Informationen über JVA-Insassen, Gerichtsakten und Beschäftigungsverhältnisse

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  • Eugen Zarter
    Benutzer
    • 31.08.2011
    • 29

    Informationen über JVA-Insassen, Gerichtsakten und Beschäftigungsverhältnisse

    Hallo alle!



    ich suche Informationen über einen nahen Verwandten, den ich nie kennengelernt habe (zu dem Zeitpunkt, als ich ihn ausfindig gemacht hatte, war er schon verstorben). Nun versuche ich möglichst viel über diesen Menschen zu lernen.

    A. Die Person soll mal für 7-14 Tage eingesessen haben. Ich habe daraufhin die in Frage kommende JVA angeschrieben, die darauf aber meinte, "Akten (incl. elektronischer Daten) über Inhaftierte müssen nach 10 Jahren vernichtet werden" - ja, wenn man Datenschutz mal NICHT braucht, dann gibt es ihn... Jetzt meine Frage: es muss ja zu diesem Vorgang Gerichtsakten geben, und diese werden doch sicher länger aufbewahrt, oder? Hat hier schon einmal jemand Erfahrungen gemacht? Fragt man die Staatsanwaltschaft? Ein Landesarchiv? Kommt man überhaupt an diese Daten heran (immerhin gibt es eine direkte Verwandschaft, und die betreffende Person lebt mittlerweile auch nicht mehr)?

    B. Ich würde gerne mehr über die Arbeitsverhältnisse herausfinden. Deswegen hatte ich den Rententräger angeschrieben, der daraufhin aber meinte, es sei nicht seine Aufgabe mir beim Stammbaum zu helfen (ja, es klang etwas abfällig). Das hat mich dann geärgert, weil der Rententräger Daten von einem Verwandten von mir bunkert und nicht herausgibt, obwohl sie diese Daten nicht mehr benötigen (glaube ich mal). Hat hier jemanden Erfahrungen gemacht? Kommt man an Daten/Informationen, die beim Rententräger gespeichert sind, dran? Mir geht es nicht um Informationen über Zahlungen, sondern um Arbeitsverhältnisse (Arbeitgeber und Tätigkeit von-bis).



    Viele Grüße an alle und einen schönen sonnigen Tag noch!

    Eugen
  • renatehelene
    • 16.01.2010
    • 1983

    #2
    Hallo Eugen,

    helfen kann ich leider nicht; was ich jedoch vermisse ist, um welchen
    Zeitraum und welche Gegend es sich handelt.

    Kommentar

    • Eugen Zarter
      Benutzer
      • 31.08.2011
      • 29

      #3
      Gegend/Zeit

      Hallo Renate,

      es handelt sich um Schleswig-Holstein. Die Gerichtsgeschichte soll in den 60ern gewesen sein. Arbeitsverhältnisse hätte ich gerne für die ganze Lebensarbeitszeit.

      Viele Grüße!

      Kommentar

      • Dominik
        Erfahrener Benutzer
        • 23.06.2011
        • 1016

        #4
        Sofern der Verwandte kein Vorfahr ist - Vater, Mutter, Großvater, Großmutter etc. hast du eig. auch kein Anrecht in dem Sinne auf die Informationen ... klar ist das blöd wenn der Rententräger so unwirsch reagiert, aber Recht hat er ja eigentlich schon ...
        Liebe Grüße

        Dominik

        Kommentar

        • BenediktB
          Erfahrener Benutzer
          • 31.05.2006
          • 546

          #5
          Hallo,

          vom Urgroßvater meiner Frau gab es im zuständigen Staatsarchiv noch eine Häftlingsakte der JVA, wo er 1931 einsaß. Daher würde ich mich an das zuständige Staats- oder Landesarchiv wenden, zumindest in Bayern bewahren diese solche Akten auf.

