Krankenhaus als Anzeiger eines Todesfalls bei der Bestattung - normal?

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  • wendelin_indija
    Erfahrener Benutzer
    • 30.10.2012
    • 251

    Krankenhaus als Anzeiger eines Todesfalls bei der Bestattung - normal?

    Hallo,
    war es in den 1950er-Jahren in Köln normal oder ungewöhnlich, dass wenn jemand im Krankenhaus verstirbt, der Todesfall vom Krankenhaus bei der Bestattung angezeigt wird?
    Sollten das nicht die Angehörigen erledigen?
    Grüsse,
    wendelin
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  • Joanna

    #2
    Hallo Wendelin,

    was meinst Du denn mit "beim Bestatter angezeigt"?

    Man zeigt den Tod beim StA an oder beauftragt ein Bestattungsinstitut.

    Gab es denn nahe Angehörige, die sich dafür zuständig gefühlt hätten?

    Gruß Joanna

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    • wendelin_indija
      Erfahrener Benutzer
      • 30.10.2012
      • 251

      #3
      Hallo Joanna,
      sorry, hab mich verschrieben.

      Der Wortlaut der Info vom Personenstandsarchiv Brühl vom Jahr 2005 lautet:

      "Die Sterbefallanzeige zum Sterbefall Köln I...... liegt hier vor. Aus der Verfügung zu diesem Sterbeeintrag ist zu entnehmen: Die Erdbestattung des Hr. ...... erfolgte am ......1954 um 11h15 auf dem Friedhof West in einem Reihengrab. Die Grabstelle ist nicht näher gekennzeichnet. Die Gebühren für diese Erdbestattung in Höhe von DM 62,00 wurden in Gebührenverzeichnis unter Nr. .... vereinnahmt. Ein Bestattungsunternehmen ist nicht angegeben. Anzeigender waren die Universitätskliniken Köln-Lindenthal."

      Das Grab gibt es nicht mehr.
      Auch im Krankenhaus werden Akten nicht so lange aufbewahrt.
      Zwischen Todestag und Bestattung sind 6 Tage vergangen, also ein normaler Zeitraum.
      Mich interessiert jetzt, ob nicht normalerweise Angehörige den Todesfall anzeigen. Die Familie lebt(e) soweit ich weiss, in Brandenburg. Wenn der Patient z. B. durch einen Unfall im Kölner Krankenhaus landet und keine Angaben mehr machen kann, könnte es doch sein, dass zeitnah niemand benachrichtigt werden kann, und was dann?

      Danke,
      wendelin
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      • b-a-r
        Erfahrener Benutzer
        • 10.03.2014
        • 116

        #4
        Hallo Wendelin,

        als ich meine Kölner Vorfahren erforscht habe, bin ich öfter darauf gestossen, dass die Krankenhäuser die Sterbefälle gemeldet haben.

        Meiner Meinung nach ist das normal, wenn diese Person im Krankenhaus gestorben ist. Damals gab es sogar Stempel für eben diese Art von Meldung (Der Bevollmächtigte des Krankenhaus soundso zeigt an), weil es öfter vorkam.

        In dem Fall wurde einfach das Standesamt von dem Krankenhaus vom Todesfall unterrichtet, weil diese ja auch den Tod festgestellt haben.

        Hoffe das meintest du.

        Grüße

        Florian

        Kommentar

        • Joanna

          #5
          Hallo Wendelin,

          das hört sich doch schon ganz anders an.

          So pauschal kann man das nicht sagen. Wenn jemand zu Hause verstorben ist, ist es normal, dass der Tod dem Standesamt von demjenigen angezeigt wird, wo er zuletzt gewohnt hat (das kann die Familie sein, aber auch Nachbarn und Freunde kommen da infrage).

          Wenn jemand im Altenheim verstorben ist, wird die Anzeige von dieser Institution vorgenommen.

          Ist jemand im Krankenhaus verstorben, wird von diesem erst das Gesundheitsamt informiert und anschließend wird dem Standesamt der Tod mitgeteilt.
          Nur mal so ein Beispiel: als meine Mutter vor ein paar Jahren verstarb, hätte es zu lange gedauert, bis das Bestattungsunternehmen das erforderliche Formular vom Standesamt für die Bestattung erhalten hätte. Und so hat das Bestattungsunternehmen vom Krankenhaus Hannover alle erforderlichen Unterlagen erhalten, dann ist ein Vertreter des Unternehmens zum Standesamt Hannover gefahren. Er hat den Tod angezeigt und auch gleich die Sterbeurkunde vom StA erhalten. Erst dann wurde die Überführung in den Heimatort meiner Mutter vorgenommen.

          Es kommt also immer auf die Umstände an.

          Gruß
          Joanna

          Kommentar

          • holsteinforscher
            Erfahrener Benutzer
            • 05.04.2013
            • 2493

            #6
            Hallo aus Kiel,
            das meiste wurde zwar schon geschrieben, somit nur noch
            ein wenig Senf von der Küste dazu:
            In vielen Städten wurden oftmals sep. Sterberegister für die
            städt. Krankenhäuser geführt.
            LG. aus Kiel
            Roland
            Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
            Roland...


            Kommentar

            • Deisterjäger
              Erfahrener Benutzer
              • 03.03.2013
              • 1159

              #7
              Hallo Joanna,

              hier kann aber etwas nicht stimmen.
              Bei Geburt oder Tod in einem Krankenhaus stellt das selbige die entsprechende Urkunde (Geburts- o. Totenschein) aus und meldet den Vorgang dem zuständigen StA.. Im Todesfalle erhalten die Hinterbilebenen 4 Kopien der Sterbeurkunde, diese sind dafür gedacht um 1. die Renten- oder Pensionskasse vom Ableben in Kenntnis zu setzen, 2. für den Bestatter und die anderen für die Nachkommen ggf. für das Nachlassgericht (Erbschein). Wenn keine Angehörigen vorhanden, wird die Bestattung über einen Nachlasspfleger geregelt, dieser wird in der Regel von der zuständigen Kommune eingesetzt. Ein Krankenhaus oder Pflegeheim darf im Todesfalle keinen Bestatter bestimmen außer sie habe dazu von dem Verstorbenen eine Vollmacht.

