Ahnenpass: Vorgeschrieben Anzahl der Vorfahren

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  • rkxd
    Neuer Benutzer
    • 14.08.2013
    • 2

    Ahnenpass: Vorgeschrieben Anzahl der Vorfahren

    Hallo liebe Forengemeinde,

    mit den Nürnberger Gesetzen wurde der Nachweis(zB. in Form eines Ahnenpass) einer arischen Herkunft ja verpflichtend. Meine Frage hierzu wäre: Wieviele arische bzw. nicht-jüdische Vorfahren mussten mindestens nachgewiesen werden?
    Wenn man eine Karriere im Beamtenapparat, bei der Gestapo oder auch sonstwo im Staatsdienst anstrebte - mussten hierfür mehrere Generationen als normal vorgewiesen werden können?

    LG
  • Brigitte Bernstein
    Erfahrener Benutzer
    • 02.08.2010
    • 615

    #2
    Hallo LG
    Bei meinem Vater wurden er selber, seine Eltern, seine Großeltern und seine Urgroßeltern angegeben. Bei meiner Mutter da sie unehelich war, ging es noch eine Generation weiter. Ich habe schon alle Daten überprüft, sie sind alle richtig.
    Schöne Grüße Brigitte
    Suche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,

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    • Dagola
      Benutzer
      • 09.01.2014
      • 29

      #3
      Ahnenpass

      Hallo,

      nicht jeder brauchte zwingend einen Ahnenpass. Meine Mutter und ihre Mutter hatten keinen, sie lebten auf dem Dorf und arbeiteten in der Landwirtschaft. Mein Vater jedoch schon, er sollte eine höhere Bildungsanstalt besuchen, da war der Ariernachweis Pflicht. Leider ist er nicht mehr erhalten geblieben.

      Gaby
      Gesucht: Rosengart, Wendenburg, Nolda, Gröper, Schwarz, Edler, Teupel, Kolosch, Trube, Elbe

      in: Harkerode, Welbsleben, Sylda, Grünwalde, Mykossen(Arenswalde), Kruglanken, Wilhelmswalde (Kiev)

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      • Hibbeln
        Erfahrener Benutzer
        • 12.04.2008
        • 469

        #4
        Hallo,
        der Abstammungsnachweis wurde zunächst vorgeschrieben im Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentum im Rahmen der Nürnberger Gesetze 1935. Dort war vorgeschrieben, dass ein Nachweis bis zu den Großeltern zu führen war. Im Laufe der Jahre wurde der Kreis über die Beamten hinaus langsam aber stetig ausgeweitet, so daß letztlich fast jeder diesen Nachweis zu erbringen hatte (z.B. bei der Heirat).
        Für die Partei und ihre Gliederungen war von den Mitgliedern der sog. "Große Abstammungsnachweis" zu erbringen. Der umfasste den Personenkreis der Vorfahren bis zu den am 1. Januar noch lebenden Personen. D.h. wenn ein Vorfahr am 01.01.1800 noch lebte, dann musste man noch eine Generation weiter zurückgehen. War ein Ahn bereits am 31.12.1799 verstorben, dann musste keine weitere Generation ermittelt werden.

        Bei diesen Nachweisen ging es den damligen Machthabern "um den Nachweis deutschen oder artverwandten Blutes, bzw. den Grad eines fremden Bluteinschlages".
        Es ging damals nicht um die Familienforschung im heutigen Sinne, sondern es ging um die "Reinheit der Rasse".

        Literaturquelle:
        von Ulmenstein, Der Abstammungsnachweis

        frdl. Gruß

        Dieter

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        • Jojo
          Erfahrener Benutzer
          • 03.05.2013
          • 271

          #5
          Weiß jemand, ob Ahnenschwund, welcher sich im Ahnenpass sehen ließe, ein Grund für einen unvollständigen Nachweis sein könnte? Im Ahnenpass meines Großvaters wird nämlich auf einer Seite die letzte notwendige Generation nicht aufgeführt, in verschiedenen Zweigen kommt aber der gleiche Nachname hervor.
          LG jojo

          Suche alles zu den Familien Schmolke, Menke (Schlesien)
          und Fackiner, Hartung, Simon (Thüringen/Hessen)

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