Uneheliche Geburt Böhmen 1830

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  • zlipw
    Erfahrener Benutzer
    • 20.01.2014
    • 389

    Uneheliche Geburt Böhmen 1830

    Ich weiß nicht, ob ich hier mit folgenden Fragestellung richtig bin und entschuldige mich schon im Vorhinein dafür, dass mein Beitrag sehr lang sein wird, aber das Problem ist in kurzen Worten nicht darzustellen:


    Die siebzehnjährige „M. B. von L“ (aus einer verarmten Adelsfamilie) bringt am 26.12.1830 in Ondřejov – Hlaváčov, Böhmen ohne verheiratet zu sein den Sohn V. zu Welt. Im Geburtenbuch ist das vor zwei Zeugen abgelegte Vaterschaftsanerkenntnis des neunzehnjährigen „V. W. P.“ protokolliert. Etwaige sonstige Rand- oder Fußvermerke finde ich bei dieser Eintragung keine.


    Die Rechtslage war damals laut §§ 164,165 ABGB wie folgt:


    §. 164. Die auf Angeben der Mutter erfolgte Einschreibung des väterlichen Nahmens in das Tauf- oder Geburtsbuch macht nur dann einen vollständigen Beweis, wenn die Einschreibung nach der gesetzlichen Vorschrift mit Einwilligung des Vaters geschehen, und diese Einwilligung durch das Zeugniß des Seelsorgers und des Pathen mit dem Beysatze, daß er ihnen von Person bekannt sey, bestätiget worden ist.


    §. 165. Uneheliche Kinder sind überhaupt von den Rechten der Familie und der Verwandtschaft ausgeschlossen; sie haben weder auf den Familien-Nahmen des Vaters, noch auf den Adel, das Wapen und andere Vorzüge der Aeltern Anspruch; sie führen den Geschlechtsnahmen der Mutter.


    §. 166. …...... Uebrigens steht das uneheliche Kind nicht unter der eigentlichen väterlichen Gewalt seines Erzeugers, sondern wird von einem Vormunde vertreten.
    §. 167. Zur Verpflegung ist vorzüglich der Vater verbunden; wenn aber dieser nicht im Stande ist, das Kind zu verpflegen, so fällt diese Verbindlichkeit auf die Mutter.
    §. 168. So lange die Mutter ihr uneheliches Kind der künftigen Bestimmung gemäß, selbst erziehen will und kann, darf ihr dasselbe von dem Vater nicht entzogen werden; dessen ungeachtet muß er die Verpflegungskosten bestreiten.




    Demnach müsste das Kind „V. B.“ – ohne den Adelszusatz „von L.“ heißen. Dass dem so wäre, ergibt sich aus dem Geburtenbuch nicht; dort ist beim Kind ja lediglich der Vorname eingetragen. Die nächste Spur des Kindes findet sich bei seiner eigenen Hochzeit, wo es den Familiennamen des Vaters trägt.


    Im Jahre 1939 (anlässlich einer Anfrage wegen des Ariernachweises) schrieb der Pfarrer der Geburtsgemeinde meinem Vater: Der damalige Pfarrer habe fälschlicherweise „P.“ als Familiennamen des Kindes eingetragen, richtig hätte es heißen müssen: „P.-B.“. Abgesehen davon, dass auch das mE falsch ist, steht der Familienname des Kindes ja gar nicht bei der Eintragung über Geburt, Taufe und Vaterschaftsanerkenntnis.


    Diese Umstände und auch andere Falschbeurkundungen, die von einem ehelichen Kind sprechen, haben mich, auch nach Einholung einer Expertenmeinung, lange vermuten lassen, dass es sich um ein eheliches Kind handelt, was ich jetzt aber dezidiert ausschließe.


