gott! Servus.
        Gude. Tach. Juten Tach. Hi. Hallo.

        Und zum Schluss:
        Freundliche Grüße.

        Kommentar

        • HelenHope
          Erfahrener Benutzer
          • 10.05.2021
          • 1051

          #5
          Zitat von Horst von Linie 1 Beitrag anzeigen
          Einen ehrenamtlichen Gerichtsvollzieher kann ich mir nicht vorstellen.
          Ja das stimmt.
          Ich denke auch, dass für die Tätigkeit Schreibkenntnisse notwendig waren. Wie kommt aber ein Schuhmacher im 19. JH zu Schreibkenntnissen? Ich bin nicht mit dem Thema Schulwesen vertraut, daher weiß ich nicht, wie realistisch das ist.

          Kommentar

          • AUK2013
            Erfahrener Benutzer
            • 21.05.2013
            • 907

            #6
            Hallo,

            im unteren Buch werden die Aufgaben des Gerichtsdiener´s beschrieben:

            "Criminallexikon: nach dem neuesten Stande der Gesetzgebung ...1854"

            >>>>>>>>>>>>>>>>>>

            Liebe Grüße

            Arno

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 16911

              #7
              Hi
              man darf nicht Gerichtsdiener mit Gerichtsschreiber verwechseln.

              Ersterer führt nur die Gefangenen vor, Hauptkriterium ist also, möglichst kräftig zu sein, intellektuell wird da nichts verlangt
              Viele Grüße

              Kommentar

              • sternap
                Erfahrener Benutzer
                • 25.04.2011
                • 4070

                #8
                die frühen industrieprodukte erschwerten den handwerkern, konkurrenzfähig zu bleiben, der zuzug der abeitsfähigen in die städte bewirkte, dass es unmachbar wurde, lehrbuben und gesellen zu verpflichten.
                ein wechsel zum hungerleider beamtenberuf gerichtsdiener kann durch diese umstände mit verursacht sein. immerhin erhielt man so eine gute altersversorgung und möglicherweise eine art krankenfürsorge.
                freundliche grüße
                sternap
                ich schreibe weder aus missachtung noch aus mutwillen klein, sondern aus triftigem mangel.
                wer weitere rechtfertigung fordert, kann mich anschreiben. auf der duellwiese erscheine ich jedoch nicht.




                Kommentar

                • HelenHope
                  Erfahrener Benutzer
                  • 10.05.2021
                  • 1051

                  #9
                  Das ist ein interessanter Gedanke.

                  Danke auch für den Link AUK.

                  Es ist also nicht weit hergeholt.

                  Kommentar

                  • eifeler
                    Erfahrener Benutzer
                    • 15.07.2011
                    • 1361

                    #10
                    Vom Schuhmacher zum Gerichtsdiener

                    Zitat von Anna Sara Weingart Beitrag anzeigen
                    Hi
                    man darf nicht Gerichtsdiener mit Gerichtsschreiber verwechseln.

                    Ersterer führt nur die Gefangenen vor, Hauptkriterium ist also, möglichst kräftig zu sein, intellektuell wird da nichts verlangt
                    Genau so, wie der aus der TV-Serie "Königlich-Bayrisches Amtsgericht" bekannte Gerichtsdiener

                    Gruß
                    Der Eifeler

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