Ich habe heute gelesen, dass es so etwas wie Melderegister für "Reichsausländer" um 1900 gegeben hat.
Es ist mir nicht gelungen, herauszufinden, was das genau bedeutet - hat jemand da vielleicht eine Idee?
Es geht bei mir darum, dass mein Urgroßvater Ende des 19. Jahrhunderts eine holländische Frau geheiratet hat. Mich würde jetzt interessieren, wie das ablief - brauchte man eine besondere Genehmigung für solch eine Heirat? Wurde zu dieser Zeit die Ehefrau dann automatisch auch Deutsche? Oder behielt sie ihre eigene Nationalität?
Ich bin gespannt, ob jemand darüber etwas weiß, und sage schon mal: "Danke schön!"
Es ist mir nicht gelungen, herauszufinden, was das genau bedeutet - hat jemand da vielleicht eine Idee?
Es geht bei mir darum, dass mein Urgroßvater Ende des 19. Jahrhunderts eine holländische Frau geheiratet hat. Mich würde jetzt interessieren, wie das ablief - brauchte man eine besondere Genehmigung für solch eine Heirat? Wurde zu dieser Zeit die Ehefrau dann automatisch auch Deutsche? Oder behielt sie ihre eigene Nationalität?
Ich bin gespannt, ob jemand darüber etwas weiß, und sage schon mal: "Danke schön!"
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