Hallo, in die Runde!
In zwei "weiblichen" Geburts-Urkunden steht jeweils eine Randbemerkung, aus der das Sterbe-Datum, die Nummer der Sterbe-Urkunde und das jeweilige Standesamt hervorgeht.
Anna Maria ist am 02.12.1897 in Mainz-Weisenau geboren und laut Randbemerkung am 02.12.1991 in Wiesbaden gestorben. Beurkundet ist ihr Tod laut Randbemerkung mit der Nr.75/1991 beim StA Mainz-Kastel.
- demnach ist die Anna Maria an ihrem 94.Geburtstag gestorben -
- die Urkunden-Nummer 75 macht mich bei einem Sterbefall im Dezember stutzig -
Elisabetha Anna ist am 21.10.1896 in Mainz-Weisenau geboren und laut Randbemerkung am 12.05.1980 in Mainz gestorben; Sterbe-Urkunde Nr.1180/1980
Meine Frage dazu: kann/muss man bei einer derartigen Randbemerkung davon ausgehen, dass beide nicht verheiratet waren?
im Voraus!
In zwei "weiblichen" Geburts-Urkunden steht jeweils eine Randbemerkung, aus der das Sterbe-Datum, die Nummer der Sterbe-Urkunde und das jeweilige Standesamt hervorgeht.
Anna Maria ist am 02.12.1897 in Mainz-Weisenau geboren und laut Randbemerkung am 02.12.1991 in Wiesbaden gestorben. Beurkundet ist ihr Tod laut Randbemerkung mit der Nr.75/1991 beim StA Mainz-Kastel.
- demnach ist die Anna Maria an ihrem 94.Geburtstag gestorben -
- die Urkunden-Nummer 75 macht mich bei einem Sterbefall im Dezember stutzig -
Elisabetha Anna ist am 21.10.1896 in Mainz-Weisenau geboren und laut Randbemerkung am 12.05.1980 in Mainz gestorben; Sterbe-Urkunde Nr.1180/1980
Meine Frage dazu: kann/muss man bei einer derartigen Randbemerkung davon ausgehen, dass beide nicht verheiratet waren?

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