Uneheliches Kind 1735

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  • Markus Winkler
    Erfahrener Benutzer
    • 23.09.2007
    • 825

    Uneheliches Kind 1735

    Hallo,

    wenn bei einer Geburt im Jahr 1735 der Vater und die Mutter eingetragen sind, welchen Familienname hat dann das Kind?
    Habe mal den Eintrag drangehängt.

    Vorab vielen Dank
    Markus
    Angehängte Dateien
  • holsteinforscher
    Erfahrener Benutzer
    • 05.04.2013
    • 2532

    #2
    Hallo Markus,
    sofern das Kind nicht legetemiert ist, sprich durch den Vater anerkannt,
    trägt das Kind den Familiennamen der Mutter.
    Mit den besten Grüssen von der Kieler-Förde
    Roland
    Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
    Roland...


    Kommentar

    • Markus Winkler
      Erfahrener Benutzer
      • 23.09.2007
      • 825

      #3
      Hallo Roland,

      alles klar, habe ich mir fast gedacht.

      Herzlichen Dank und viele Grüße
      Markus

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      • Kastulus
        Erfahrener Benutzer
        • 18.03.2012
        • 1791

        #4
        Um diese Zeit würde das Kind in Ober-/Niederbayern automatisch den Namen des Vaters tragen. Meines Wissens gab es hier erst 1840 die Bestimmung, dass das Kind den Namen der Mutter bekommt. Manchmal steht ab dieser Zeit im Eintrag, dass der Vater zustimmt, dass sein Kind auch seinen Namen trägt. Nur: die Mutter beließ es trotzdem bei ihrem.
        Schönen Abend!
        Kastulus

        Kommentar

        • Markus Winkler
          Erfahrener Benutzer
          • 23.09.2007
          • 825

          #5
          Hallo,

          dann muss ich mal schauen, ob ich durch Heirats- oder Sterbeeintrag schlauer werde, soweit ich was finde.
          Ist kein direkter Vorfahr, sondern ein weiteres Kind.

          Danke und viele Grüße
          Markus

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          • Schlumpf
            Erfahrener Benutzer
            • 20.04.2007
            • 367

            #6
            Hallo

            Also das würde ich nicht sagen.
            Es entspricht nicht den Tatsachen, dass uneheliche Kinder eines Soldaten automatisch
            den Namen der Mutter bekamen.
            Oder besser: Ich kenne einige Fälle von unehelichen Soldatenkindern, die später unter dem
            Namen des unehelichen Vaters geheiratet haben.
            Der Grund: Man bekam selten die Heiratserlaubnis vom Regimentschef.

            Viel Spaß damit
            Schlumpf
            Uns ist in alten mæren wunders vil geseit. von helden lobebæren, von grôzer arebeit,. von fröuden, hôchgezîten, von weinen und von klagen,.

            Kommentar

            • Anna Sara Weingart
              Erfahrener Benutzer
              • 23.10.2012
              • 17252

              #7
              Hallo Markus,
              Neben den beiden erwähnten Möglichkeiten (Vaters oder Mutters Name) kann auch der Familienname eines Stiefvaters in Frage kommen.
              Gruss
              Viele Grüße

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              • Markus Winkler
                Erfahrener Benutzer
                • 23.09.2007
                • 825

                #8
                Hallo,

                ich werde bei Gelegenheit mal weitersuchen.
                Wenn ich was finde, schreib ich es mal hier rein.

                Viele Grüße
                Markus

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