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  • TMG
    Erfahrener Benutzer
    • 03.02.2010
    • 138

    Einordnung von Informationen

    Hallo zusammen,

    nach langer Zeit habe ich so wie es aussieht hoffentlich meinen toten Punkt wiederbelebt da ich Post aus dem Landeskirchlichen Archiv bekommen habe nun bräuchte ich nur eure Hilfe um die Infos einzuordnen.

    Gem. den mir vorliegenden Informationen hat mein Vorfahr (Johann Heinrich Figge) 2 uneheliche Kinder mit der selben Mutter in beiden Geburtseinträgen ist er als Beisitzer betitelt. Die Geburten waren am 25.12.1828 und 24.07.1839 in Schwalefeld. Laut den Kirchenbüchern haben diese beiden aber nie geheiratet...

    Es findet sich aber die Heirat eines Beisitzers Johann Heinrich Figge aus Usseln mit einer anderen Dame aus Schwalefeld am 03.02.1828 in Usseln... in dem entsprechenden OFB findet sich noch ein Vermerk des Pfarrers: "Figge bekam Befehl zum Heiraten, wenigstens sechsmal hatte ich mich teils an den gnädigen Fürsten, teils an die Regierung p.p. gewandt..."


    Jetzt bin ich am abschätzen ob der gleiche Vorname und die Funktion ausreicht um beide Johann Heinrich als selbe Person anzusehen? Wie schätz Ihr das ein? Was genau muss ich mir unter einem Beisitzer in dieser Zeit vorstellen und was kann mir die Aussage des Pfarrers noch verraten? Und er muss ja nicht viel auf den Ehestand gehalten haben wenn es dieselbe Person ist... Kurz vor der Heirat und 11 Jahre später nochmal mit einer anderen Frau in der Kiste gewesen und sogar die Vaterschaft anerkannt???

    Vielleicht könnt Ihr mir hier ein paar Denkanstöße geben...

    Gruss

    Jens
    Hauptsächlich suchend nach:

    FN: FIGGE --> Usseln (Uhseln), Schwalefeld, Fürstentum Waldeck
    FN: WOLLER --> Neu Bork und Garrin, Kolberg
    FN: ROSOG --> Bertung, Allenstein
    FN: WAGNER --> kl. Bertung, Allenstein

    Sekundär:
    Berg, Kamper (Kaemper), Isenburg, Kraushaar (Kraushaer), Trus, Maus, Engelbracht [alle Lennep, Remscheid]


    alle ergebnisse bis jetzt bei gedbas (nutzerkennung: jefi)
  • Grapelli
    Erfahrener Benutzer
    • 12.04.2011
    • 2225

    #2
    Hallo Jens,

    ein Beisitzer ist doch sicher ein Beamter oder vielleicht ein Zeuge (einer, der "dabei sitzt"), jedenfalls nicht der Vater der beiden unehelichen Kinder. "Befehl zum Heiraten" würde ich aus heutiger Sicht mit "Erlaubnis zum Heiraten" übersetzen. Dieser ganze Vorgang der Hochzeit hat mit deiner unverheirateten Vorfahrin vermutlich nichts zu tun, auch dann, wenn es sich um denselben Mann handelt.
    Zuletzt geändert von Grapelli; 23.02.2015, 07:20.
    Herzliche Grße
    Grapelli

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    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 30158

      #3
      Hallo,

      Erklärung zum Beisitzer findest Du z.B. hier:

      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • BenediktB
        Erfahrener Benutzer
        • 31.05.2006
        • 546

        #4
        Zitat von TMG Beitrag anzeigen
        Jetzt bin ich am abschätzen ob der gleiche Vorname und die Funktion ausreicht um beide Johann Heinrich als selbe Person anzusehen? Wie schätz Ihr das ein? Was genau muss ich mir unter einem Beisitzer in dieser Zeit vorstellen und was kann mir die Aussage des Pfarrers noch verraten? Und er muss ja nicht viel auf den Ehestand gehalten haben wenn es dieselbe Person ist... Kurz vor der Heirat und 11 Jahre später nochmal mit einer anderen Frau in der Kiste gewesen und sogar die Vaterschaft anerkannt???
        Hallo,

        also aus meiner Erfahrung heraus bin ich der Meinung, dass es beim Taufeintrag des unehelichen Kindes zur damaligen Zeit vermerkt gewesen wäre, wenn der Vater verehelicht gewesen wäre. Ich habe auch so einen Fall, da hat der Pfarrer das "verehelichter ..." sogar doppelt unterstrichen. Da gab es dann aber auch ein Gerichtsurteil dazu. Vielleicht gibt es so etwas in diesem Fall auch? Ich würde einmal im zuständigen Staatsarchiv anklopfen!

