Hallo,
ich habe folgende Frage. Welche Regelungen gab es 1937 hinsichtlich des Ge-
burtsnamens unehelicher Kinder. Erhielt das Kind den Namen des Vaters, der Mutter oder war es den Eltern überlassen ?
Die Eltern haben wenige Jahre nach der Geburt des Kindes geheiratet, so dass es zumindest ab diesem Zeitpunkt den Namen des Vaters trug. Irgendwelche Unterlagen hierzu sind leider nicht mehr vorhanden und konnten bis jetzt auch nicht recherchiert werden (Kriegseinwirkung).
Ich freue mich über fachkundige Antworten und wünsche einen schönen Advent.
Viele Grüße
Jürg
ich habe folgende Frage. Welche Regelungen gab es 1937 hinsichtlich des Ge-
burtsnamens unehelicher Kinder. Erhielt das Kind den Namen des Vaters, der Mutter oder war es den Eltern überlassen ?
Die Eltern haben wenige Jahre nach der Geburt des Kindes geheiratet, so dass es zumindest ab diesem Zeitpunkt den Namen des Vaters trug. Irgendwelche Unterlagen hierzu sind leider nicht mehr vorhanden und konnten bis jetzt auch nicht recherchiert werden (Kriegseinwirkung).
Ich freue mich über fachkundige Antworten und wünsche einen schönen Advent.
Viele Grüße
Jürg
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