Wie kommen wir weiter voran? Rätsel Bürgerrechtsurkunde

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  • kaiane
    Benutzer
    • 22.05.2013
    • 14

    Wie kommen wir weiter voran? Rätsel Bürgerrechtsurkunde

    Hallo liebe Forengemeinde,

    wir sind bereits einige Jahre dabei, die Familie meines Mannes zurückzuverfolgen. Immer wieder stehen wir vor Rätseln die wir bis zu diesem Punkt zum Teil lösen könnten. Im Moment sind wir leider etwas ratlos wie wir weiter machen sollen.

    Folgendes haben wir bereits. Nennen wir meinen Mann K.

    Der Vater von K, Kurt, wurde 1928 in Stuttgart geboren. Es ist kein Vater eingetragen. Deutsche Abstammung ist laut Heiratsurkunde von 1955 mit einer Bürgerrechtsurkunde vom 12. Mai 1919 nachgewiesen.
    Die Mutter von Kurt, Rosa Maria Mayer wurde 1902 in Kempten im Allgäu geboren. Als nächsten Schritt beantragen wir ihre Geburtsurkunde, glauben aber nicht daran, dass diese uns weiter hilft.

    Folgende Fragen sind offen:

    Gibt es noch irgendeine Chance, den Vater von Kurt überhaupt zu ermitteln?
    Wo kann man Taufurkunden von 1928 beantragen bzw.. geht das auch ohne das Taufdatum zu wissen?

    Was hat es mit dieser Bürgerrechtsurkunde auf sich? Rosa Maria war zum Zeitpunkt der Ausstellung dieser 17 Jahre alt, Kurt war noch gar nicht geboren.
    Wo kann man Abschriften dieser Urkunden beantragen?
    Wir würden es in Stuttgart und Kempten versuchen, da ein Ausstellungsort der Bürgerrechtsurkunde nicht bekannt ist.

    Uneheliche Kinder zu haben war zu dieser Zeit sicher nicht besonders gern gesehen. Als Beruf von Rosa Maria war zum Zeitpunkt der Geburt "Stütze" eingetragen.

    Vielen Dank für eure Hilfe!

    Kaiane
    Zuletzt geändert von kaiane; 06.05.2014, 19:19.
  • zimba123
    Erfahrener Benutzer
    • 01.02.2011
    • 744

    #2
    Hallo Kaiane,

    seit Beginn des 20. Jahrhunderts wurden verstärkt Vaterschaften unehelicher Kinder durch die örtlichen Vormundschafts-Gerichte festgestellt. Die Unterlagen sollten im Staatsarchiv zu finden sein.

    Zum Thema Bürgerrechtsurkunde: Sie bezeugt, dass man in einer Stadt oder Gemeinde geboren wurde oder lange dort gelebt hat (ich meine, es müssen mind. 10 oder 15 Jahre sein) - und damit auch das Recht hat, Sozialleistungen wie etwa "Stütze" in Anspruch zu nehmen. Hintergrund ist, dass man nicht für Bedürftige aus anderen Orten aufkommen wollte.

    Ich kenne aus Österreich den etwa gleichbedeutenden Begriff Heimatrecht, das lt. Wikipedia "Anspruch auf ungestörten Aufenthalt und auf Armenpflege im Falle der Not" verbriefte. Vielleicht sind Kopien der Urkunden im Archiv in Kempten zu finden.

    Viele Grüße
    Simone
    Viele Grüße
    Simone

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    • russenmaedchen
      Erfahrener Benutzer
      • 01.08.2010
      • 1888

      #3
      Hallo,
      der Begriff "Stütze" bezog sich zum damaligen Zeitpunkt auf den Beruf
      "Haushaltsstütze" oder Stütze der Hausfrau, auch Haushaltshilfe genannt. Mit Sozialleistungen hatte das nichts zu tun.
      Viele Grüße
      russenmädchen






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      • Kleeschen
        Erfahrener Benutzer
        • 01.03.2014
        • 1708

        #4
        Zitat von zimba123 Beitrag anzeigen
        seit Beginn des 20. Jahrhunderts wurden verstärkt Vaterschaften unehelicher Kinder durch die örtlichen Vormundschafts-Gerichte festgestellt. Die Unterlagen sollten im Staatsarchiv zu finden sein.
        Hallo Kaiane,

        richtig. Das Vormundschaftsgericht hat sich mit sowas beschäftigt.

        Im Taufeintrag findest Du sicher nicht mehr als beim Standesamt. Selten gibt es mehr. Aber einen Versuch ist es wert!
        Weißt Du denn, in welcher Kirche in Stuttgart er getauft sein könnte?
        Wenn nein, im Geburtseintrag steht sicher der Wohnort der Mutter. Guck doch mal im Internet, welche Kirchen es in der Gegend gibt.


