königliche Erbpächter

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  • davecapps
    Erfahrener Benutzer
    • 13.10.2015
    • 2443

    königliche Erbpächter

    Hallo,
    diese Berufsbezeichnung fand ich in eine Bestattungseintrag, 1811,
    in Ülvesbüll in Nordfriesland.
    Kann jemand mir bitte erklären was ich darunter zu verstehen habe
    Danke
    Gruß
    Dave
  • AUK2013
    Erfahrener Benutzer
    • 21.05.2013
    • 907

    #2
    Hallo Dave,

    hier etwas zum königliche Erbpächter:

    Die Erbpacht war das vererbliche und verkäufliche Recht, gegen eine Pacht ein fremdes Grundstück bewirtschaften zu dürfen und die Früchte daraus zu ziehen.

    Bei Antritt der Erbpacht zahlte der Erbpächter an den Grundeigentümer (Obereigentümer) ein Erbbestandsgeld (auch: Erbstandsgeld). Damit wurde er Untereigentümer.

    Der Pächter konnte mit dem Grundstück im Prinzip umgehen wie ein Eigentümer.

    Die Erbpacht unterschied sich von der Zeitpacht dadurch, dass sie nicht mit dem Tod des Pächters oder nach Ablauf einer gewissen Zeit erlosch oder gekündigt werden konnte, sondern auf die Erben und Nachfolger des Erbpächters überging.

    Bei einer königlichen Erpacht, war der Obereigentümer der König bzw Landesherr.

    Die Bedeutung "Erbpacht" kann man bei Wikipedia vertiefen.
    >>>>>>>>>>>>>>>>>>

    Liebe Grüße

    Arno

    Kommentar

    • davecapps
      Erfahrener Benutzer
      • 13.10.2015
      • 2443

      #3
      Hi Arno
      vielen Dank. sehr gut erklärt
      Gruß
      Dave

      Kommentar

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