              Frage: wozu muß das Gesundheitsamt informiert werden?
              Zuletzt geändert von Deisterjäger; 02.04.2014, 19:56.
              Viele Grüße vom Deisterrand
              Harald

              Kommentar

              • b-a-r
                Erfahrener Benutzer
                • 10.03.2014
                • 116

                #8
                Hallo,

                ich sehe den Text vom Personenstandsarchiv als Zusammenfassung über die Infos, welche die Sterbefallanzeige enthält. Das Krankenhaus hat den Tod gemeldet. Es gibt keine Informationen über den Bestatter. Für mich sind die zwei Sätze in der Erklärung vielleicht nur ein bisschen unglücklich aneinandergereiht.

                Infos über einen Bestatter würde es nur geben, wenn eben dieser die Sterbefallanzeige ausfüllt und beim Standesamt abgibt.

                Kann es sein, dass die Frage explizit nach der Beerdigung gestellt wurde?

                Vielleicht verstehe ich da aber auch was falsch, wenn ja bitte sagen. :P

                Zur Meldung an das Gesundheitsamt - das hat mich auch verwundert. Ich hatte gedacht, das müsste man nur bei meldepflichtigen Krankheiten.

                Gruß Florian

                Kommentar

                • wendelin_indija
                  Erfahrener Benutzer
                  • 30.10.2012
                  • 251

                  #9
                  Hallo,
                  danke für Eure Bemühungen, alles war sehr hilfreich, und es beruhigt mich, dass diese Vorgangsweise in Köln normal war - mir kams halt komisch vor...
                  Leider werden Krankenhaus-Akte nur in besonderen, medizinisch interessanten Fällen aufbewahrt.
                  Danke nochmal,
                  schöne Grüsse,
                  wendelin
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                  Kommentar

                  • Hibbeln
                    Erfahrener Benutzer
                    • 12.04.2008
                    • 469

                    #10
                    Hallo Wendelin,
                    zu der Frage von Dir reicht ein Einblick in das Personenstandsgesetz. Danach sind Krankenhäuser generell verpflichtet die Anzeige eines Todesfalles beim Standesamt zu machen, wenn eine Person im Krankenhaus stirbt.
                    Es gibt eine gesetzliche Reihenfolge darüber, wer dem Standesamt die Anzeige eines Todesfalles übermitteln muss.

                    herzlichen Gruß aus Detmold

                    Dieter

                    Kommentar

                    • Acanthurus
                      Erfahrener Benutzer
                      • 06.06.2013
                      • 1657

                      #11
                      Hallo Joanna,

                      Zitat von Joanna Beitrag anzeigen
                      Ist jemand im Krankenhaus verstorben, wird von diesem erst das Gesundheitsamt informiert ...
                      das stimmt so nicht. Das Gesundheitsamt wird beim Tod an einer Meldepflichtigen Krankheit gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG informiert.

                      Grüße, Acanthurus

                      Kommentar

                      • zuedo
                        Neuer Benutzer
                        • 13.02.2014
                        • 4

                        #12
                        Hallo Wendelin,

                        die Zweitschriften des Personenstandsregisters Köln, insbesonders die Sterbefälle, sind für einen großen Zeitraum auch online abrufbar. Z.B. aus SA Ehrenfeld 1954 --> http://historischesarchivkoeln.de/la...Bd_01/0014.jpg
                        Wenn Dein Ahn in einem anderen Stadtbezirk verstorben ist, musst Du halt ein wenig suchen (über die mit xx_nv-Bände kann man sich auch erst einen Überblick der nach erstem Buchstaben im Alphabet und dann chronologisch sortierten Sterbefälle eines Jahres verschaffen und darüber die Urunden-Nr eruieren). Wenn Du aber schon eine Auskunft von Brühl hast, verfügst Du vermutlich auch über Informationen des SA und die Urkunden-Nr und kannst direkt zugreifen.

                        Klaus

                        Kommentar

                        • Joanna

                          #13
                          Zitat von Acanthurus Beitrag anzeigen
                          Hallo Joanna,



                          das stimmt so nicht. Das Gesundheitsamt wird beim Tod an einer Meldepflichtigen Krankheit gemäß §§ 6, 8, 9 IfSG informiert.

                          Grüße, Acanthurus
                          Hallo Acanthurus,

                          ich weiß, hatten schon zwei andere User bemängelt. Ich habe leider das Wort "ggfs." vergessen zu schreiben.

                          Schönes Wochenende,
                          Joanna

                          Kommentar

                          • wendelin_indija
                            Erfahrener Benutzer
                            • 30.10.2012
                            • 251

                            #14
                            Danke zuedo für den Tipp,
                            ein sehr interessanter Link.
                            Das Jahr 1954 ist in Lindenthal leider noch nicht drin - da hilft auch die Nr. nichts. Die Daten habe ich ja schon, das Interessante wäre die Todesursache gewesen.
                            Schöne Grüsse,
                            wendelin
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                            • b-a-r
                              Erfahrener Benutzer
                              • 10.03.2014
                              • 116

                              #15
                              Für den Zeitraum vom 29.10.1944 - 31.12.1956 ist in Köln-Lindenthal das zuständige Standesamt Köln I gewesen.

                              Gruß

                              Florian

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