        Lieber Gruß,
        Kleeschen
        Gouv. Cherson (Ukraine): Wahler, Oberländer, Schauer, Gutmüller, Schock, Freuer, Her(r)mann, Deschler & Simon
        Batschka (Ungarn/Serbien): Freier, Schock, Fuchs, Nessel, Weingärtner & Simon
        Rems-Murr-Kreis & Krs. Esslingen (Württemberg): Wahler, Bischoff, Stark, Schmid, Eiber & Magnus (Mang)
        Donnersbergkreis (Pfalz): Weingärtner, Gäres (Göres) & Opp
        Krs. Südwestpfalz (Pfalz): Freyer, Stecke, Neuhart & Kindelberger
        Krs. Germersheim (Pfalz): Deschler, Bär, Humbert, Dörrzapf & Stauch

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        • kaiane
          Benutzer
          • 22.05.2013
          • 14

          #5
          Danke für eure Antworten

          Wir wundern uns über das Ausstellungsdatum der Bürgerrechtsurkunde. Sie weist die deutsche Staatsangehörigkeit von Kurt nach ist aber 9 Jahre vor seiner Geburt ausgestellt?
          Wo sie ausgestellt ist wissen wir leider nicht. Könnte Kempten oder Stuttgart sein.
          Wo Kurt getauft wurde wissen wir auch nicht, werden aber ersteinmal dem Tipp mit dem Vormundschaftsgericht nachgehen. Im Stuttgarter Staatsarchiv ist online dazu leider nichts zu finden, aber evtl. liegt es auch daran dass wir uns in diese Seite erst richtig reinlesen müssen um richtig suchen zu können ob es etwas darüber dort gibt.

          Der Wohnort der Mutter zum Zeitpunkt der Geburt steht mit Adresse in der Geburtsurkunde, ja, im heutigen Stuttgart Mitte. Wenn uns das Stuttgarter Archiv nicht weiterbringt versuchen wir's in den umliegenden Kirchen mal wegen des Taufregisters.

          Stuttgart ist leider nicht unbedingt ums Eck von uns, so dass wir fast mal dort einen Kurzurlaub machen müssen um ins Staatsarchiv zu gehen.

          Vielen herzlichen Dank, ihr habt uns nun doch wieder ein kleines Schrittchen weiter gebracht!

          Kaiane

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          • Svenja
            Erfahrener Benutzer
            • 07.01.2007
            • 5215

            #6
            Hallo

            Wenn ich das richtig verstehe, liegt euch die Bürgerrechtsurkunde selbst gar nicht vor, sondern sie wird nur in der Heiratsurkunde von 1955 erwähnt. Dort steht aber nichts dazu, um welchen Bürgerort es sich handelt oder wo diese Urkunde ausgestellt wurde.
            Müsste es nicht irgendwelche Belegakten zu dieser Heiratsurkunde geben, worin auch diese Bürgerrechtsurkunde enthalten ist?

            Noch einige Bemerkungen zum Thema Bürgerrecht oder Heimatrecht. Ich kann hier jedoch nur erläutern, wie das in der Schweiz gehandhabt wurde und immer noch wird.

            1. Das Bürgerrecht erhält man zwar bei der Geburt (nur wenn die Eltern Schweizer sind),
            aber der Bürgerort ist nicht unbedingt identisch mit dem Geburtsort oder dem Wohnort.

            2. Normalerweise erhält man den Bürgerort des Vaters, uneheliche Kinder aber wohl den der Mutter.

            3. Frauen müssen bei der Heirat den Bürgerort ihres Mannes übernehmen.

            4. Seit einigen Jahren ist es Frauen jedoch möglich, auch ihren eigenen beizubehalten.

            Wenn also die hier in Frage stehende Bürgerrechtsurkunde schon Jahre vor der Geburt des Sohnes erstellt worden ist, handelt es sich vermutlich um die Urkunde seines Vaters oder wohl eher seiner Mutter, da er ja unehelich geboren wurde.

            Da euch die Urkunde jedoch nicht vorliegt und ihr das Datum nur als Abschrift auf der Heiratsurkunde habt, ist auch ein Schreibfehler nicht ausgeschlossen.

            Gruss
            Svenja
            Zuletzt geändert von Svenja; 09.05.2014, 00:18.
            Meine Website über meine Vorfahren inkl. Linkliste:
            https://iten-genealogie.jimdofree.com/

            Interessengemeinschaft Oberbayern http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=38

            Interessengemeinschat Unterfranken http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=37

            Interessengemeinschaft Sudetendeutsche http://forum.ahnenforschung.net/group.php?groupid=73

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            • holsteinforscher
              Erfahrener Benutzer
              • 05.04.2013
              • 2532

              #7
              Hallo aus Kiel,
              wie schaut es denn mit der sgn. EMK = Einwohnermeldekartei
              des letzten/bekannten Wohnortes aus. Vielleicht finden sich hier, sofern
              noch erhalten, weiterführende Angaben zum Geburtsort/Herkunft
              der Gesuchten..??..
              Bürgerrechtsurkunde vom 12. Mai 1919 bezieht sich hier n.m.M.
              auf die Mutter, ggf. als Indiz eines anstehenden Umzugs, da
              sie sich evtl. als Ortsfremde als Stütze verdingt hat.
              Letztlich muss man sich die Frage stellen, welche Dokumente (zur
              Nachweisführung) zum Zeitpunkt der Trauung 1955 noch vor-
              handen waren, evtl. sind andere Nachweise durch Kriegswirren
              verlustig gegangen.
              Aber zuerst würde ich eine Anfrage EMK = Einwohnermeldekartei
              starten...aber vorher die Kostenfrage abklären, bzw. die Erwartungs-
              haltung nicht soooooooo hoch ansetzen, hier können die Einträge
              oftmals sehr sparsam ausfallen.
              LG. Roland
              Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
              Roland...


