Welche Funktion übt in diesem Fall ein Spezial-Curator aus?

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  • alphabet
    Erfahrener Benutzer
    • 12.05.2012
    • 446

    Welche Funktion übt in diesem Fall ein Spezial-Curator aus?

    Hallo und guten Abend,

    mir liegt der Auszugsvertrag eines Vorfahren vor. Im August 1862 erscheinen der Auszöger und seine Ehefrau vor dem Amtsmann als Übergeber, sowie seine zu diesem Zeitpunkt mit 20 Jahren noch minderjährige Tochter und deren zukünftiger Ehemann (die Trauung wird im Monat darauf stattfinden) als Übernehmer.

    Soweit ist alles klar. Es wird allerdings noch eine weitere Person genannt: Der Bruder des zukünftigen Bräutigams übernimmt hier die Rolle eines Spezial-Curators der minderjährigen Tochter. Laut Google dürfte der Bruder des Bräutigams also eine Art Vormund sein. Aber welchen Sinn soll das haben? Sie tätigt ja in diesem Sinne kein Geschäft, sondern übernimmt nur Hab und Gut der Eltern. Zudem ist doch ihr späterer Mann das Familienoberhaupt, und der ist fast 10 Jahre älter. Wie seht ihr das?

    Danke für eure Hilfe und liebe Grüße,

    Alphabet
  • alphabet
    Erfahrener Benutzer
    • 12.05.2012
    • 446

    #2

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    • holsteinforscher
      Erfahrener Benutzer
      • 05.04.2013
      • 2532

      #3
      Hallo aus Kiel,
      wie Du schon richtig bei Tante "google" recherchiert hast, ist ein
      Curator ein Vormund, bzw. ein Rechtspfleger , hier auch so zu
      verstehen, da der Erblasser zu diesem Zeitpunkt noch lebt.
      ... Sie tätigt ja in diesem Sinne kein Geschäft...
      Ganz einfach gesagt: Das Geschäft liegt darin, das die unmündige
      Tochter ein/das Erbe ihrer Eltern antritt.
      Da der Erblasser selbst nicht gleichzeitig Verwalter seines vererbten
      Vermögens sein kann, wurde der Bruder als Verwalter eingesetzt.

      Das der spätere Ehemann 10 Jahre älter ist, ist auch nicht ungewöhnlich,
      entspricht eher der Regel, oftmals waren diese schon als Bewirtschafter
      der Hofstellen eingesetzt.

      Vielleicht konnte ich ein wenig Licht ins Dunkel bringen.
      LG. Roland
      Die besten Grüsse von der Kieler-Förde
      Roland...


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      • Kasstor
        Erfahrener Benutzer
        • 09.11.2009
        • 13449

        #4
        Nach googeln komme ich zu der Erkenntnis, dass ein Curator wohl bestellt werden musste, weil es sich um eine minorenne Person und ein Grundstücksgeschäft handelte: http://books.google.de/books?id=UhpBAAAAcAAJ&pg=PA601&lpg=PA601&dq=kurate l+landrecht&source=bl&ots=66iJucawWu&sig=CQaQlFfLN v7rghprsPsGLFi99sQ&hl=de&sa=X&ei=jsr3UsCKFIbBtAbvn IGwCw&ved=0CDgQ6AEwBA#v=onepage&q=kuratel%20landre cht&f=false
        Allerdings ja wohl doch nur pro forma, da eine Benachteiligung der Tochter so ja auch nicht wirklich ausgeschlossen werden konnte.

        Frdl. Grüße

        Thomas
        Zuletzt geändert von Kasstor; 09.02.2014, 21:33.
        FN Pein (Quickborn vor 1830), FN Hinsch (Poppenbüttel, Schenefeld), FN Holle (Hamburg, Lüchow?), FN Ludwig/Niesel (Frankenstein/Habelschwerdt) FN Tönnies (Meelva bei Karuse-Estland, später Hamburg), FN Lindloff (Altona, Lüneburg, Suderburg)

        Ceterum censeo progeniem hominum esse deminuendam

        Kommentar

        • Andi1912
          Erfahrener Benutzer
          • 02.12.2009
          • 4516

          #5
          Rechtsbeistand

          Hallo Alphabet,

          vielleicht kannst Du hieraus etwas für Deinen Fall ableiten:

          "Die Bürgschaft eines Minderjährigen kann nur dann wirksam werden, wenn demselben ein völlig unpartheiischer Spezial-Curator bestellt worden, und er selbst, wenn er das 14te Jahr überschritten hat, dem zuständigen Richter seinen Verzicht zu Protokoll giebt."
          Quelle: http://books.google.de/books?id=j8Qr...%BCrge&f=false

          Die minderjährige Tochter hat also eine Bürgschaft abgegeben (für das Altenteil ihres Vaters?) und ihr zukünftiger Schwager war der unparteiische Spezial-Curator, was ich mit "neutralem Rechtsbeistand" übersetzen würde. Ihr zukünftiger Ehemann war nicht hinreichend unparteiisch, so dass sein Bruder die Rolles übernehmen musste...

          Viele Grüße, Andreas

          Kommentar

          • alphabet
            Erfahrener Benutzer
            • 12.05.2012
            • 446

            #6
            oh, das bringt auf jeden fall etwas licht ins dunkel! habt vielen, vielen dank!
            liebe grüße!

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