Concession

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  • Medy

    #16
    Hallo Irene,

    herzlichen Dank für den Scan,

    auch Dir ein schönes Wochenende.

    Herzliche Grüße
    Helga

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    • itau

      #17
      Concession

      Durch das Königl. hohe Polizei - Ministerium ist dem ohne Arme geborene Anton Pohl aus Böhmen , die ihm unter dem 24. August 1816 erteilte 3jährige Erlaubniß zur Vorzeigung seiner künstlichen Verrichtung mit den Füßen , unter dem 7. Mai bis zum 24. August 1824 verlängert worden , welches hiermit zur Nachricht für die Verwaltungs - Polizei - Behörden unseres Regierungs- Bezirks , öffentlich bekannt gemacht wird

      Trier den 1. Juni 1819




      Unter dem 10. Mai ist durch das Königl. hohe Polizei - Ministerium , die dem Wilddressirmeister Theodor Kästner zu Gebesee unter dem 5. Oktober 1816 erteilte 3 jährige General - Concession zur Vorzeigung abgreichteter Tiere , auf anderweitige 3 Jahr bis zum 5. Oktober 1822 erneuert und auf seine Tochter : Maria Dorothea und deren Ehemann : Joseph Kare ausgedehnt worden , welches wir hiermit zur Nachricht für die Verwaltungs - und Polizei - Behörden unseres Regierungs - Bezirks öffentlich bekannt machen

      Trier den 1. Juni 1819

      Amtsblatt der Königl. Reg. zu Trier 1819

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      • itau

        #18
        Concession

        Dem Bürger und Wachsdossirer Pierre Simon Salleneuve zu Stettin , ist von Seiten eines Königl. hohen Polizei - Ministerii , auf den Grund einer von dem vormligen König. General - Direktorio erteilten General - Concession , zur Vorzeigung seiner Wachsfiguren in sämmtlichen König. Preuß. Staaten , eine anderweitige Erlaubniß vorläufig auf 6 Jahre erteilt worden , welches hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.

        Trier den 16. März 1819

        Amtsblatt der Königl. Reg. zu Trier 1819

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        • itau

          #19
          Concession

          Durch ein Königliches hohes Polizei - Ministerium ist unter dem 5. d. M. dem ohne Arme geborenen Arnold Buntenbach aus dem Regierungsbezirk Düsseldorf , die Erlaubniß erteilt worden , seine Kunstferigkeit im Schreiben , Zeichnen ,ec. mit den Füßen , 6 Jahre lang in sämmtlichen König. Preuß. Staaten für Geld sehen zu lassen , welches hiermit öffentlich bekannt gemacht wird.

          Trier den 23. März 1819

          Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1819

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          • itau

            #20
            Concession

            Von Seiten eines Königlichen hohen Ministerii des Handels , ist dem Mechanikus Freund zu Berlin unter dem 27 November v. J. , ein 10 nacheinander folgende Jahre und für die ganze Monarchie gültiges Patent , auf die von ihm erfunden und in Anwendung gebrachten Verbesserungen der Dampfmaschine , namentlich auf eigentümliche Methode , die Dämpfe zu kondensiren , ohne Einspritzwasser dabei zu gebrauchen , und auf einen eigentümlichen Dampfsperrungs - Hahn , erteilt worden, welches wir hiermit öffentlich bekannt machen

            Aachen den 19. Januar 1819 .
            König. Preuß. Regierung.
            Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1819

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            • itau

              #21
              Concession

              Durch ein Königlich hohes Polizei - Ministerium ist dem Bürger Andreas Constans zu Ratingen Reg- Bez. Düsseldorf , unter dem 15. Februar d. J. die Erlaubniß zur Vorzeigung seiner mechanischen Künste in sämmtlichen Königlich Preuß. Staaten , auf 3 Jahre , erteilt worden , welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird .
              Trier den 9. März 1819