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              • kaiane
                Benutzer
                • 22.05.2013
                • 14

                #8
                Hallo

                Danke für eure Hilfe! Wir haben jetzt mal Anfragen an das Staatsarchiv Stuttgart bzw. auch an das Einwohnermeldeamt und an die Stadtverwaltung Kempten gesendet zwecks Einwohnermeldekartei und Geburtsurkunden.
                Sind gespannt, ob sich dann neues ergibt...

                Dank euch sind wir nun doch wieder einen kleinen Schritt weiter, Dankeschön!

                Kaiane

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                • kaiane
                  Benutzer
                  • 22.05.2013
                  • 14

                  #9
                  Hallo

                  Es gibt Neuigkeiten, aber leider keine die uns weiter gebracht haben.

                  Stuttgart schrieb uns, dass Versorgungsgelderlisten, in denen bei unehelichen Kindern oft der Bezahler bei der Geburt eingetragen war, erst ab 1929 geführt wurden. Somit ist Kurt dafür 1 Jahr zu früh geboren. Ebenso auch die Dokumentation von Geburten im Krankenhaus erst ab 1929.

                  Wie es aussieht, haben wir eigentlich gar keine Chance den leiblichen Vater von Kurt herauszufinden.
                  Das Einzige was noch bleibt, ist die Einwohnermeldekartei. Die halbe Stunde Aufwand kostet 30 Euro, ich habe etwas Angst dass da eine horrende Rechnung herauskommen kann. Wie sind hier die Erfahrungen so was diese Recherchen angeht? Wie hoch waren eure Rechnungen?

                  Inzwischen kam aber die Geburtsurkunde von Rosa Maria Mayer an, die zum Teil schwer zu lesen ist. Unter anderem der Beruf, der Wohnort und wo sie geboren wurde (..........Wohnung vermutlich) können wir nicht entziffern.
                  Ich habe das Bild der Urkunde hier mal angehängt, evtl. Kann jemand beim entziffern helfen?

                  Bisher lesen konnten wir:

                  Der ......... Jürgen Joseph? Ludwig Mayer
                  wohnhaft in Kempten im ...... 71
                  katholischer Religion , zeigte an, dass von der
                  Franziska Mayer, geborene Hirt, seiner Ehefrau, katholischer Religion
                  wohnhaft bei ihm
                  Zu Kempten in ............ Wohnung
                  am 18. Januar 1902, ..... mittags
                  um halb ein Uhr ein Mädchen
                  geboren worden sei und dass das Kind die Vornamen
                  Rosa Maria
                  erhalten habe.



                  Danke

                  Kaiane

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                  • holsteinforscher
                    Erfahrener Benutzer
                    • 05.04.2013
                    • 2532

                    #10
                    Hallo aus Kiel,
                    gehörts ja eigentich in die Lesehilfe:
                    Der Ausgeher [Bote] Jürgen Joseph Ludwig Mayer
                    wohnhaft in Kempten im Hause 71
                    katholischer Religion , zeigte an, dass von der
                    Franziska Mayer, geborene Hirt, seiner Ehefrau, katholischer Religion
                    wohnhaft bei ihm
                    Zu Kempten in ebenbezeichneter Wohnung
                    am 18. Januar 1902, Nach mittags
                    um halb ein Uhr ein Mädchen
                    geboren worden sei und dass das Kind die Vornamen
                    Rosa Maria
                    erhalten habe.
                    Unterschrieben
                    Eugen Mayer
                    LG. Roland
                    Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
                    Roland...


                    Kommentar

                    • kaiane
                      Benutzer
                      • 22.05.2013
                      • 14

                      #11
                      Ich wollte nich extra einen neuen Thread aufmachen, aber Du hast Recht!
                      Danke

                      Kommentar

                      • Gonzolaso
                        Erfahrener Benutzer
                        • 07.05.2008
                        • 117

                        #12
                        Falsch gedeutet und ein Tipp

                        Guten Abend (ebenfalls aus Kiel),

                        GROßER RECHERCHEFEHLER:

                        Der Vater heißt nicht: Jürgen Joseph Ludwig Mayer

                        Sondern: Eugen Joseph Ludwig Mayer

                        ----------------------------------------

                        Zum Thema Bürgerrechtsurkunde:

                        Fragt doch beim Standesamt / Amtsarchiv der Eheschließung von 1955 mal an,
                        ob es möglich wäre das Aufgebot einsehen zu können, bzw. die Heiratssammelakten
                        als Kopie zu erhalten.

                        Diese Sammelakten könnten auch die wundersame "Bürgerrechtsurkunde" berherbergen.
                        Ein Versuch wäre es wert :-)

                        Mit freundlichen Grüßen

                        Kay Nico Horn
                        (Gonzolaso)

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