          VG
          Mein Ancestry-Stammbaum

          Kommentar

          • Eugen Zarter
            Benutzer
            • 31.08.2011
            • 29

            #6
            Zitat von Dominik Beitrag anzeigen
            Sofern der Verwandte kein Vorfahr ist - Vater, Mutter, Großvater, Großmutter etc. hast du eig. auch kein Anrecht in dem Sinne auf die Informationen ... klar ist das blöd wenn der Rententräger so unwirsch reagiert, aber Recht hat er ja eigentlich schon ...
            Ja, aber der Punkt ist: es IST tatsächlich ein Großvater von mir. Leider weiß ich nicht, ob (und aufgrund welches eventuellen Gesetzes) mir diese Daten zustehen könnten.

            Kommentar

            • Dominik
              Erfahrener Benutzer
              • 23.06.2011
              • 1016

              #7
              Du bezeichnest deinen Großvater als nahen Verwandten? Okay, dennoch - der Rententräger ist auch in dem Fall in keiner Weise dazu verpflichtet, dir Auskünfte zu geben. Bei staatl. Ämtern wirst du da wohl mehr Glück haben ...

              Viel Glück bei der Suche
              Liebe Grüße

              Dominik

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              • Eugen Zarter
                Benutzer
                • 31.08.2011
                • 29

                #8
                Naja, fühl mich nicht so wohl dabei direkt in einem Forum zu posten "hey, mein Großvater war im Knast"...

                Kommentar

                • pauju1795b
                  Benutzer
                  • 27.02.2012
                  • 65

                  #9
                  Halo Eugen,

                  bei einer derartig kurzen Haftdauer werden die Akten im Justizbereich tatsächlich nach ca. 10 Jahren vernichtet. Nur bei sehr langen Haftstrafen gibt es eine längere Aufbewahrungspflicht, ebenso bei historisch oder wissenschaftlich bedeutsamen Kriminalfällen (z. Bsp. bekannte Massenmörder etc.). Hier werden die Akten normalerweise nie vernichtet werden. Dies ist aber in Deinem Fall höchstwahrscheinlich nicht gegeben.

                  Gruß von Alexander

                  Kommentar

                  • Eugen Zarter
                    Benutzer
                    • 31.08.2011
                    • 29

                    #10
                    Irgendetwas muss doch bleiben?

                    Zitat von pauju1795b Beitrag anzeigen
                    Hallo Eugen,

                    bei einer derartig kurzen Haftdauer werden die Akten im Justizbereich tatsächlich nach ca. 10 Jahren vernichtet. Nur bei sehr langen Haftstrafen gibt es eine längere Aufbewahrungspflicht, ebenso bei historisch oder wissenschaftlich bedeutsamen Kriminalfällen (...) Hier werden die Akten normalerweise nie vernichtet werden. Dies ist aber in Deinem Fall höchstwahrscheinlich nicht gegeben.

                    Gruß von Alexander
                    Vielen lieben Dank für die Info!

                    Weißt du, wie es mit den zugrunde liegenden Gerichtsakten ist? Die müssten doch länger aufbewahrt werden, oder? Komme ich da über ein Archiv des jeweiligen Bundeslandes dran? Oder kontaktiert man die Staatsanwaltschaft? Da müsste doch irgendetwas an Akten übrigbleiben. Sind alle die im Gefängnis waren automatisch vorbestraft? So etwas wird man doch dann nicht so einfach los.



                    Gruß!
                    Zuletzt geändert von Eugen Zarter; 25.07.2014, 21:02. Grund: Formatierung / Hervorhebung zum besseren Verständnis

                    Kommentar

                    • Niene
                      Erfahrener Benutzer
                      • 16.11.2013
                      • 198

                      #11
                      Gerichtsakten werden meist 30 Jahre aufgehoben.

                      Mein Opa wurde 1957 totgeschlagen und da ist auch nichts mehr vorhanden.

                      Habe Staatsanwaltschaft und Gericht angeschrieben, Beide meinten 30 Jahre.

                      MfG

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