              --------------------------------------------------------


              Mit Bezug auf unsere Bekanntmachung vom 5, Dezember Nr. 382 Amtsblatt Nr. 86 vom vorigen Jahr , wird hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht , das von Seiten eines König. hohen Ministerii des Handels unter dem 14 Februar c., das für den Gutsbesitzer C. Degreck ausgestellte Patent über das ausschließliche Recht , die von dem Hr. General - Major von RÖDLICH zu Düsseldorf angegebene Ziegel - Streich - Maschine zu benutzen , auf den Kaufmann Wilhelm Theodor Ebers umgeschrieben worden ist .
              Trier den 11. März 1819


              Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1819

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              • itau

                #22
                Concession

                Unter dem 15. April d. J.ist durch die Königl. hohen Ministrien des Handels und der Polizei , dem Leinwandhändler Christian Heitland aus Altenhagen , eine General - Concession zum Hausirhandel mit Leinewand, Drell und Damast , auf 1 Jahr und für die ganze Monarchie gültig , erteilt worden , welches denen Polizei - Behörden hiermit bekannt gemacht wird.

                Trier den 5. Mai 1819

                -----------------------------------------------------------------------


                Durch ein Königl. Hohes Ministerium des Handels ist am 26. Januar d. J. dem Prediger Dunker zu Rathenow , welcher ein Höhrrohr dargestellt hat , das als ein für den Gebrauch sehr verbessertes Werkzeug anzusehen , und wodurch anderer wesentlicher Veränderungen nicht zu gedenken , das Zischen und Brausen der bisher bekannten Höhrrohre größtenteils gehoben wird , auf diese Veränderung und Verbesserung , ein 3 nacheinander folgende Jahre und für die ganze Monarchie gültiges Patent erteilt worden , welches wir hierdurch zur öffentlichen Kenntniß bringen
                Trier den 27. Februar 1819


                Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1819

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                • itau

                  #23
                  Concession

                  Wir bringen hierdurch zur allgemeinen Kenntniß , das die hohen Ministerien des Handels und der Polizei auf Antrag der Königl. Regierung zu Magdeburg dem dortigen Gypsfiguren - Händler Togniazoni auf 3 Jahre vom 1. Juli d. J. ab gerrechnet die Erlaubnis erteilt haben , mit Gypsfiguren in den sämmtlichen Provinzen des Preuß. Staats einen Hausirhandel zu treiben

                  Trier den 27. Juli 1819

                  Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1819

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                  • itau

                    #24
                    Concession

                    Wir bringen zur Kenntniß des Publikums , das die Königl. Ministerien des Handels und der Polizei den Eisenwarenhändlern : Caspar Kieseler , Johann Jost Sauerwald , Heinrich Kieseler und Jost Heinrich Sauerwald aus Gronebach Kreis Brilon , Concessionen zum Hausirhandel mit groben Eisenwaren , inländischen Fabrikats , auf 3 Jahre für die ganze Monarchie , unter der Bedingung erteilt haben , das die Orginal - Concession stets bei sich führen .

                    Trier den 3. August 1819

                    Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1819

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                    • itau

                      #25
                      Concession

                      Nachstehende Benachrichtigung der Königl. hohen Ministerien des Handels und der Polizei wird hiermit zur allgemeinen Kenntniß gebracht .

                      Die Königl. Regierung wird hierdurch benachrichtigt , das auf den Antrag der hießigen Regierung dem Propfen - Fabrikanten Joachim Christoph Brandt hierselbst , eine anderweite Concession zum Hausirhandel mit Propfen auf 3 Jahre gültig vom heutigen Tage an gerrechnet , für die ganze Monarchie erteilt worden ist , welche ihn berechtigt , den Hausirhandel mit Propfen durch seinen Sohn Johann Friedrich Brandt und dem Johann Friedrich Drewers , für seine Rechnung treiben zu lassen
                      Demselben ist in dieser Concession die Bedingung gemacht , das er den bisher von ihm betriebene Hausirhandel stets in dem Umfange forttreibe , das er dabei Wagen und Pferde beschäftige

                      Berlin den 6. Dezember 1818
                      Ministerium des Handels , gez. v. BÜLOW
                      Ministerium der Polizei . v. WITTGENSTEIN


