Schutzfrist Testamente

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  • MoritzVonWeicher
    Erfahrener Benutzer
    • 28.04.2014
    • 291

    Schutzfrist Testamente

    Hallo,
    mich würde interessieren, ob es eine Schutzfrist für Testamente die im Standesamt archiviert sind gibt. (Die Schutzfrist für Geburtsurkunden ist ja z.B 110 Jahre die für Heiratsurkunde 80 Jahre usw... ).
    Ich wäre über jede Hilfe dankbar,
    viele Grüße,
    Moritz
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    Ferner, Weicher, Dreblow, Kleifges und Göttinger/Gattinger.
  • Hibbeln
    Erfahrener Benutzer
    • 12.04.2008
    • 469

    #2
    Hallo Moritz,

    Testamente werden bei den Gerichten archiviert und nicht bei den Standesämtern. Eine Nachfrage bei einem Gericht würde sicherlich die Antwort nach einer Sperrfrist bringen.

    Dieter

    Kommentar

    • holsteinforscher
      Erfahrener Benutzer
      • 05.04.2013
      • 2532

      #3
      Hallo aus Kiel,
      die Einsichtnahme in Testamente ist nicht ganz soooo eingach:
      Ist ein Testament bereits eröffnet, dann kann jeder, der ein
      rechtliches Interesse glaubhaft macht, dieses Testament beim
      Nachlassgericht einsehen [§§357FamFG]
      Demgegenüber steht jedoch §§ 13, Abs. 2, FamFG:
      ...sofern keine schutzwürdigen Interessen eines anderen Beteiligten
      oder eines Dritten der Einsichtnahme entgegenstehen.
      Hier besteht grundsätzlich nur die Anfrage an das zuständige Nachlassgericht,
      dass durchaus einen Ermessenspielraum hat, insbesondere bei Alttestamenten
      Grüsse von der Kieler-Förde
      Roland


      Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
      Roland...


      Kommentar

      • MoritzVonWeicher
        Erfahrener Benutzer
        • 28.04.2014
        • 291

        #4
        Ok, vielen Dank.
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