Hallo,
mich beschäftigt eine Frage:
1. Laut Geburtsurkunde ist der Sohn illegetim geboren. Hat aber bereits beim Eintrag den Familiennamen des Vater und nicht der Mutter bekommen. War das immer so, wenn der Vater den Sohn anerkannt hat? Obwohl die Eltern mutmaßlich nicht geheiratet haben?
2. Der Vater hat vor dem Patrimonialgericht (Vormundschaftsgericht) die Vaterschaft anerkannt. Gibt es hier auch ein Archiv um die Anerkennungsunterlagen zu erhalten? Vielleicht stehen da auch die Großeltern des anerkannten Sohnes drin?
3. Welches Archiv ist für Unterlagen aus Sünching zuständig?
Ein Dankeschön an Alle! Ich habe im Internets nichts über die Rechtslage aus der Zeit 1840 rausbekommen können.
Schöne Grüße
TinaB
mich beschäftigt eine Frage:
1. Laut Geburtsurkunde ist der Sohn illegetim geboren. Hat aber bereits beim Eintrag den Familiennamen des Vater und nicht der Mutter bekommen. War das immer so, wenn der Vater den Sohn anerkannt hat? Obwohl die Eltern mutmaßlich nicht geheiratet haben?
2. Der Vater hat vor dem Patrimonialgericht (Vormundschaftsgericht) die Vaterschaft anerkannt. Gibt es hier auch ein Archiv um die Anerkennungsunterlagen zu erhalten? Vielleicht stehen da auch die Großeltern des anerkannten Sohnes drin?
3. Welches Archiv ist für Unterlagen aus Sünching zuständig?

Ein Dankeschön an Alle! Ich habe im Internets nichts über die Rechtslage aus der Zeit 1840 rausbekommen können.
Schöne Grüße
TinaB

Kommentar