Fragen zum Verwandtschaftsgrad

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neue Beiträge
  • Anna Sara Weingart
    Erfahrener Benutzer
    • 23.10.2012
    • 15111

    Fragen zum Verwandtschaftsgrad

    Hallo,
    Da ständig Fragen zum Verwandtschaftsgrad etc. anfallen, soll dies ein weiter laufender thread sein.

    die erste Frage:

    Ist der Stiefvater meiner Ehefrau mein Schwiegervater?
    Viele Grüße
  • Mats
    Erfahrener Benutzer
    • 03.01.2009
    • 3390

    #2
    Hallo,

    mit logischem Menschenverstand würde ich behaupten: nein.
    Er ist nicht ihr Vater, also auch nicht mit ihr verwandt, somit ist er auch nicht mit Dir verschwägert. Anders sähe es bei einer Adoption aus.

    Du kannst ihn ja Stievschwiegervater nennen

    Grüße aus OWL
    Anja
    Es gibt nur 2 Tage im Jahr, an denen man so gar nichts tun kann:
    der eine heißt gestern, der andere heißt morgen,
    also ist heute der richtige Tag
    um zu lieben, zu handeln, zu glauben und vor allem zu leben.
    Dalai Lama

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    • Xtine
      Administrator

      • 16.07.2006
      • 28658

      #3
      Hallo,

      im allg. Sprachgebrauch würde ich ihn aber trotzdem Schwiegervater nennen. Vorallem, wenn die Ehefrau ihn selbst Vater, Papa o.ä. nennt.
      Viele Grüße .................................. .
      Christine

      .. .............
      Wer sich das Alte noch einmal vor Augen führt, um das Neue zu erkennen, der kann anderen ein Lehrer sein.
      (Konfuzius)

      Kommentar

      • anika
        Erfahrener Benutzer
        • 08.09.2008
        • 2630

        #4
        Hallo
        Aber Verwandtschaftlich fällt er aus dem Raster, er ist nicht Blutsverwandt.

        anika
        Ahnenforschung bildet

        Kommentar

        • gustl
          Erfahrener Benutzer
          • 25.08.2010
          • 676

          #5
          Hallo,

          rein "ahnentechnisch" ist das glaube ich egal, denn es kommt ja auf Eure Nachkommen an. Für Eure Kinder ist er - "ahnentechnisch" - nicht der Großvater. Das ist nur der leibliche Vater Deiner Frau. Wie Ihr das familienintern handhabt, spielt für den Stammbaum keine Rolle. Da geht es nur um die tatsächliche Abstammung, ob man das nun mag oder nicht.

          Beste Grüße
          Cornelia

          Kommentar

          • trakener
            Neuer Benutzer
            • 17.05.2023
            • 2

            #6
            Wie weit zur Seite reicht die Verwandschaft?

            Mit unseren Stammbaum bin ich mehr oder weniger fertig. Es sind nur 1 Stelle wo ich nicht weiss, ob das meine Ahnen sind. Es handelt um Anfang 1800ger.
            Beispiel I/R:
            Frau L (meine direkte Ahne) hat geheiratet mit Herr I und eine Tochter I wurde geboren (auch meine direkte Ahne). Gleich danach ist der Mann I gestorben. Jahr danach hat meine Ahne Frau L nocheinmal geheiratet mit Herr R. In zweiten Ehe hatte sie 5 Kinder. Also, Halbgeschwister von Tochter I. Sind diese 5 Kinder meine Blutsverwandte?
            Danke für eure Antworten

            Kommentar

            • mabrumm
              Benutzer
              • 12.01.2021
              • 37

              #7
              Hallo,


              meiner Meinung nach ja. Du bist ja mit Frau L blutsverwandt und somit auch mit all ihren Kindern, denn das Blut der Frau L fließt in ihren Adern. Der Vater ist irrelevant.


              LG Mara

              Kommentar

              • Gerti
                Benutzer
                • 06.02.2011
                • 65

                #8
                Zitat von trakener Beitrag anzeigen
                Mit unseren Stammbaum bin ich mehr oder weniger fertig. Es sind nur 1 Stelle wo ich nicht weiss, ob das meine Ahnen sind. Es handelt um Anfang 1800ger.
                Fertig ??????
                Ist man jemals fertig?????
                Du bist erst Anfang 19. Jhd und bist fertig??

                Kirchenbücher beginnen meist im 17. Jhd. (manche auch früher) davor gibt es andere Akten die man nutzen kann. Als fertig würde ich das noch lange nicht bezeichnen.

                Zur Frage:
                Natürlich bist Du mit den Kindern aus 2. Ehe von Frau L blutsverwandt, durch Frau L. Tochter I und Du teilt euch ja auch die Vorfahren von Frau L mit den Kindern aus 2. Ehe.
                Mit Herrn R bist Du weder verwandt noch verschwägert und auch seine Vorfahren gehören nicht zu Deinen.

                Kommentar

                • trakener
                  Neuer Benutzer
                  • 17.05.2023
                  • 2

                  #9
                  stimmt

                  Gerti,
                  fertig wird man nie! Aber eigentlich bin ich schon bis Mitte 18.Jh.
                  Danke für die Antworten, ich werde nun den Zweig verfolgen.
                  schöne Feiertage

                  Kommentar

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