Hallo liebe Forengemeinde,
mit den Nürnberger Gesetzen wurde der Nachweis(zB. in Form eines Ahnenpass) einer arischen Herkunft ja verpflichtend. Meine Frage hierzu wäre: Wieviele arische bzw. nicht-jüdische Vorfahren mussten mindestens nachgewiesen werden?
Wenn man eine Karriere im Beamtenapparat, bei der Gestapo oder auch sonstwo im Staatsdienst anstrebte - mussten hierfür mehrere Generationen als normal vorgewiesen werden können?
LG
mit den Nürnberger Gesetzen wurde der Nachweis(zB. in Form eines Ahnenpass) einer arischen Herkunft ja verpflichtend. Meine Frage hierzu wäre: Wieviele arische bzw. nicht-jüdische Vorfahren mussten mindestens nachgewiesen werden?
Wenn man eine Karriere im Beamtenapparat, bei der Gestapo oder auch sonstwo im Staatsdienst anstrebte - mussten hierfür mehrere Generationen als normal vorgewiesen werden können?
LG
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