        VG
        Mein Ancestry-Stammbaum

        Kommentar

        • TMG
          Erfahrener Benutzer
          • 03.02.2010
          • 138

          #5
          Zitat von Grapelli Beitrag anzeigen
          Hallo Jens,

          ein Beisitzer ist doch sicher ein Beamter oder vielleicht ein Zeuge (einer, der "dabei sitzt"), jedenfalls nicht der Vater der beiden unehelichen Kinder. "Befehl zum Heiraten" würde ich aus heutiger Sicht mit "Erlaubnis zum Heiraten" übersetzen. Dieser ganze Vorgang der Hochzeit hat mit deiner unverheirateten Vorfahrin vermutlich nichts zu tun, auch dann, wenn es sich um denselben Mann handelt.
          Moin,

          also Johann Heinricht ist definitiv der Vater der beiden Kinder wird so explizit in den Einträgen genannt...
          die räumliche Nähe zwischen Usseln und Schwalefeld (Kirchspiel Usseln) ist auch gegeben...
          Ich kann mir halt nicht vorstellen, dass es 1828 - 2 Beisitzer mit dem gleichen Vor- und Nachnamen im selben Dorf gegeben hat...

          Bei der späteren Geburt steht noch was zusätzliches dabei ich muss aber noch beim Archiv nachfragen ob ich diese hier veröffentlichen darf und die Kopien sind auch arg klein

          Gruss

          Jens
          Hauptsächlich suchend nach:

          FN: FIGGE --> Usseln (Uhseln), Schwalefeld, Fürstentum Waldeck
          FN: WOLLER --> Neu Bork und Garrin, Kolberg
          FN: ROSOG --> Bertung, Allenstein
          FN: WAGNER --> kl. Bertung, Allenstein

          Sekundär:
          Berg, Kamper (Kaemper), Isenburg, Kraushaar (Kraushaer), Trus, Maus, Engelbracht [alle Lennep, Remscheid]


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          • TMG
            Erfahrener Benutzer
            • 03.02.2010
            • 138

            #6
            Moin,

            ganz vergessen noch eine Randbemerkung dazu... bei der Konfirmation beider Kinder werden diese beide mit dem Familiennamen Figge geführt; auch der erste der bei der Geburt noch mit dem Namen der Mutter eingetragen wurde...

            Gruss

            Jens
            Hauptsächlich suchend nach:

            FN: FIGGE --> Usseln (Uhseln), Schwalefeld, Fürstentum Waldeck
            FN: WOLLER --> Neu Bork und Garrin, Kolberg
            FN: ROSOG --> Bertung, Allenstein
            FN: WAGNER --> kl. Bertung, Allenstein

            Sekundär:
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            • Ralf-I-vonderMark
              Super-Moderator

              • 02.01.2015
              • 3226

              #7
              Beisitzer in Bauerschaften

              Hallo TMG, hallo zusammen,

              soweit es die Frage nach der Bedeutung des Begriffs „Beisitzer“ betrifft, dürfte m.E. die bislang vorgeschlagene Ausdeutung als „Mitglied des Gerichts“ oder dergleichen nicht zutreffend sein.

              Vielmehr müssen wir auf die „historische“ Zeit und die Region abstellen, also dem Waldeckischen.

              Die Bedeutung eines Beisitzer im Waldeckischen um 1828 kann ich zwar auch nicht abschließend beantworten; aber die Begrifflichkeit in den angrenzenden Regionen erklären.

              Im Census 1731 in der Grafschaft Ziegenhain, Hessen-Kassel ist unter "Beysitzer" der frühere Inhaber eines Bauernhofes genannt, während sein Sohn als neuer Inhaber als "Landinhaber" vermerkt ist und beide lebten auf dem gleichen Grundstück lebten. Der Beisitzer hatte als kein eigenes Haus (mehr).

              Im Wittgensteiner Land war ein „behauster Beisitzer“ jemand, der auf einem bestehenden Altbauernhof ein neues Haus errichtet hat, natürlich mit Zustimmung des Altbauern und der Obrigkeit. Zumeist, aber nicht immer handelte es sich um einen Verwandten, z.B. nachgeborenen Sohn des Altbauern.
              Ein „behauster Beisitzer“ hatte nur Teilrechte in der Bauerschaft, während die schon seit dem 30jährigen Krieg ansässigen Höfe, die sog. Altbauernhöfe besondere Rechte besessen hatten.
              Derjenige, welcher im 18. Jhdt. ein neues Haus baute, war aber häufig zunächst für 3 Jahre abgabefrei.