    Daraus ergeben sich für mich aber folgende Fragen:


    1. Wie ist zu erklären, dass das Kind den Familiennamen des unehelichen Vaters und nicht jenen seiner Mutter (ohne Adelszusatz) trägt?
    2. Es müsste für das Kind einen Vormund gegeben haben. Besteht eine Möglichkeit, den diesbezüglichen Akt zu finden? Wie?
    3. Würde mich vor allem interessieren, ob das Kind im Familienverband der Mutter oder – wie immer das auch gegangen sein soll- in jenem des Vaters oder dessen Familie aufgewachsen ist, was dann die Führung des Familiennamens des Vaters erklären würde. Wie lässt sich das erforschen?


    Vielen Dank



    Wolfgang
    Zuletzt geändert von zlipw; 26.01.2014, 02:07.
  • animei
    Erfahrener Benutzer
    • 15.11.2007
    • 9327

    #2
    Zitat von zlipw Beitrag anzeigen
    Wie ist zu erklären, dass das Kind den Familiennamen des unehelichen Vaters .... trägt?
    Ganz einfach dadurch, dass der Vater das Kind als seines anerkannt hat.

    Zitat von zlipw Beitrag anzeigen
    Würde mich vor allem interessieren, ob das Kind im Familienverband der Mutter oder – wie immer das auch gegangen sein soll- in jenem des Vaters oder dessen Familie aufgewachsen ist, was dann die Führung des Familiennamens des Vaters erklären würde. Wie lässt sich das erforschen?
    Erforschen lässt sich das vermutlich gar nicht, ich gehe aber davon aus, dass uneheliche Kinder überwiegend bei der Mutter aufgewachsen sind.
    Gruß
    Anita

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    • Mark Obrembalski
      Erfahrener Benutzer
      • 05.12.2011
      • 146

      #3
      Zitat von animei Beitrag anzeigen
      Ganz einfach dadurch, dass der Vater das Kind als seines anerkannt hat.
      Öhm, bist Du Dir da sicher? Soweit ich weiß, führte die bloße Anerkennung nicht zu irgendwelchen namensrechtlichen Folgen, das wäre nur der Fall, wenn das Kind durch eine nachfolgende Heirat legitimiert worden wäre.

      Gruß,
      Mark

      Kommentar

      • animei
        Erfahrener Benutzer
        • 15.11.2007
        • 9327

        #4
        Mir sind schon etliche Fälle, auch hier im Forum, untergekommen, wo das Kind den Namen des Vaters bekam, ohne dass die Eltern je geheiratet haben.
        Ob dazu eine amtliche Handlung notwendig war oder die Anerkennung des Vaters genügte, kann ich allerdings nicht sagen.
        Gruß
        Anita

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        • Bigerl
          Benutzer
          • 26.08.2010
          • 26

          #5
          Hallo
          habe mehrere uneheliche bez. illegitime Kinder in meiner Datenbank. Soweit der Vater bekannt ist bekommt das Kind seinen Namen. In einem Fall ist kein Vater angegeben und das Kind hat den Namen der Mutter bekommen. Teils sind die Kinder nach der Eheschließung legalisiert worden. (Laut Bistumsarchiv Passau bekamen die Kinder den Namen des Vaters egal ob ehel.oder nicht.) Schönen Abend
          Zuletzt geändert von Bigerl; 27.01.2014, 00:05. Grund: Nachtrag

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          • Brigitte Bernstein
            Erfahrener Benutzer
            • 02.08.2010
            • 615

            #6
            Hallo!
            Von meinen Ahnen bekam kein uneheliches Kind den Namen des Vaters , nur wenn er die Mutter heiratete. oder das Kind von ihm aufgezogen wurde. Ich habe einen Fall, da wurde ein Junge unehelich geboren. Drei Jahre nach der Geburt verstarb die Mutter und der Junge wurde amtlich vom Vater in seine Familie geholt. Er bekam auch dessen Namen
            Schöne Grüße Brigitte
            Suche im Raum Trautenau, Parschnitz, Alt Rognitz, Deutsch Prausnitz, Bausnitz und Lampersdorf. Meine Namen Rasch, Staude, Reichelt, Letzel,

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