                      Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1819

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                      • itau

                        #26
                        Concession

                        Von Seiten eines Königlich hohen Polizei - Ministerii ist den mechanischen Künstlern , Constantin und Julius Dennebeeq , welche früher schon eine General - Concession besaßen , aufs Neue unter dem 16. Dezember v. J. die Erlaubniß erteilt worden , ihre mechanisch - theatralischen Vorstellungen 3 Jahre , und zwar bis zum 16. Januar 1822 , in sämmtlichen König. Staaten für Geld , geben zu dürfen , welches wir hiermit zur Kenntniß der Polizei - Behörden unseres Regierungs - Bezirks bringen.

                        Trier den 19. Januar 1819

                        Amtsblatt der Königliche Regierung zu Trier 1819

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                        • itau

                          #27
                          Concession

                          Durch die Königlichen hohen Ministerien des Handels und der Polizei ist dem Bürger und Leinwandhändler Johann Friedrich Ober zu Halberstadt , am 1. Dezember v. J. eine für die ganze Monarchie auf 3 Jahre gültige Concession zum Hausirhandel mit inländischer Leinwand erteilt worden . welches hierdurch öffentlich bekannt gemacht wird.

                          Trier den 19. Januar 1819

                          Amtsblatt der Königl. Regierung zu Trier 1819

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                          • itau

                            #28
                            Concession

                            Dem Propfen - Fabrikanten Friedrich August Lemm zu Berlin , ist unter dem 21. Januar c., von Seiten der Königl. Hohen Ministerien des Handels und der Polizei , aufs Neue die mit dem 1. September v. J. abgelaufene Erlaubniß , zum Hausirhandel mit Propfen , für die ganze Monarchie , unter der Bedingung , auf ein Jahr verlängert worden , das er das Original dee desfalls vollzogenen Concession überall bei sich trage , welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

                            Trier den 27. Februar 1819

                            Amtsblatt der Königl. Regierung zu trier 1819

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                            • itau

                              #29
                              Concession

                              Von Seiten der Königl. Hohen Ministerien des Handels und der Polizei , ist dem Viehhändler Carl Prast zu Ungnade wohnhaft , eine General - Concession zum Auf - und Verkauf von Vieh in der ganzen Monarchie , auf 3 Jahre vom 1. Februar d. J. an gültig , unter dem 31. Januar unter der besonderen Verpflichtung erteilt worden , das er das Original dieser Concession stets bei sich führe , indem das Gewerbe auf Beglaubigte Abschriften derselben zu treiben , durchaus unzulässig ist, welches hiermit zur öffentlichen Kenntniß gebracht wird.

                              Trier den 27. Februar 1819

                              Amtsblatt der Königlichen Regierung zu Trier 1819

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                              • itau

                                #30
                                Concession

                                Der hiesige Propfenschneider Friedrich Paul Elias Lemme , der in Gemeinschaft mit dem Jacob Andreas Hess unter dem 27. Februar 1812 eine jetzt abgelaufene Concession zum Hausirhandel mit Propfen in der ganzen Monarchie erhalten , will diesen Hausirhandel ferner für sich alleine treiben oder durch seinen Sohn August Friedrich Lemme treiben lassen , und wir haben auf den Antrag des hiesigen Polizei - Präsidenten für den Vater eine neue General - Concession , mit Inbegriff der wiedereroberten oder neu acquirirten Provinzen in soweit daselbst die Huldigung bereits statt gefunden hat , auf 3 Jahre vom heutigen Tag an gerechnet ,
                                für den Sohn aber , der erst 22 Jahre alt ist nur eine dergleichen auf 1 Jahr gültige ausfertigen lassen , weil wir die Absicht haben so jungen Leuten künftig keine Concession zum Hausiren zu geben.

                                Berlin den 15. Juni 1815

                                gez. von BULOW , gez. W.F. von WITTGENSTEIN


                                Amtsblatt für das Saar - Departement , Jahrgang 1815

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