Scheidung 1921, Mann bekommt Sorgerecht?

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  • Fronja
    Erfahrener Benutzer
    • 12.10.2007
    • 577

    Scheidung 1921, Mann bekommt Sorgerecht?

    Hallo,

    habe nach langem Suchen endlich die Heiratsurkunde meiner Urgroßeltern in den Händen und bin nun doch etwas irritiert.

    Auf der Urkunde ist soweit alles korrekt, bis auf die Anmerkung, der Scheidung der beiden. Ich weiß von meinem Opa, das er bei seinem Vater aufgewachsen ist (und dieser noch ein zweites Mal geheiratet hat).

    War es früher nicht üblich, das das Kind bei der Mutter verblieb? Und in welchen Fällen wurde gegen die Mutter entschieden?

    Kann ich beim damals zuständigen Gericht noch Unterlagen erahlten? Es war das Landgericht zu Bochum.

    Danke im Voraus.
    Bickhard(t), Rühl - Simmershausen
    Jantzen, Jentz, Grabow, Zeisi(n)g - Kröpelin, Dorf Glashagen, Grevesmühlen, Grebbin, Wismar
    Badzinski, Gellerich - Hannover
    Badzinski, Heiermann, Schafstein, Hö(oe)v(f)ener - Castrop-Rauxel, Herne und Umgebung
    Badzinski, Trojan - Kr. Sensburg
  • Friedhard Pfeiffer
    Erfahrener Benutzer
    • 03.02.2006
    • 5078

    #2
    Beim Landgericht Bochum eine Kopie des Scheidungsurteils anfordern. Falls diese die Akten schon abgegeben haben, sich an das Staatsarchiv Münster wenden.
    Mit freundlichen Grüßen
    Friedhard Pfeiffer

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    • Dorothea
      Erfahrener Benutzer
      • 01.03.2008
      • 1415

      #3
      Hallo Fronja,
      es gab eine Zeit, da endeten Scheidungsurteile, indem einer als "nicht schuldig" und der andere als "schuldig geschieden" hervorging. Wenn der Frau z.B. geistige Unreife bescheinigt wurde und man meinte, dass sie sich vielleicht anschließend nicht genügend um das Kind kümmern würde, mußte das Familiengericht klären, wo das Kind verbleiben sollte. Im Falle, dass die Frau gar nicht mit dem leiblichen Vater des Kindes verheiratet war, sondern mit einem anderen Mann und dann die Scheidung erfolgte, also das Kind ein uneheliches war, hätte dieses Kind in ein Heim gemußt. Hier haben sich mitunter die Großeltern angeboten, das Kind aufzuziehen und diese erhielten dann das "Erziehungsrecht" oder "Sorgerecht".
      Gruß Dorothea -

      Ob diese Regelung für den nachgefragten Zeitraum und den Ort so galt, weiß ich nicht.

      Es sind die Lebenden, die den Toten die Augen schließen. Es sind die Toten, die den Lebenden die Augen öffnen.
      --------------------------------------------------------



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      • Regine G.

        #4
        Hallo Fronja,

        der zweite Mann meiner Großmutter ist 1940 von seiner Frau geschieden worden. Aus der Ehe gingen 4 Kinder hervor die allesamt dem Vater zugesprochen wurden. Im Scheidungsurteil hieß es " wegen liederlichen Lebenswandel der Ehefrau". Bei dem Scheidungsgrund fragten sich einige Familienmitglieder schon, ob denn wohl alle Kinder auch von ihm waren.
        Egal, er hat sie mit meiner Großmutter und ihrer Tochter zusammen in der Nachkriegszeit großgezogen und sie waren wohl schon damals eine doch sehr glückliche "Patchwork-Famile".

        Liebe Grüße Regine

        Kommentar

        • Merle
          Erfahrener Benutzer
          • 27.07.2008
          • 1272

          #5
          Hallo Fronja,

          ohne es genau belegen zu können, würde ich auch sagen, daß es alles andere als unüblich war, wenn der Mann die Kinder zugesprochen bekam. Männer hatten zu der Zeit sicher mehr Einfluß (und Rechte) und außerdem hatten die wenigsten Frauen eigenes Einkommen. Deswegen sind ja auch sicher viel weniger Ehen geschieden worden, einfach weil die Frauen nicht wußten, wohin sie gehen sollten und ob sie überhaupt die Kinder behalten durften und konnten. Ob die Unterhaltszahlungen für Frau und Kinder nach der Scheidung (vor allem wenn die "Schuld" bei der Frau lag) so geregelt waren wie heute, wage ich auch zu bezweifeln.

          Gruß
          merle

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          • Fronja
            Erfahrener Benutzer
            • 12.10.2007
            • 577

            #6
            Danke für eure Antworten.

            Mittlerweile bin ich ein kleines Stück weiter. Ich weiß, das im Archiv des Landgerichts Bochum die Unterlagen liegen. Leider ist nirgends ein Aktenzeichen hinterlegt. Habe auch schon mit dem Standesamt telefoniert, die die Heiratsurkunde ausgestellt haben. Auch dort ist die Scheidung nur als Randbemerkung auf der Orginalurkunde drauf.

            Vielleicht wisst ihr noch eine Möglichkeit, wie man an das Aktenzeichen kommen kann.
            Die Standesbeamtin hat mir sehr wenig Hoffnung gemacht.

            Gruß
            Stefanie
            Bickhard(t), Rühl - Simmershausen
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            • Friedhard Pfeiffer
              Erfahrener Benutzer
              • 03.02.2006
              • 5078

              #7
              Über die Anlage von Aktenzeichen gibt es doch beim Landgericht ein Namensverzeichnis, das man eben durchsuchen muss. Also den oder die Angestellte "bezirzen".
              Mit freundlichen Grüßen
              Friedhard Pfeiffer

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              • Fronja
                Erfahrener Benutzer
                • 12.10.2007
                • 577

                #8
                Danke, da werde ich morgen gleich noch mal nacgfragen.

                Das hat mir die zuständige Dame am Telefon nicht gesagt, obwohl ich nach anderen Möglichkeiten zur Auffindung des Aktenzeichens gefragt habe.

                Gruß
                Stefanie Gellrich
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