Legitimierung oder Adoption

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  • DarleneC
    Erfahrener Benutzer
    • 06.02.2009
    • 164

    Legitimierung oder Adoption

    Hallo,
    Meine Großeltern haben 1947 geheiratet, 1 Jahr nachdem mein Vater geboren wurde. Meine Großmutter hatte bereits aus ihrer ersten Ehe meine Tante geboren. Der erste Mann ist wahrscheinlich noch vor der Geburt meiner Tante im Krieg gestorben.

    Auf der Geburtsurkunde meiner Großmutter steht jetzt nur das ein Sohn geboren wurde als Randvermerk und eine Legitimierung vom 1.8.1949. Bis jetzt dachte ich das mein Großvater meine Tante adoptiert hat, aber könnte mit dieser Legitimierung auch meine Tante gemeint sein? Wenn meine Tante adoptiert wurde, wo kann ich dann etwas darüber finden?

    Konnte er sie als nicht leibliches Kind legitimieren? Ich danke euch schon im Voraus für eure Antworten.

    LG Elke
    Liebe Grüße
    Elke


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    Rekeln/Ostpreußen: Kausch

  • Hina
    Erfahrener Benutzer
    • 03.03.2007
    • 4724

    #2
    Hallo Elke,

    legitimiert konnten nur voreheliche Kinder werden, also wenn die Geburt vor der Ehe der beiden Eltern statt fand. Da bei Deiner Tante der Großvater nicht der Vater war, wäre das nicht gegangen und er müsste die Tante adoptiert haben. Aber die Frage ist, ob er das tatsächlich gemacht hat. Die Tante konnte auch ohne Adoption den Namen ihres Stiefvaters bekommen. Das ganze ging nur über das Jugendamt und das Vormundschaftsgericht. Hier könnte vielleicht noch etwas im Archiv zu finden sein.
    Viele Grüße
    Hina
    "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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    • DarleneC
      Erfahrener Benutzer
      • 06.02.2009
      • 164

      #3
      Hallo Hina,

      vielen Dank für deine Antwort. Wenn noch was dazu im Archiv ist, wie kann ich es dann finden, als vermerk auf einer Urkunde oder wo? Bekomme ich überhaupt Einsicht, wenn etwas da ist? Den Namen meines Opas hatte sie auf jeden Fall.

      Ob Legitimation oder Adoption, eins davon muß er gemacht haben, denn sie hat ca 180000 Euro von ihm geerbt und das Jahr des Legitiemierungseintrags könnte ungefähr mit dem Alter übereinstimmen in dem sie zum Zeitpunkt der Adoption gewesen sein soll. Und ohne meinem Opa dummheit unterstellen zu wollen, bezweifel ich das er den Unterschied zwischen Adoption und Legitimation kannte.

      LG Elke
      Liebe Grüße
      Elke


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      • Hina
        Erfahrener Benutzer
        • 03.03.2007
        • 4724

        #4
        Hallo Elke,

        wenn sie nicht adoptiert wurde, sondern nur den Namen Deines Großvaters angenommen hätte, wäre sie im Grunde nicht erbberechtigt, es sei denn, er hat ihr testamentarisch etwas hinterlassen. Nach einer Adoption gilt das Kind aber als das "leibliche" und ist damit auch ohne Testament erbberechtigt.

        Ich denke, über den Unterschied zwischen der bloßen Annahme des Namens und einer Adoption wurden Deine Großeltern durchaus aufgeklärt, denn eine Adoption ist ein wesentlich weitreichenderer juristischer Vorgang. Eine Legitimation käme bei Deiner Tante ja nicht infrage, da sie nicht sein leibliches Kind war. Das träfe dann nur auf ihren vor der Ehe geborenen Halbbruder zu.

        Wenn etwas im Archiv zu einer Adoption vorhanden ist, dann sollte es eine richtige Adoptionsakte sein. Nun ist allerdings die Frage, wo die lagert. Hier würde ich mich zunächst im für den Ort zuständigen Amtsgericht erkundigen, wo die Akten aus dieser Zeit archiviert sind.

        Ich denke, dass Du sicher Akteneinsicht bekommen würdest. Es ist ja Dein leiblicher Großvater und neuerdings kann man auch Personenauskünfte zu Geschwistern der eigenen Vorfahren bekommen.

        Viele Grüße
        Hina
        "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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        • DarleneC
          Erfahrener Benutzer
          • 06.02.2009
          • 164

          #5
          Hallo,

          ein Testament gibt es nicht. Ich hab jetzt gehört das für die Legitimierung das Standesamt zuständig war und für die Adoption das Amtsgericht, dann allerdings widerspricht sich der Eintrag auf der Geburtsurkunde:

          b. Eheschließung legitimiert. Amtsgericht Wuppertal v. 1.8.1949 (28 VII 12707)

          Existiert diese Akte nach fast 60 Jahren noch und wenn ja wo? Und habe ich ein Recht diese Akte zu sehen?

          LG Elke
          Liebe Grüße
          Elke


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          • gudrun
            Erfahrener Benutzer
            • 30.01.2006
            • 3266

            #6
            Hallo,

            da sehe ich keine Adoption. Ein Kind wird nach der Eheschließung der Eltern legitimiert.
            Das war also ein voreheliches Kind.
            Auch die Standesämter machten Fehler oder trugen auch oft nicht alles ein.

            Viele Grüße
            Gudrun

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            • Hina
              Erfahrener Benutzer
              • 03.03.2007
              • 4724

              #7
              Hallo Elke,
              da Du sogar die Aktennummer des Sachverhaltes hast, einfach mal beim Amtsgericht anrufen und nachfragen, ob die Akte noch bei ihnen lagert oder bereits im Landesarchiv. Da es sich um eine Personenstandsakte handelt, muss gewährleistet sein, dass sie noch zu möglicher Lebzeit der entsprechenden Person existiert. Laufzeit hierbei sind wohl 100 Jahre.
              Viele Grüße
              Hina
              "Der Mensch kennt sich selbst nicht genügend, wenn er nichts von seiner Vergangenheit weiß." Karl Hörmann

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