              In Altastenberg wird zwischen den Bezeichnungen „Einsasse“ und „Beisitzer“ getrennt. Dort wird mit Einsasse ein Haus- und Grundbesitzer bezeichnet, und mit Beisitzer derjenige, welcher über kein eigenes Haus verfügte, sondern bei einem Einsassen zur Miete wohnte.

              Letztendlich kann zwischen einem „behausten Beisitzer“ und einem „Beisitzer“ unterschieden werden, also einem zur Miete wohnenden Bewohner ohne eigenes Haus.

              Ob dies zur Klärung der gewünschten Zuordnung des Johann Heinrich Figge in Schwalefeld beiträgt, weiß ist nicht. Denn bekanntermaßen ist FIGGE im Waldeckischen ein sehr häufiger Name.
              Ich nehme an, dass die Sippenbücher von Schwalefeld (WOSB Nr. 32) und Usseln (WOSB Nr. 78) bekannt sind und sich daraus keine Zuordnung ergibt.

              Aber vielleicht konnte ich vorstellbar machen, was damals ein Beisitzer war und damit ein bißchen weiter helfen.

              Viele Grüße
              Ralf

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              • TMG
                Erfahrener Benutzer
                • 03.02.2010
                • 138

                #8
                Hallo Ralf,

                vielen Dank für die Erläuterung ich vermute auch das der Begriff Beisitzer eher aus der von Dir beschriebenen Weise herrühren.

                Die OFB Usseln und Schwalefeld sind mir zumindestens was die Namen Engelbracht und Figge angehen bekannt bzw. liegen mir vor. Dadurch das offensichtlich aber die beiden leiblichen Eltern nie geheiratet haben ergibt sich keine Übereinstimmung. Einzig die Namensgleicheit und der Beisitzer in dem genannten Usselner Heiratseintrag im Februar 1828 machen mir Hoffnung nur möchte ich die Schlüsse nicht zu voreilig ziehen.

                Ich werde morgen versuchen im Archiv rauszufinden ob ich die entsprechenden Scans hier veröffentlichen darf, in dem Schreiben wird es mir erstmal untersagt Sie zu veröffentlichen

                Gruss

                Jens
                Hauptsächlich suchend nach:

                FN: FIGGE --> Usseln (Uhseln), Schwalefeld, Fürstentum Waldeck
                FN: WOLLER --> Neu Bork und Garrin, Kolberg
                FN: ROSOG --> Bertung, Allenstein
                FN: WAGNER --> kl. Bertung, Allenstein

                Sekundär:
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                • Brigitte Bernstein
                  Erfahrener Benutzer
                  • 02.08.2010
                  • 616

                  #9
                  Hallo Jens!
                  Ich hatte mal einen Fall (Zeit 1798), da wurde ein Vormund als Beisitzer bezeichnet. Ein Mädchen wurde im Alter von 14 Jahren von einem Kind entbunden. Dem Mädchen, eine minderjährige Stallmagd, elternlos und ohne Besitz wurde der Bauer und Hofbesitzer in dessen Dienst sie war als Beisitzer (Beistand) zugeordnet. Er wurde auch später als dieses Mädchen im Alter von 20 Jahren eine Ehe einging so bezeichnet. Ob es in Deinem Fall so etwas sein kann weiß ich nicht. Aber wenn es ein häufiger Name war kann es durchaus möglich sein, dass zur gleichen Zeit zwei Hofbesitzer mit dem gleichen Namen vorhanden waren. Das habe ich sogar mehrmals.
                  Schöne Grüße Brigitte
                  Zuletzt geändert von Brigitte Bernstein; 08.03.2015, 14:04.
                  Suche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,

                  Kommentar

                  • TMG
                    Erfahrener Benutzer
                    • 03.02.2010
                    • 138

                    #10
                    Hallo Brigitte,

                    momentan warte ich noch auf weiteres Material und dann muss ich mal schauen in welche Richtung ich noch die Fühler austrecken kann...

                    Naja manchmal habe ich das Gefühl. dass das ganze Dorf nur aus Figges bestand nur irgendwie nicht zu aus meinen Ahnen

                    Gruss

                    Jens
                    Hauptsächlich suchend nach:

                    FN: FIGGE --> Usseln (Uhseln), Schwalefeld, Fürstentum Waldeck
                    FN: WOLLER --> Neu Bork und Garrin, Kolberg
                    FN: ROSOG --> Bertung, Allenstein
                    FN: WAGNER --> kl. Bertung, Allenstein

                    Sekundär:
                    Berg, Kamper (Kaemper), Isenburg, Kraushaar (Kraushaer), Trus, Maus, Engelbracht [alle Lennep, Remscheid]


                    alle ergebnisse bis jetzt bei gedbas (nutzerkennung: jefi)

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