Geburtsname 1937

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  • jürg
    Erfahrener Benutzer
    • 22.02.2011
    • 118

    Geburtsname 1937

    Hallo,
    ich habe folgende Frage. Welche Regelungen gab es 1937 hinsichtlich des Ge-
    burtsnamens unehelicher Kinder. Erhielt das Kind den Namen des Vaters, der Mutter oder war es den Eltern überlassen ?
    Die Eltern haben wenige Jahre nach der Geburt des Kindes geheiratet, so dass es zumindest ab diesem Zeitpunkt den Namen des Vaters trug. Irgendwelche Unterlagen hierzu sind leider nicht mehr vorhanden und konnten bis jetzt auch nicht recherchiert werden (Kriegseinwirkung).
    Ich freue mich über fachkundige Antworten und wünsche einen schönen Advent.

    Viele Grüße

    Jürg
  • scheuck
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2011
    • 4399

    #2
    Geburtsname 1937

    Hallo, Jürg!

    Ob meine Antwort auf Deine Frage nun "fachkundig" ist, kann ich nicht beurteilen, ABER....
    Ich selbst habe zwei uneheliche Kinder in der Verwandtschaft; eine Geburt in 1937, eine zweite in 1941; beide Kinder sind von den jeweiligen Vätern anerkannt worden, DAS weiß ich ganz, ganz sicher.
    BEIDE tragen den Namen der Mutter, in beiden Fällen hat es auch später keine Heirat der Eltern gegeben.
    Herzliche Grüße
    Scheuck

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    • Brigitte Bernstein
      Erfahrener Benutzer
      • 02.08.2010
      • 590

      #3
      Hallo Jürg!
      Normaler Weise hatte das Kind den Namen der Mutter. Es sei denn, dass Kind wurde noch in der Zeit der Schwangerschaft vom Vater anerkannt und das Aufgebot in dieser Zeit bestellt. So dass die Hochzeit wenige Wochen nach der Geburt statt fand, dann konnte das Kind gleich den Namen des Vaters bekommen. Ich habe das einige Male.
      Schöne Grüße Brigitte
      Suche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,

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      • jürg
        Erfahrener Benutzer
        • 22.02.2011
        • 118

        #4
        Hallo

        und erst mal vielen Dank für die schnellen Antworten. Ob der Kindsvater das Kind noch
        während der Schwangerschaft anerkannt hat, weiß ich leider nicht. Aufgrund der Umstände kann ich jedoch davon ausgehen, dass er das Kind spätestens mit der Eheschließung anerkannt hat. Allerdings würden Eure Antworten meine bisherigen negativen "Erfolge" hinsichtlich des Versuchs eine Geburtsurkunde des Kindes (mit dem Familiennamen des Vaters) zu bekommen erklären. Vielleicht sollte ich es einfach noch ein mal mit dem Namen der Mutter versuchen.
        Danke und weiterhin viel Erfolg.

        Jürg

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